Artikel 28 VO (EU) 2021/581

Technische Aufgaben der Agentur

Die Agentur ist für die Verwaltung der europäischen Komponente zuständig; dies schließt Folgendes ein:

a)
die Definition von technischen Standards für die Verbindung von Netzen, Systemen, Anwendungen und Ausrüstung der nationalen und externen Komponenten mit der europäischen Komponente,
b)
das Zertifizierungsverfahren für die Netze, die Systeme, die Anwendungen und die Ausrüstung im Hinblick auf deren Anschluss an Eurosur in enger Zusammenarbeit mit den zuständigen Behörden,
c)
das Dienstmanagement der Systeme und Netze, die von der Agentur für die Erstellung der Lagebilder, für die Berichterstattung, für die Lageerfassung, für die Risikoanalyse und zur Unterstützung der Planung und Durchführung von Grenzkontrolltätigkeiten eingesetzt werden,
d)
die Berichterstattung über den Betrieb, den Qualitätsdienst und die Dienstmanagementaspekte der unter Buchstabe c genannten Systeme und Netze gemäß Artikel 23,
e)
die Datensicherheit der europäischen Komponente.

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