Artikel 22 VO (EU) 2021/581
Berichterstattung über die Qualität der in Eurosur erfassten Daten
Zur Überwachung der Qualität der in Eurosur erfassten Daten legt die Agentur folgende Indikatoren fest und pflegt sie:
- a)
- Zahl und Häufigkeit der eingegangenen Berichte nach Grenzabschnitt und Grenzübergangsstelle,
- b)
- rechtzeitige Übermittlung der Berichte,
- c)
- Vollständigkeit und Kohärenz der Berichte.
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