ANHANG XXXIII VO (EU) 2021/637

Tabelle EU REMA – Vergütungspolitik

Hier sind die zentralen Merkmale der Vergütungspolitik des Instituts zu beschreiben. Darüber hinaus ist anzugeben, wie diese Politik umgesetzt wird. Darzulegen sind insbesondere die folgenden Merkmale, soweit relevant:
Qualitative Angaben
a)

Informationen über die für die Vergütungsaufsicht verantwortlichen Gremien. Diese umfassen:

Bezeichnung, Zusammensetzung und Mandat des für die Vergütungsaufsicht verantwortlichen Hauptgremiums (Leitungsorgan oder Vergütungsausschuss, falls zutreffend) sowie Zahl der Sitzungen dieses Hauptgremiums während des Geschäftsjahres.

Externe Berater, deren Dienste in Anspruch genommen wurden, Stelle, die diesen Beratern ihren Auftrag erteilt hat, und Bereiche des Vergütungsrahmens, die dieser Auftrag betrifft.

Eine Beschreibung des Geltungsbereichs der Vergütungspolitik des Instituts (z. B. nach Regionen oder Geschäftsbereichen), aus der auch hervorgeht, inwieweit diese für Tochtergesellschaften und Zweigniederlassungen in Drittländern gilt.

Eine Beschreibung der Mitarbeiter oder Mitarbeiterkategorien, deren berufliche Tätigkeiten einen wesentlichen Einfluss auf das Risikoprofil des Instituts haben.

b)

Angaben zu Gestaltung und Struktur des Vergütungssystems für identifizierte Mitarbeiter. Diese umfassen:

Einen Überblick über die zentralen Merkmale und Zielsetzungen der Vergütungspolitik sowie Informationen über den Entscheidungsprozess, der zur Festlegung der Vergütungspolitik führt, und die Rolle der maßgeblichen Interessenträger.

Informationen über die Kriterien für die Erfolgsmessung und die Ex-ante- und Ex-post-Risikoanpassung.

Informationen darüber, ob das Leitungsorgan oder der Vergütungsausschuss, falls ein solcher eingerichtet wurde, die Vergütungspolitik des Instituts im vorangegangenen Jahr überprüft hat und – falls ja – eine Übersicht über alle vorgenommenen Änderungen, über die Gründe für diese Änderungen und über deren Auswirkungen auf die Vergütung.

Informationen darüber, wie das Institut sicherstellt, dass Mitarbeiter in internen Kontrollfunktionen unabhängig von den von ihnen kontrollierten Geschäftsbereichen vergütet werden.

Regelungen und Kriterien, nach denen garantierte variable Vergütungen und Abfindungen gewährt werden.

c) Beschreibung, in welcher Weise die Vergütungsverfahren aktuellen und künftigen Risiken Rechnung tragen. Dies muss einen Überblick über die zentralen Risiken, deren Messung und die Auswirkungen dieser Messungen auf die Vergütung einschließen.
d) Die gemäß Artikel 94 Absatz 1 Buchstabe g CRD festgelegten Werte für das Verhältnis zwischen dem festen und dem variablen Vergütungsbestandteil.
e)

Beschreibung der Art und Weise, in der das Institut sich bemüht, das Ergebnis während des Zeitraums der Ergebnismessung mit der Höhe der Vergütung zu verknüpfen. Dies umfasst:

Einen Überblick über die wichtigsten Kriterien und Parameter der Ergebnismessung für das Institut, Geschäftsbereiche und einzelne Personen.

Einen Überblick darüber, wie die variable Vergütung einzelner Mitarbeiter mit dem Ergebnis des Instituts und dem Ergebnis des betreffenden Mitarbeiters verknüpft ist.

Informationen darüber, anhand welcher Kriterien das Verhältnis zwischen den verschiedenen Arten der gewährten Instrumente wie Anteilen, gleichwertigen Beteiligungen, Optionen und sonstigen Instrumenten bestimmt wird.

Informationen darüber, welche Maßnahmen das Institut treffen will, wenn bei der Anpassung variabler Vergütungsbestandteile die Ergebnisparameter schwach sind, einschließlich der Kriterien, anhand deren das Institut „schwache” Ergebnisparameter bestimmt.

f)

Beschreibung der Art und Weise, wie das Institut die Vergütung an das langfristige Ergebnis anzupassen sucht. Dies umfasst:

Einen Überblick über die Regelungen des Instituts zur Zurückbehaltung von Vergütungszahlungen, zur Auszahlung in Form von Instrumenten, zu Sperrfristen und zum Bezug variabler Vergütungen einschließlich in Fällen, in denen es Unterschiede zwischen Mitarbeitern oder Mitarbeiterkategorien gibt.

Informationen über die Kriterien des Instituts für Ex-post-Anpassungen (Abschlag während der Zurückbehaltung und Rückforderung nach Bezug, sofern nach nationalem Recht zulässig).

Falls zutreffend, eventuelle Pflicht zur Beteiligung am Gesellschaftskapital für identifizierte Mitarbeiter.

g)

Beschreibung der wichtigsten Parameter und Begründungen für Systeme mit variablen Bestandteilen und sonstige Sachleistungen gemäß Artikel 450 Absatz 1 Buchstabe f CRR. Dies umfasst:

Informationen zu den speziellen Leistungsindikatoren, die zur Bestimmung der variablen Vergütungsbestandteile herangezogen werden, und die Kriterien für die Bestimmung des Verhältnisses zwischen den verschiedenen Arten der gewährten Instrumente, wozu Anteile, gleichwertige Beteiligungen, an Anteile geknüpfte Instrumente, gleichwertige nicht liquiditätswirksame Instrumente, Optionen und andere Instrumente zählen.

h) Wenn von dem betreffenden Mitgliedstaat oder der zuständigen Behörde angefordert, die Gesamtvergütung jedes Mitglieds des Leitungsorgans oder der Geschäftsleitung.
i)

Gemäß Artikel 450 Absatz 1 Buchstabe k CRR Angaben dazu, ob für das Institut eine Ausnahme nach Artikel 94 Absatz 3 CRD gilt.

Für die Zwecke dieses Buchstabens geben Institute, für die eine derartige Ausnahme gilt, an, ob diese aufgrund von Artikel 94 Absatz 3 Buchstabe a oder b CRD gewährt wird. Sie geben ferner an, für welche der Vergütungsgrundsätze sie die Ausnahme(n) anwenden, die Zahl der Mitarbeiter, denen die Ausnahme(n) gewährt wird (werden), und ihre Gesamtvergütung, aufgeteilt in feste und variable Vergütung.

j) Große Institute liefern gemäß Artikel 450 Absatz 2 CRR quantitative Angaben zur Vergütung ihres kollektiven Leitungsorgans und differenzieren dabei nach geschäftsführenden und nicht-geschäftsführenden Mitgliedern.

Meldebogen EU REM1 – Für das Geschäftsjahr gewährte Vergütung

a b c d
Leitungsorgan - Aufsichtsfunktion Leitungsorgan - Leitungsfunktion Sonstige Mitglieder der Geschäftsleitung Sonstige identifizierte Mitarbeiter
1 Feste Vergütung Anzahl der identifizierten Mitarbeiter
2 Feste Vergütung insgesamt
3 Davon: monetäre Vergütung
4 (Gilt nicht in der EU)
EU-4 a Davon: Anteile oder gleichwertige Beteiligungen
5 Davon: an Anteile geknüpfte Instrumente oder gleichwertige nicht liquiditätswirksame Instrumente
EU-5x Davon: andere Instrumente
6 (Gilt nicht in der EU)
7 Davon: sonstige Positionen
8 (Gilt nicht in der EU)
9 Variable Vergütung Anzahl der identifizierten Mitarbeiter
10 Variable Vergütung insgesamt
11 Davon: monetäre Vergütung
12 Davon: zurückbehalten
EU-13a Davon: Anteile oder gleichwertige Beteiligungen
EU-14a Davon: zurückbehalten
EU-13b Davon: an Anteile geknüpfte Instrumente oder gleichwertige nicht liquiditätswirksame Instrumente
EU-14b Davon: zurückbehalten
EU-14x Davon: andere Instrumente
EU-14y Davon: zurückbehalten
15 Davon: sonstige Positionen
16 Davon: zurückbehalten
17 Vergütung insgesamt (2 + 10)

Meldebogen EU REM2 - Sonderzahlungen an Mitarbeiter, deren berufliche Tätigkeiten einen wesentlichen Einfluss auf das Risikoprofil des Instituts haben (identifizierte Mitarbeiter)

a b c d
Leitungsorgan - Aufsichtsfunktion Leitungsorgan - Leitungsfunktion Sonstige Mitglieder der Geschäftsleitung Sonstige identifizierte Mitarbeiter
Garantierte variable Vergütung – Gesamtbetrag
1 Gewährte garantierte variable Vergütung - Zahl der identifizierten Mitarbeiter
2 Gewährte garantierte variable Vergütung - Gesamtbetrag
3 Davon: während des Geschäftsjahres ausgezahlte garantierte variable Vergütung, die nicht auf die Obergrenze für Bonuszahlungen angerechnet wird
Die in früheren Zeiträumen gewährten Abfindungen, die während des Geschäftsjahres ausgezahlt wurden
4 In früheren Perioden gewährte, während des Geschäftsjahres gezahlte Abfindungen – Anzahl der identifizierten Mitarbeiter
5 In früheren Perioden gewährte, während des Geschäftsjahres gezahlte Abfindungen - Gesamtbetrag
Während des Geschäftsjahres gewährte Abfindungen
6 Während des Geschäftsjahres gewährte Abfindungen - Anzahl der identifizierten Mitarbeiter
7 Während des Geschäftsjahres gewährte Abfindungen - Gesamtbetrag
8 Davon: während des Geschäftsjahres gezahlt
9 Davon: zurückbehalten
10 Davon: während des Geschäftsjahres gezahlte Abfindungen, die nicht auf die Obergrenze für Bonuszahlungen angerechnet werden
11 Davon: höchste Abfindung, die einer einzigen Person gewährt wurde

Meldebogen REM3 – Zurückbehaltene Vergütung

a b c d e f EU - g EU - h
Zurückbehaltene und einbehaltene Vergütung Gesamtbetrag der für frühere Leistungsperioden gewährten, zurückbehaltenen Vergütungen Davon: im Geschäftsjahr zu beziehen Davon: in nachfolgenden Geschäftsjahren zu beziehen Höhe von Leistungs-anpassungen, die im Geschäftsjahr bei zurückbehaltenen, im Geschäftsjahr zu beziehenden Vergütungen vorgenommen wurden Höhe von Leistungs-anpassungen, die im Geschäftsjahr bei zurückbehaltenen, in künftigen jährlichen Leistungsperioden zu beziehenden Vergütungen vorgenommen wurden Gesamthöhe der durch nachträgliche implizite Anpassungen bedingten Anpassungen während des Geschäftsjahres (wie Wertänderungen, die auf veränderte Kurse der betreffenden Instrumente zurückzuführen sind) Gesamthöhe der vor dem Geschäftsjahr gewährten, zurückbehaltenen Vergütungen, die im Geschäftsjahr tatsächlich gezahlt wurden Gesamthöhe der für frühere Leistungsperioden gewährten und zurückbehaltenen Vergütungen, die erdient sind, aber Sperrfristen unterliegen
1 Leitungsorgan - Aufsichtsfunktion
2 Monetäre Vergütung
3 Anteile oder gleichwertige Beteiligungen
4 An Anteile geknüpfte Instrumente oder gleichwertige nicht liquiditätswirksame Instrumente
5 Sonstige Instrumente
6 Sonstige Formen
7 Leitungsorgan - Leitungsfunktion
8 Monetäre Vergütung
9 Anteile oder gleichwertige Beteiligungen
10 An Anteile geknüpfte Instrumente oder gleichwertige nicht liquiditätswirksame Instrumente
11 Sonstige Instrumente
12 Sonstige Formen
13 Sonstige Mitglieder der Geschäftsleitung
14 Monetäre Vergütung
15 Anteile oder gleichwertige Beteiligungen
16 An Anteile geknüpfte Instrumente oder gleichwertige nicht liquiditätswirksame Instrumente
17 Sonstige Instrumente
18 Sonstige Formen
19 Sonstige identifizierte Mitarbeiter
20 Monetäre Vergütung
21 Anteile oder gleichwertige Beteiligungen
22 An Anteile geknüpfte Instrumente oder gleichwertige nicht liquiditätswirksame Instrumente
23 Sonstige Instrumente
24 Sonstige Formen
25 Gesamtbetrag

Meldebogen EU REM4 – Vergütungen von 1 Mio. EUR oder mehr pro Jahr

a
EUR Identifizierte Mitarbeiter, die ein hohes Einkommen im Sinne von Artikel 450 Absatz 1 Buchstabe i CRR beziehen
1 1000000 bis unter 1500000
2 1500000 bis unter 2000000
3 2000000 bis unter 2500000
4 2500000 bis unter 3000000
5 3000000 bis unter 3500000
6 3500000 bis unter 4000000
7 4000000 bis unter 4500000
8 4500000 bis unter 5000000
9 5000000 bis unter 6000000
10 6000000 bis unter 7000000
11 7000000 bis unter 8000000
x Diese Liste ist verlängerbar, sollten weitere Vergütungsstufen benötigt werden.

Meldebogen EU REM5 - Angaben zur Vergütung der Mitarbeiter, deren berufliche Tätigkeiten einen wesentlichen Einfluss auf das Risikoprofil des Instituts haben (identifizierte Mitarbeiter)

a b c d e f g h i j
Vergütung Leitungsorgan Geschäftsfelder
Leitungsorgan - Aufsichtsfunktion Leitungsorgan - Leitungsfunktion Gesamt-summe Leitungsorgan Investment Banking Retail Banking Vermögens-verwaltung Unternehmens-funktionen Unabhängige interne Kontroll-funktionen Alle Sonstigen Gesamt-summe
1 Gesamtanzahl der identifizierten Mitarbeiter
2 Davon: Mitglieder des Leitungsorgans
3 Davon: sonstige Mitglieder der Geschäftsleitung
4 Davon: sonstige identifizierte Mitarbeiter
5 Gesamtvergütung der identifizierten Mitarbeiter
6 Davon: variable Vergütung
7 Davon: feste Vergütung

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