Artikel 2 VO (EU) 2021/535

Begriffsbestimmungen

Für die Zwecke dieser Verordnung gelten folgende Begriffsbestimmungen:

1.
„Fahrzeugtyp” bezeichnet eine Gruppe von Fahrzeugen gemäß den Begriffsbestimmungen in Anhang I Teil B der Verordnung (EU) 2018/858.
2.
„Fahrzeugtyp hinsichtlich der vorgeschriebenen Kennzeichnungen” bezeichnet Fahrzeuge, die sich in so wesentlichen Punkten wie den folgenden nicht unterscheiden:

a)
Zusammensetzung der Fahrzeug-Identifizierungsnummer;
b)
Merkmale und Lage der vorgeschriebenen Kennzeichnungen.

3.
„Vorgeschriebenes Schild” bezeichnet ein vom Hersteller an einem Fahrzeug angebrachtes Schild oder Etikett, auf dem die wichtigsten technischen Merkmale angegeben sind, die zur Identifizierung des Fahrzeugs benötigt werden und den zuständigen Behörden die relevanten Angaben über die zulässigen Gesamtmassen in beladenem Zustand geben.
4.
„Fahrzeug-Identifizierungsnummer” oder „FIN” bezeichnet den alphanumerischen Code, den der Hersteller einem Fahrzeug zu dem Zweck zuweist, dass jedes Fahrzeug einwandfrei identifiziert werden kann.
5.
„Fahrzeugtyp in Bezug auf die Stelle für die Anbringung und Befestigung amtlicher Kennzeichen” bezeichnet Fahrzeuge, die sich in so wesentlichen Punkten wie den folgenden nicht unterscheiden:

a)
Abmessungen der Stelle für die Anbringung und Befestigung des vorderen und des hinteren amtlichen Kennzeichens,
b)
Lage der Stelle für die Anbringung und Befestigung des vorderen und des hinteren amtlichen Kennzeichens,
c)
Form der Oberfläche der Stelle für die Anbringung und Befestigung des vorderen und des hinteren amtlichen Kennzeichens.

6.
„Fahrzeugtyp hinsichtlich der Windschutzscheiben-Wischanlage und der Windschutzscheiben-Waschanlage” bezeichnet Fahrzeuge, die sich in so wesentlichen Punkten wie den folgenden nicht unterscheiden: Merkmale der Wisch- und der Waschanlage oder Form, Größe und Merkmale der Windschutzscheibe und ihrer Befestigung.
7.
„Typ einer Windschutzscheiben-Waschanlage” bezeichnet eine Gruppe von Windschutzscheiben-Waschanlagen, die sich in so wesentlichen Punkten wie Pumpleistung, verwendete Werkstoffe, Fassungsvermögen des Behälters, Anzahl der Spritzdüsen, Größen, Wandstärken oder Form der Waschanlage nicht unterscheiden.
8.
„Windschutzscheiben-Wischanlage” bezeichnet eine Anlage, die aus einer Vorrichtung zum Wischen der Außenseite der Windschutzscheibe sowie den Zubehörteilen und den zum Ein- und Ausschalten der Anlage erforderlichen Betätigungseinrichtungen besteht.
9.
„Windschutzscheiben-Waschanlage” bezeichnet eine Anlage, die aus Vorrichtungen zum Aufbewahren und Befördern von Flüssigkeit sowie zum Sprühen dieser Flüssigkeit auf die Außenseite der Windschutzscheibe besteht, sowie aus den zum Ein- und Ausschalten der Anlage erforderlichen Betätigungseinrichtungen.
10.
„Fahrzeugtyp hinsichtlich der Radabdeckungen” bezeichnet Fahrzeuge, die sich in so wesentlichen Punkten wie den Merkmalen der Radabdeckungen oder den für die Montage geeigneten Mindest- und Höchstgrößen von Reifen und Rädern unter Berücksichtigung der zutreffenden Reifenhüllkurven, Felgengrößen und Einpresstiefen nicht unterscheiden.
11.
„Fahrzeugtyp hinsichtlich der Entfrostungs- und der Trocknungsanlage” bezeichnet Fahrzeuge, die sich in so wesentlichen Punkten wie den folgenden nicht unterscheiden:

a)
den Merkmalen der Entfrostungs- und der Trocknungsanlage;
b)
den äußeren und inneren Formen und Anordnungen im Sichtfeld des Fahrzeugführers in einem Winkel von 180o nach vorn, die sich auf die Sicht auswirken können;
c)
der Form, Größe, Dicke und den Merkmalen der Windschutzscheibe und ihrer Befestigung;
d)
der Höchstzahl der Sitzplätze.

12.
„Entfrostungsanlage” bezeichnet die Anlage, die zum Abtauen von Reif oder Eis von der Außenseite der Windschutzscheibe dient.
13.
„Trocknungsanlage” bezeichnet die Anlage, die zur Entfernung des Feuchtigkeitsbeschlags auf der Innenseite der Windschutzscheibe dient.
14.
„Fahrzeugtyp hinsichtlich der Abschleppeinrichtungen” bezeichnet Fahrzeuge, die sich in so wesentlichen Punkten wie den Eigenschaften der Abschleppeinrichtungen nicht unterscheiden.
15.
„Abschleppeinrichtung” bezeichnet eine Einrichtung in Form eines Hakens, einer Öse oder in anderer Form, an der ein Verbindungsteil, z. B. eine Abschleppstange oder ein Abschleppseil, befestigt werden kann.
16.
„Fahrzeugtyp hinsichtlich des Spritzschutzes” bezeichnet vollständige, unvollständige oder vervollständigte Fahrzeuge, die sich in Bezug auf die folgenden Merkmale nicht unterscheiden:

a)
Art der am Fahrzeug angebrachten Spritzschutzvorrichtung;
b)
Typenbezeichnung des Herstellers für das Spritzschutzsystem.

17.
„Typ einer Spritzschutzvorrichtung” bezeichnet Vorrichtungen, die sich in den folgenden Hauptmerkmalen nicht unterscheiden:

a)
physikalisches Prinzip, auf dem die Verringerung der Verspritzung beruht (Absorbierung der Wasserenergie, Luft-/Wasserseparation);
b)
Werkstoffe;
c)
Form;
d)
Abmessungen (insofern diese das Werkstoffverhalten beeinflussen können).

18.
„Spritzschutzsystem” bezeichnet ein System, das dazu bestimmt ist, die Zerstäubung von durch die sich drehenden Fahrzeugreifen hochgeschleudertem Wasser zu verringern, bestehend aus Radabdeckung, Schmutzfängern und Schürzen mit einer Spritzschutzvorrichtung.
19.
„Spritzschutzvorrichtung” bezeichnet einen Teil des Spritzschutzsystems, das einen Luft-Wasser-Separator und einen Wasserabsorber umfassen kann.
20.
„Fahrzeugtyp hinsichtlich des Gangwechselanzeigers” (GSI) bezeichnet eine Gruppe von Fahrzeugen, die sich in so wesentlichen Punkten wie den funktionalen Merkmalen des Gangwechselanzeigers und der Logik, nach der der Gangwechselanzeiger anzeigt, dass der Gang zu wechseln ist, nicht unterscheiden; dazu zählt:

a)
Hochschalten wird bei bestimmten Drehzahlen angezeigt;
b)
Hochschalten wird angezeigt, wenn sich aus speziellen Motorkennfeldern zum Kraftstoffverbrauch ergibt, dass im höheren Gang eine bestimmte Mindestverbesserung beim Kraftstoffverbrauch erreicht wird;
c)
Hochschalten wird angezeigt, wenn das nötige Drehmoment im höheren Gang erreicht werden kann.

21.
„Funktionale Merkmale des Gangwechselanzeigers” bezeichnet die Gesamtheit der Eingabeparameter, z. B. die Motordrehzahl, die Antriebsleistung und das Drehmoment sowie deren Veränderungen im Zeitverlauf, durch die die Anzeige des Gangwechselanzeigers bestimmt wird, und die funktionale Abhängigkeit der Anzeige des Gangwechselanzeigers von diesen Parametern.
22.
„Fahrzeugtyp hinsichtlich des Einstiegs ins Fahrzeug” bezeichnet Fahrzeuge, die sich in so wesentlichen Punkten wie den Eigenschaften von Einstiegsstufen, Haltegriffen und Trittbrettern nicht unterscheiden.
23.
„Fahrzeugtyp hinsichtlich des Rückwärtsfahrens” bezeichnet Fahrzeuge, die sich in so wesentlichen Punkten wie den Eigenschaften der Einrichtung für Rückwärtsfahrt nicht unterscheiden.
24.
„Fahrzeugtyp hinsichtlich der Massen und Abmessungen” bezeichnet Fahrzeuge, die sich in keinem der folgenden Punkte unterscheiden:

a)
Handelsname oder Marke des Herstellers;
b)
Einstufung;
c)
Hauptfunktion.

25.
„Aerodynamische Luftleiteinrichtungen und Ausrüstungen” bezeichnet Einrichtungen oder Ausrüstungen außer verlängerten Führerhäusern, die dazu bestimmt sind, den Luftwiderstand von Straßenfahrzeugen zu verringern.
26.
„Typ des Wasserstoffspeichersystems” bezeichnet die Anordnung von Bauteilen, die sich in so wesentlichen Punkten wie dem Zustand des gespeicherten Wasserstoffbrennstoffs oder des verdichteten Gases, dem Nennbetriebsdruck, der Struktur, den Werkstoffen, dem Fassungsvermögen und den Abmessungen des Behälters sowie der Struktur, den Werkstoffen und den wesentlichen Merkmalen der Druckentlastungsvorrichtungen, der Prüfventile und der Absperrventile nicht unterscheiden.
27.
„Fahrzeugtyp hinsichtlich der Sicherheit von Wasserstoff” bezeichnet Fahrzeuge, die sich in so wesentlichen Punkten wie der Grundkonfiguration und den wichtigsten Merkmalen des Wasserstoffkraftstoffsystems des Fahrzeugs nicht unterscheiden.
28.
„Typ des Wasserstoff führenden Bauteils” bezeichnet eine Gruppe von Wasserstoff führenden Bauteilen, die sich in so wesentlichen Punkten wie dem Zustand des gespeicherten Wasserstoffkraftstoffs oder des verdichteten Gases, der Funktion des Bauteils und seiner Struktur, den Werkstoffen und den Abmessungen nicht unterscheiden.

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