ANHANG VII VO (EU) 2021/637

Meldebogen EU CC1 – Zusammensetzung der aufsichtsrechtlichen Eigenmittel

a) b)
Beträge Quelle nach Referenznummern/ -buchstaben der Bilanz im aufsichtsrechtlichen Konsolidierungskreis
Hartes Kernkapital (CET1): Instrumente und Rücklagen
1 Kapitalinstrumente und das mit ihnen verbundene Agio h)
davon: Art des Instruments 1
davon: Art des Instruments 2
davon: Art des Instruments 3
2 Einbehaltene Gewinne
3 Kumuliertes sonstiges Ergebnis (und sonstige Rücklagen)
EU-3a Fonds für allgemeine Bankrisiken
4 Betrag der Posten im Sinne von Artikel 484 Absatz 3 CRR zuzüglich des damit verbundenen Agios, dessen Anrechnung auf das CET1 ausläuft
5 Minderheitsbeteiligungen (zulässiger Betrag in konsolidiertem CET1)
EU-5a Von unabhängiger Seite geprüfte Zwischengewinne, abzüglich aller vorhersehbaren Abgaben oder Dividenden
6 Hartes Kernkapital (CET1) vor regulatorischen Anpassungen
Hartes Kernkapital (CET1): regulatorische Anpassungen
7 Zusätzliche Bewertungsanpassungen (negativer Betrag)
8 Immaterielle Vermögenswerte (verringert um entsprechende Steuerschulden) (negativer Betrag) a) minus d)
9 Entfällt.
10 Von der künftigen Rentabilität abhängige latente Steueransprüche mit Ausnahme jener, die aus temporären Differenzen resultieren (verringert um entsprechende Steuerschulden, wenn die Bedingungen nach Artikel 38 Absatz 3 CRR erfüllt sind) (negativer Betrag)
11 Rücklagen aus Gewinnen oder Verlusten aus zeitwertbilanzierten Geschäften zur Absicherung von Zahlungsströmen für nicht zeitwertbilanzierte Finanzinstrumente
12 Negative Beträge aus der Berechnung der erwarteten Verlustbeträge
13 Anstieg des Eigenkapitals, der sich aus verbrieften Aktiva ergibt (negativer Betrag)
14 Durch Veränderungen der eigenen Bonität bedingte Gewinne oder Verluste aus zum beizulegenden Zeitwert bewerteten eigenen Verbindlichkeiten
15 Vermögenswerte aus Pensionsfonds mit Leistungszusage (negativer Betrag)
16 Direkte, indirekte und synthetische Positionen eines Instituts in eigenen Instrumenten des harten Kernkapitals (negativer Betrag)
17 Direkte, indirekte und synthetische Positionen des Instituts in Instrumenten des harten Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, die eine Überkreuzbeteiligung mit dem Institut eingegangen sind, die dem Ziel dient, dessen Eigenmittel künstlich zu erhöhen (negativer Betrag)
18 Direkte, indirekte und synthetische Positionen des Instituts in Instrumenten des harten Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut keine wesentliche Beteiligung hält (mehr als 10 % und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) (negativer Betrag)
19 Direkte, indirekte und synthetische Positionen des Instituts in Instrumenten des harten Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut eine wesentliche Beteiligung hält (mehr als 10 % und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) (negativer Betrag)
20 Entfällt.
EU-20a Risikopositionsbetrag aus folgenden Posten, denen ein Risikogewicht von 1250 % zuzuordnen ist, wenn das Institut als Alternative jenen Risikopositionsbetrag vom Betrag der Posten des harten Kernkapitals abzieht
EU-20b davon: aus qualifizierten Beteiligungen außerhalb des Finanzsektors (negativer Betrag)
EU-20c davon: aus Verbriefungspositionen (negativer Betrag)
EU-20d davon: aus Vorleistungen (negativer Betrag)
21 Latente Steueransprüche, die aus temporären Differenzen resultieren (über dem Schwellenwert von 10 %, verringert um entsprechende Steuerschulden, wenn die Bedingungen von Artikel 38 Absatz 3 CRR erfüllt sind) (negativer Betrag)
22 Betrag, der über dem Schwellenwert von 17,65 % liegt (negativer Betrag)
23 davon: direkte, indirekte und synthetische Positionen des Instituts in Instrumenten des harten Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut eine wesentliche Beteiligung hält
24 Entfällt.
25 davon: latente Steueransprüche, die aus temporären Differenzen resultieren
EU-25a Verluste des laufenden Geschäftsjahres (negativer Betrag)
EU-25b Vorhersehbare steuerliche Belastung auf Posten des harten Kernkapitals, es sei denn, das Institut passt den Betrag der Posten des harten Kernkapitals in angemessener Form an, wenn eine solche steuerliche Belastung die Summe, bis zu der diese Posten zur Deckung von Risiken oder Verlusten dienen können, verringert (negativer Betrag)
26 Entfällt.
27 Betrag der von den Posten des zusätzlichen Kernkapitals in Abzug zu bringenden Posten, der die Posten des zusätzlichen Kernkapitals des Instituts überschreitet (negativer Betrag)
27a Sonstige regulatorische Anpassungen
28 Regulatorische Anpassungen des harten Kernkapitals (CET1) insgesamt
29 Hartes Kernkapital (CET1)
Zusätzliches Kernkapital (AT1): Instrumente
30 Kapitalinstrumente und das mit ihnen verbundene Agio i)
31 davon: gemäß anwendbaren Rechnungslegungsstandards als Eigenkapital eingestuft
32 davon: gemäß anwendbaren Rechnungslegungsstandards als Passiva eingestuft
33 Betrag der Posten im Sinne von Artikel 484 Absatz 4 CRR zuzüglich des damit verbundenen Agios, dessen Anrechnung auf das zusätzliche Kernkapital ausläuft
EU-33a Betrag der Posten im Sinne von Artikel 494a Absatz 1 CRR, dessen Anrechnung auf das zusätzliche Kernkapital ausläuft
EU-33b Betrag der Posten im Sinne von Artikel 494b Absatz 1 CRR, dessen Anrechnung auf das zusätzliche Kernkapital ausläuft
34 Zum konsolidierten zusätzlichen Kernkapital zählende Instrumente des qualifizierten Kernkapitals (einschließlich nicht in Zeile 5 enthaltener Minderheitsbeteiligungen), die von Tochterunternehmen begeben worden sind und von Drittparteien gehalten werden
35 davon: von Tochterunternehmen begebene Instrumente, deren Anrechnung ausläuft
36 Zusätzliches Kernkapital (AT1) vor regulatorischen Anpassungen
Zusätzliches Kernkapital (AT1): regulatorische Anpassungen
37 Direkte, indirekte und synthetische Positionen eines Instituts in eigenen Instrumenten des zusätzlichen Kernkapitals (negativer Betrag)
38 Direkte, indirekte und synthetische Positionen des Instituts in Instrumenten des zusätzlichen Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, die eine Überkreuzbeteiligung mit dem Institut eingegangen sind, die dem Ziel dient, dessen Eigenmittel künstlich zu erhöhen (negativer Betrag)
39 Direkte, indirekte und synthetische Positionen des Instituts in Instrumenten des zusätzlichen Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut keine wesentliche Beteiligung hält (mehr als 10 % und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) (negativer Betrag)
40 Direkte, indirekte und synthetische Positionen des Instituts in Instrumenten des zusätzlichen Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut eine wesentliche Beteiligung hält (abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) (negativer Betrag)
41 Entfällt.
42 Betrag der von den Posten des Ergänzungskapitals in Abzug zu bringenden Posten, der die Posten des Ergänzungskapitals des Instituts überschreitet (negativer Betrag)
42a Sonstige regulatorische Anpassungen des zusätzlichen Kernkapitals
43 Regulatorische Anpassungen des zusätzlichen Kernkapitals (AT1) insgesamt
44 Zusätzliches Kernkapital (AT1)
45 Kernkapital (T1 = CET1 + AT1)
Ergänzungskapital (T2): Instrumente
46 Kapitalinstrumente und das mit ihnen verbundene Agio
47 Betrag der Posten im Sinne von Artikel 484 Absatz 5 CRR zuzüglich des damit verbundenen Agios, dessen Anrechnung auf das Ergänzungskapital nach Maßgabe von Artikel 486 Absatz 4 CRR ausläuft
EU-47a Betrag der Posten im Sinne von Artikel 494a Absatz 2 CRR, dessen Anrechnung auf das Ergänzungskapital ausläuft
EU-47b Betrag der Posten im Sinne von Artikel 494b Absatz 2 CRR, dessen Anrechnung auf das Ergänzungskapital ausläuft
48 Zum konsolidierten Ergänzungskapital zählende qualifizierte Eigenmittelinstrumente (einschließlich nicht in Zeile 5 oder Zeile 34 dieses Meldebogens enthaltener Minderheitsbeteiligungen bzw. Instrumente des zusätzlichen Kernkapitals), die von Tochterunternehmen begeben worden sind und von Drittparteien gehalten werden
49 davon: von Tochterunternehmen begebene Instrumente, deren Anrechnung ausläuft
50 Kreditrisikoanpassungen
51 Ergänzungskapital (T2) vor regulatorischen Anpassungen
Ergänzungskapital (T2): regulatorische Anpassungen
52 Direkte, indirekte und synthetische Positionen eines Instituts in eigenen Instrumenten des Ergänzungskapitals und nachrangigen Darlehen (negativer Betrag)
53 Direkte, indirekte und synthetische Positionen des Instituts in Instrumenten des Ergänzungskapitals und nachrangigen Darlehen von Unternehmen der Finanzbranche, die eine Überkreuzbeteiligung mit dem Institut eingegangen sind, die dem Ziel dient, dessen Eigenmittel künstlich zu erhöhen (negativer Betrag)
54 Direkte, indirekte und synthetische Positionen des Instituts in Instrumenten des Ergänzungskapitals und nachrangigen Darlehen von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut keine wesentliche Beteiligung hält (mehr als 10 % und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) (negativer Betrag)
54a Entfällt.
55 Direkte, indirekte und synthetische Positionen des Instituts in Instrumenten des Ergänzungskapitals und nachrangigen Darlehen von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut eine wesentliche Beteiligung hält (abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) (negativer Betrag)
56 Entfällt.
EU-56a Betrag der von den Posten der berücksichtigungsfähigen Verbindlichkeiten in Abzug zu bringenden Posten, der die Posten der berücksichtigungsfähigen Verbindlichkeiten des Instituts überschreitet (negativer Betrag)
EU-56b Sonstige regulatorische Anpassungen des Ergänzungskapitals
57 Regulatorische Anpassungen des Ergänzungskapitals (T2) insgesamt
58 Ergänzungskapital (T2)
59 Gesamtkapital (TC = T1 + T2)
60 Gesamtrisikobetrag
Kapitalquoten und -anforderungen einschließlich Puffer
61 Harte Kernkapitalquote
62 Kernkapitalquote
63 Gesamtkapitalquote
64 Anforderungen an die harte Kernkapitalquote des Instituts insgesamt
65 davon: Anforderungen im Hinblick auf den Kapitalerhaltungspuffer
66 davon: Anforderungen im Hinblick auf den antizyklischen Kapitalpuffer
67 davon: Anforderungen im Hinblick auf den Systemrisikopuffer
EU-67a davon: Anforderungen im Hinblick auf die von global systemrelevanten Instituten (G-SII) bzw. anderen systemrelevanten Institute (O-SII) vorzuhaltenden Puffer
EU-67b davon: zusätzliche Eigenmittelanforderungen zur Eindämmung anderer Risiken als des Risikos einer übermäßigen Verschuldung
68 Harte Kernkapitalquote (ausgedrückt als Prozentsatz des Risikopositionsbetrags) nach Abzug der zur Erfüllung der Mindestkapitalanforderungen erforderlichen Werte
Nationale Mindestanforderungen (falls abweichend von Basel III)
69 Entfällt.
70 Entfällt.
71 Entfällt.
Beträge unter den Schwellenwerten für Abzüge (vor Risikogewichtung)
72 Direkte und indirekte Positionen in Eigenmittelinstrumenten oder Instrumenten berücksichtigungsfähiger Verbindlichkeiten von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut keine wesentliche Beteiligung hält (weniger als 10 % und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen)
73 Direkte und indirekte Positionen des Instituts in Instrumenten des harten Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut eine wesentliche Beteiligung hält (unter dem Schwellenwert von 17,65 % und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen)
74 Entfällt.
75 Latente Steueransprüche, die aus temporären Differenzen resultieren (unter dem Schwellenwert von 17,65 %, verringert um den Betrag der verbundenen Steuerschulden, wenn die Bedingungen von Artikel 38 Absatz 3 CRR erfüllt sind)
Anwendbare Obergrenzen für die Einbeziehung von Wertberichtigungen in das Ergänzungskapital
76 Auf das Ergänzungskapital anrechenbare Kreditrisikoanpassungen in Bezug auf Forderungen, für die der Standardansatz gilt (vor Anwendung der Obergrenze)
77 Obergrenze für die Anrechnung von Kreditrisikoanpassungen auf das Ergänzungskapital im Rahmen des Standardansatzes
78 Auf das Ergänzungskapital anrechenbare Kreditrisikoanpassungen in Bezug auf Forderungen, für die der auf internen Beurteilungen basierende Ansatz gilt (vor Anwendung der Obergrenze)
79 Obergrenze für die Anrechnung von Kreditrisikoanpassungen auf das Ergänzungskapital im Rahmen des auf internen Beurteilungen basierenden Ansatzes
Eigenkapitalinstrumente, für die die Auslaufregelungen gelten (anwendbar nur vom 1. Januar 2014 bis zum 1. Januar 2022)
80 Derzeitige Obergrenze für Instrumente des harten Kernkapitals, für die Auslaufregelungen gelten
81 Wegen Obergrenze aus dem harten Kernkapital ausgeschlossener Betrag (Betrag über Obergrenze nach Tilgungen und Fälligkeiten) g)
82 Derzeitige Obergrenze für Instrumente des zusätzlichen Kernkapitals, für die Auslaufregelungen gelten
83 Wegen Obergrenze aus dem zusätzlichen Kernkapital ausgeschlossener Betrag (Betrag über Obergrenze nach Tilgungen und Fälligkeiten)
84 Derzeitige Obergrenze für Instrumente des Ergänzungskapitals, für die Auslaufregelungen gelten
85 Wegen Obergrenze aus dem Ergänzungskapital ausgeschlossener Betrag (Betrag über Obergrenze nach Tilgungen und Fälligkeiten)

Meldebogen EU CC2 – Abstimmung der aufsichtsrechtlichen Eigenmittel mit der in den geprüften Abschlüssen enthaltenen Bilanz

Format: Flexibel. Die in diesen Zeilen offenzulegenden Angaben müssen der in den geprüften Abschlüssen der Institute enthaltenen Bilanz entsprechen. Das Format der Spalten ist unveränderlich, es sei denn, der Konsolidierungskreis für Rechnungslegungszwecke eines Instituts entspricht seinem aufsichtlichen Konsolidierungskreis; in diesem Fall sind die Spalten a und b zusammenzufassen.
a)b)c)
Bilanz in veröffentlichtem AbschlussIm aufsichtlichen KonsolidierungskreisVerweis
Zum Ende des ZeitraumsZum Ende des Zeitraums
Aktiva – Aufschlüsselung nach Aktiva-Klassen gemäß der im veröffentlichten Jahresabschluss enthaltenen Bilanz
1
2
3
xxxGesamtaktiva
Passiva – Aufschlüsselung nach Passiva-Klassen gemäß der im veröffentlichten Jahresabschluss enthaltenen Bilanz
1
2
3
xxxGesamtpassiva
Aktienkapital
1
2
3
xxxGesamtaktienkapital

Tabelle EU CCA – Hauptmerkmale von Instrumenten aufsichtsrechtlicher Eigenmittel und Instrumenten berücksichtigungsfähiger Verbindlichkeiten

a)
Qualitative oder quantitative Informationen – Freitext
1Emittent
2Einheitliche Kennung (z. B. CUSIP, ISIN oder Bloomberg-Kennung für Privatplatzierung)
2aÖffentliche Platzierung oder Privatplatzierung
3Für das Instrument geltendes Recht
3aVertragliche Anerkennung von Herabschreibungs- oder Umwandlungsbefugnissen der Abwicklungsbehörden
Aufsichtsrechtliche Behandlung
4Aktuelle Behandlung, gegebenenfalls unter Berücksichtigung der CRR-Übergangsregelungen
5CRR-Regelungen nach der Übergangszeit
6Anrechenbar auf Einzel-/(teil)konsolidierter Basis/Einzel- und (teil)konsolidierter Basis
7Instrumenttyp (Typen je nach Land zu spezifizieren)
8Auf aufsichtsrechtliche Eigenmittel oder berücksichtigungsfähige Verbindlichkeiten anrechenbarer Betrag (Währung in Millionen, Stand letzter Meldestichtag)
9Nennwert des Instruments
EU-9aAusgabepreis
EU-9bTilgungspreis
10Rechnungslegungsklassifikation
11Ursprüngliches Ausgabedatum
12Unbefristet oder mit Verfalltermin
13Ursprünglicher Fälligkeitstermin
14Durch Emittenten kündbar mit vorheriger Zustimmung der Aufsicht
15Wählbarer Kündigungstermin, bedingte Kündigungstermine und Tilgungsbetrag
16Spätere Kündigungstermine, wenn anwendbar
Coupons/Dividenden
17Feste oder variable Dividenden-/Couponzahlungen
18Nominalcoupon und etwaiger Referenzindex
19Bestehen eines „Dividenden-Stopps”
EU-20aGänzlich diskretionär, teilweise diskretionär oder zwingend (zeitlich)
EU-20bGänzlich diskretionär, teilweise diskretionär oder zwingend (in Bezug auf den Betrag)
21Bestehen einer Kostenanstiegsklausel oder eines anderen Tilgungsanreizes
22Nicht kumulativ oder kumulativ
23Wandelbar oder nicht wandelbar
24Wenn wandelbar: Auslöser für die Wandlung
25Wenn wandelbar: ganz oder teilweise
26Wenn wandelbar: Wandlungsrate
27Wenn wandelbar: Wandlung obligatorisch oder fakultativ
28Wenn wandelbar: Typ des Instruments, in das gewandelt wird
29Wenn wandelbar: Emittent des Instruments, in das gewandelt wird
30Herabschreibungsmerkmale
31Bei Herabschreibung: Auslöser für die Herabschreibung
32Bei Herabschreibung: ganz oder teilweise
33Bei Herabschreibung: dauerhaft oder vorübergehend
34Bei vorübergehender Herabschreibung: Mechanismus der Wiederzuschreibung
34aArt der Nachrangigkeit (nur für berücksichtigungsfähige Verbindlichkeiten)
EU-34bRang des Instruments in regulären Insolvenzverfahren
35Position in der Rangfolge im Liquidationsfall (das jeweils ranghöhere Instrument nennen)
36Unvorschriftsmäßige Merkmale der gewandelten Instrumente
37Gegebenenfalls Angabe unvorschriftsmäßiger Merkmale
37aLink zu den vollständigen Geschäftsbedingungen des Instruments (Verweis)
(1) Ist ein Feld nicht anwendbar, bitte „k.A.” angeben.

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