ANHANG XXXIII VO (EU) 2021/637

Tabelle EU REMA – Vergütungspolitik

Hier sind die zentralen Merkmale der Vergütungspolitik des Instituts zu beschreiben. Darüber hinaus ist anzugeben, wie diese Politik umgesetzt wird. Darzulegen sind insbesondere die folgenden Merkmale, soweit relevant:
Qualitative Angaben
a)

Informationen über die für die Vergütungsaufsicht verantwortlichen Gremien. Diese umfassen:

Bezeichnung, Zusammensetzung und Mandat des für die Vergütungsaufsicht verantwortlichen Hauptgremiums (Leitungsorgan oder Vergütungsausschuss, falls zutreffend) sowie Zahl der Sitzungen dieses Hauptgremiums während des Geschäftsjahres.

Externe Berater, deren Dienste in Anspruch genommen wurden, Stelle, die diesen Beratern ihren Auftrag erteilt hat, und Bereiche des Vergütungsrahmens, die dieser Auftrag betrifft.

Eine Beschreibung des Geltungsbereichs der Vergütungspolitik des Instituts (z. B. nach Regionen oder Geschäftsbereichen), aus der auch hervorgeht, inwieweit diese für Tochtergesellschaften und Zweigniederlassungen in Drittländern gilt.

Eine Beschreibung der Mitarbeiter oder Mitarbeiterkategorien, deren berufliche Tätigkeiten einen wesentlichen Einfluss auf das Risikoprofil des Instituts haben.

b)

Angaben zu Gestaltung und Struktur des Vergütungssystems für identifizierte Mitarbeiter. Diese umfassen:

Einen Überblick über die zentralen Merkmale und Zielsetzungen der Vergütungspolitik sowie Informationen über den Entscheidungsprozess, der zur Festlegung der Vergütungspolitik führt, und die Rolle der maßgeblichen Interessenträger.

Informationen über die Kriterien für die Erfolgsmessung und die Ex-ante- und Ex-post-Risikoanpassung.

Informationen darüber, ob das Leitungsorgan oder der Vergütungsausschuss, falls ein solcher eingerichtet wurde, die Vergütungspolitik des Instituts im vorangegangenen Jahr überprüft hat und – falls ja – eine Übersicht über alle vorgenommenen Änderungen, über die Gründe für diese Änderungen und über deren Auswirkungen auf die Vergütung.

Informationen darüber, wie das Institut sicherstellt, dass Mitarbeiter in internen Kontrollfunktionen unabhängig von den von ihnen kontrollierten Geschäftsbereichen vergütet werden.

Regelungen und Kriterien, nach denen garantierte variable Vergütungen und Abfindungen gewährt werden.

c)Beschreibung, in welcher Weise die Vergütungsverfahren aktuellen und künftigen Risiken Rechnung tragen. Dies muss einen Überblick über die zentralen Risiken, deren Messung und die Auswirkungen dieser Messungen auf die Vergütung einschließen.
d)Die gemäß Artikel 94 Absatz 1 Buchstabe g CRD festgelegten Werte für das Verhältnis zwischen dem festen und dem variablen Vergütungsbestandteil.
e)

Beschreibung der Art und Weise, in der das Institut sich bemüht, das Ergebnis während des Zeitraums der Ergebnismessung mit der Höhe der Vergütung zu verknüpfen. Dies umfasst:

Einen Überblick über die wichtigsten Kriterien und Parameter der Ergebnismessung für das Institut, Geschäftsbereiche und einzelne Personen.

Einen Überblick darüber, wie die variable Vergütung einzelner Mitarbeiter mit dem Ergebnis des Instituts und dem Ergebnis des betreffenden Mitarbeiters verknüpft ist.

Informationen darüber, anhand welcher Kriterien das Verhältnis zwischen den verschiedenen Arten der gewährten Instrumente wie Anteilen, gleichwertigen Beteiligungen, Optionen und sonstigen Instrumenten bestimmt wird.

Informationen darüber, welche Maßnahmen das Institut treffen will, wenn bei der Anpassung variabler Vergütungsbestandteile die Ergebnisparameter schwach sind, einschließlich der Kriterien, anhand deren das Institut „schwache” Ergebnisparameter bestimmt.

f)

Beschreibung der Art und Weise, wie das Institut die Vergütung an das langfristige Ergebnis anzupassen sucht. Dies umfasst:

Einen Überblick über die Regelungen des Instituts zur Zurückbehaltung von Vergütungszahlungen, zur Auszahlung in Form von Instrumenten, zu Sperrfristen und zum Bezug variabler Vergütungen einschließlich in Fällen, in denen es Unterschiede zwischen Mitarbeitern oder Mitarbeiterkategorien gibt.

Informationen über die Kriterien des Instituts für Ex-post-Anpassungen (Abschlag während der Zurückbehaltung und Rückforderung nach Bezug, sofern nach nationalem Recht zulässig).

Falls zutreffend, eventuelle Pflicht zur Beteiligung am Gesellschaftskapital für identifizierte Mitarbeiter.

g)

Beschreibung der wichtigsten Parameter und Begründungen für Systeme mit variablen Bestandteilen und sonstige Sachleistungen gemäß Artikel 450 Absatz 1 Buchstabe f CRR. Dies umfasst:

Informationen zu den speziellen Leistungsindikatoren, die zur Bestimmung der variablen Vergütungsbestandteile herangezogen werden, und die Kriterien für die Bestimmung des Verhältnisses zwischen den verschiedenen Arten der gewährten Instrumente, wozu Anteile, gleichwertige Beteiligungen, an Anteile geknüpfte Instrumente, gleichwertige nicht liquiditätswirksame Instrumente, Optionen und andere Instrumente zählen.

h)Wenn von dem betreffenden Mitgliedstaat oder der zuständigen Behörde angefordert, die Gesamtvergütung jedes Mitglieds des Leitungsorgans oder der Geschäftsleitung.
i)

Gemäß Artikel 450 Absatz 1 Buchstabe k CRR Angaben dazu, ob für das Institut eine Ausnahme nach Artikel 94 Absatz 3 CRD gilt.

Für die Zwecke dieses Buchstabens geben Institute, für die eine derartige Ausnahme gilt, an, ob diese aufgrund von Artikel 94 Absatz 3 Buchstabe a oder b CRD gewährt wird. Sie geben ferner an, für welche der Vergütungsgrundsätze sie die Ausnahme(n) anwenden, die Zahl der Mitarbeiter, denen die Ausnahme(n) gewährt wird (werden), und ihre Gesamtvergütung, aufgeteilt in feste und variable Vergütung.

j)Große Institute liefern gemäß Artikel 450 Absatz 2 CRR quantitative Angaben zur Vergütung ihres kollektiven Leitungsorgans und differenzieren dabei nach geschäftsführenden und nicht-geschäftsführenden Mitgliedern.

Meldebogen EU REM1 – Für das Geschäftsjahr gewährte Vergütung

abcd
Leitungsorgan - AufsichtsfunktionLeitungsorgan - LeitungsfunktionSonstige Mitglieder der GeschäftsleitungSonstige identifizierte Mitarbeiter
1Feste VergütungAnzahl der identifizierten Mitarbeiter
2Feste Vergütung insgesamt
3Davon: monetäre Vergütung
4(Gilt nicht in der EU)
EU-4 aDavon: Anteile oder gleichwertige Beteiligungen
5Davon: an Anteile geknüpfte Instrumente oder gleichwertige nicht liquiditätswirksame Instrumente
EU-5xDavon: andere Instrumente
6(Gilt nicht in der EU)
7Davon: sonstige Positionen
8(Gilt nicht in der EU)
9Variable VergütungAnzahl der identifizierten Mitarbeiter
10Variable Vergütung insgesamt
11Davon: monetäre Vergütung
12Davon: zurückbehalten
EU-13aDavon: Anteile oder gleichwertige Beteiligungen
EU-14aDavon: zurückbehalten
EU-13bDavon: an Anteile geknüpfte Instrumente oder gleichwertige nicht liquiditätswirksame Instrumente
EU-14bDavon: zurückbehalten
EU-14xDavon: andere Instrumente
EU-14yDavon: zurückbehalten
15Davon: sonstige Positionen
16Davon: zurückbehalten
17Vergütung insgesamt (2 + 10)

Meldebogen EU REM2 - Sonderzahlungen an Mitarbeiter, deren berufliche Tätigkeiten einen wesentlichen Einfluss auf das Risikoprofil des Instituts haben (identifizierte Mitarbeiter)

abcd
Leitungsorgan - AufsichtsfunktionLeitungsorgan - LeitungsfunktionSonstige Mitglieder der GeschäftsleitungSonstige identifizierte Mitarbeiter
Garantierte variable Vergütung – Gesamtbetrag
1Gewährte garantierte variable Vergütung - Zahl der identifizierten Mitarbeiter
2Gewährte garantierte variable Vergütung - Gesamtbetrag
3Davon: während des Geschäftsjahres ausgezahlte garantierte variable Vergütung, die nicht auf die Obergrenze für Bonuszahlungen angerechnet wird
Die in früheren Zeiträumen gewährten Abfindungen, die während des Geschäftsjahres ausgezahlt wurden
4In früheren Perioden gewährte, während des Geschäftsjahres gezahlte Abfindungen – Anzahl der identifizierten Mitarbeiter
5In früheren Perioden gewährte, während des Geschäftsjahres gezahlte Abfindungen - Gesamtbetrag
Während des Geschäftsjahres gewährte Abfindungen
6Während des Geschäftsjahres gewährte Abfindungen - Anzahl der identifizierten Mitarbeiter
7Während des Geschäftsjahres gewährte Abfindungen - Gesamtbetrag
8Davon: während des Geschäftsjahres gezahlt
9Davon: zurückbehalten
10Davon: während des Geschäftsjahres gezahlte Abfindungen, die nicht auf die Obergrenze für Bonuszahlungen angerechnet werden
11Davon: höchste Abfindung, die einer einzigen Person gewährt wurde

Meldebogen REM3 – Zurückbehaltene Vergütung

abcdefEU - gEU - h
Zurückbehaltene und einbehaltene VergütungGesamtbetrag der für frühere Leistungsperioden gewährten, zurückbehaltenen VergütungenDavon: im Geschäftsjahr zu beziehenDavon: in nachfolgenden Geschäftsjahren zu beziehenHöhe von Leistungs-anpassungen, die im Geschäftsjahr bei zurückbehaltenen, im Geschäftsjahr zu beziehenden Vergütungen vorgenommen wurdenHöhe von Leistungs-anpassungen, die im Geschäftsjahr bei zurückbehaltenen, in künftigen jährlichen Leistungsperioden zu beziehenden Vergütungen vorgenommen wurdenGesamthöhe der durch nachträgliche implizite Anpassungen bedingten Anpassungen während des Geschäftsjahres (wie Wertänderungen, die auf veränderte Kurse der betreffenden Instrumente zurückzuführen sind)Gesamthöhe der vor dem Geschäftsjahr gewährten, zurückbehaltenen Vergütungen, die im Geschäftsjahr tatsächlich gezahlt wurdenGesamthöhe der für frühere Leistungsperioden gewährten und zurückbehaltenen Vergütungen, die erdient sind, aber Sperrfristen unterliegen
1Leitungsorgan - Aufsichtsfunktion
2Monetäre Vergütung
3Anteile oder gleichwertige Beteiligungen
4An Anteile geknüpfte Instrumente oder gleichwertige nicht liquiditätswirksame Instrumente
5Sonstige Instrumente
6Sonstige Formen
7Leitungsorgan - Leitungsfunktion
8Monetäre Vergütung
9Anteile oder gleichwertige Beteiligungen
10An Anteile geknüpfte Instrumente oder gleichwertige nicht liquiditätswirksame Instrumente
11Sonstige Instrumente
12Sonstige Formen
13Sonstige Mitglieder der Geschäftsleitung
14Monetäre Vergütung
15Anteile oder gleichwertige Beteiligungen
16An Anteile geknüpfte Instrumente oder gleichwertige nicht liquiditätswirksame Instrumente
17Sonstige Instrumente
18Sonstige Formen
19Sonstige identifizierte Mitarbeiter
20Monetäre Vergütung
21Anteile oder gleichwertige Beteiligungen
22An Anteile geknüpfte Instrumente oder gleichwertige nicht liquiditätswirksame Instrumente
23Sonstige Instrumente
24Sonstige Formen
25Gesamtbetrag

Meldebogen EU REM4 – Vergütungen von 1 Mio. EUR oder mehr pro Jahr

a
EURIdentifizierte Mitarbeiter, die ein hohes Einkommen im Sinne von Artikel 450 Absatz 1 Buchstabe i CRR beziehen
11000000 bis unter 1500000
21500000 bis unter 2000000
32000000 bis unter 2500000
42500000 bis unter 3000000
53000000 bis unter 3500000
63500000 bis unter 4000000
74000000 bis unter 4500000
84500000 bis unter 5000000
95000000 bis unter 6000000
106000000 bis unter 7000000
117000000 bis unter 8000000
xDiese Liste ist verlängerbar, sollten weitere Vergütungsstufen benötigt werden.

Meldebogen EU REM5 - Angaben zur Vergütung der Mitarbeiter, deren berufliche Tätigkeiten einen wesentlichen Einfluss auf das Risikoprofil des Instituts haben (identifizierte Mitarbeiter)

abcdefghij
Vergütung LeitungsorganGeschäftsfelder
Leitungsorgan - AufsichtsfunktionLeitungsorgan - LeitungsfunktionGesamt-summe LeitungsorganInvestment BankingRetail BankingVermögens-verwaltungUnternehmens-funktionenUnabhängige interne Kontroll-funktionenAlle SonstigenGesamt-summe
1Gesamtanzahl der identifizierten Mitarbeiter
2Davon: Mitglieder des Leitungsorgans
3Davon: sonstige Mitglieder der Geschäftsleitung
4Davon: sonstige identifizierte Mitarbeiter
5Gesamtvergütung der identifizierten Mitarbeiter
6Davon: variable Vergütung
7Davon: feste Vergütung

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