Artikel 22 VO (EU) 2021/581

Berichterstattung über die Qualität der in Eurosur erfassten Daten

Zur Überwachung der Qualität der in Eurosur erfassten Daten legt die Agentur folgende Indikatoren fest und pflegt sie:

a)
Zahl und Häufigkeit der eingegangenen Berichte nach Grenzabschnitt und Grenzübergangsstelle,
b)
rechtzeitige Übermittlung der Berichte,
c)
Vollständigkeit und Kohärenz der Berichte.

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