ANHANG XXXIII VO (EU) 2021/637
Tabelle EU REMA – Vergütungspolitik
Hier sind die zentralen Merkmale der Vergütungspolitik des Instituts zu beschreiben. Darüber hinaus ist anzugeben, wie diese Politik umgesetzt wird. Darzulegen sind insbesondere die folgenden Merkmale, soweit relevant:Qualitative Angaben | |
---|---|
a) | Informationen über die für die Vergütungsaufsicht verantwortlichen Gremien. Diese umfassen:
|
b) | Angaben zu Gestaltung und Struktur des Vergütungssystems für identifizierte Mitarbeiter. Diese umfassen:
|
c) | Beschreibung, in welcher Weise die Vergütungsverfahren aktuellen und künftigen Risiken Rechnung tragen. Dies muss einen Überblick über die zentralen Risiken, deren Messung und die Auswirkungen dieser Messungen auf die Vergütung einschließen. |
d) | Die gemäß Artikel 94 Absatz 1 Buchstabe g CRD festgelegten Werte für das Verhältnis zwischen dem festen und dem variablen Vergütungsbestandteil. |
e) | Beschreibung der Art und Weise, in der das Institut sich bemüht, das Ergebnis während des Zeitraums der Ergebnismessung mit der Höhe der Vergütung zu verknüpfen. Dies umfasst:
|
f) | Beschreibung der Art und Weise, wie das Institut die Vergütung an das langfristige Ergebnis anzupassen sucht. Dies umfasst:
|
g) | Beschreibung der wichtigsten Parameter und Begründungen für Systeme mit variablen Bestandteilen und sonstige Sachleistungen gemäß Artikel 450 Absatz 1 Buchstabe f CRR. Dies umfasst:
|
h) | Wenn von dem betreffenden Mitgliedstaat oder der zuständigen Behörde angefordert, die Gesamtvergütung jedes Mitglieds des Leitungsorgans oder der Geschäftsleitung. |
i) | Gemäß Artikel 450 Absatz 1 Buchstabe k CRR Angaben dazu, ob für das Institut eine Ausnahme nach Artikel 94 Absatz 3 CRD gilt.
|
j) | Große Institute liefern gemäß Artikel 450 Absatz 2 CRR quantitative Angaben zur Vergütung ihres kollektiven Leitungsorgans und differenzieren dabei nach geschäftsführenden und nicht-geschäftsführenden Mitgliedern. |
Meldebogen EU REM1 – Für das Geschäftsjahr gewährte Vergütung
a | b | c | d | |||
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Leitungsorgan - Aufsichtsfunktion | Leitungsorgan - Leitungsfunktion | Sonstige Mitglieder der Geschäftsleitung | Sonstige identifizierte Mitarbeiter | |||
1 | Feste Vergütung | Anzahl der identifizierten Mitarbeiter | ||||
2 | Feste Vergütung insgesamt | |||||
3 | Davon: monetäre Vergütung | |||||
4 | (Gilt nicht in der EU) | |||||
EU-4 a | Davon: Anteile oder gleichwertige Beteiligungen | |||||
5 | Davon: an Anteile geknüpfte Instrumente oder gleichwertige nicht liquiditätswirksame Instrumente | |||||
EU-5x | Davon: andere Instrumente | |||||
6 | (Gilt nicht in der EU) | |||||
7 | Davon: sonstige Positionen | |||||
8 | (Gilt nicht in der EU) | |||||
9 | Variable Vergütung | Anzahl der identifizierten Mitarbeiter | ||||
10 | Variable Vergütung insgesamt | |||||
11 | Davon: monetäre Vergütung | |||||
12 | Davon: zurückbehalten | |||||
EU-13a | Davon: Anteile oder gleichwertige Beteiligungen | |||||
EU-14a | Davon: zurückbehalten | |||||
EU-13b | Davon: an Anteile geknüpfte Instrumente oder gleichwertige nicht liquiditätswirksame Instrumente | |||||
EU-14b | Davon: zurückbehalten | |||||
EU-14x | Davon: andere Instrumente | |||||
EU-14y | Davon: zurückbehalten | |||||
15 | Davon: sonstige Positionen | |||||
16 | Davon: zurückbehalten | |||||
17 | Vergütung insgesamt (2 + 10) |
Meldebogen EU REM2 - Sonderzahlungen an Mitarbeiter, deren berufliche Tätigkeiten einen wesentlichen Einfluss auf das Risikoprofil des Instituts haben (identifizierte Mitarbeiter)
a | b | c | d | ||
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Leitungsorgan - Aufsichtsfunktion | Leitungsorgan - Leitungsfunktion | Sonstige Mitglieder der Geschäftsleitung | Sonstige identifizierte Mitarbeiter | ||
Garantierte variable Vergütung – Gesamtbetrag | |||||
1 | Gewährte garantierte variable Vergütung - Zahl der identifizierten Mitarbeiter | ||||
2 | Gewährte garantierte variable Vergütung - Gesamtbetrag | ||||
3 | Davon: während des Geschäftsjahres ausgezahlte garantierte variable Vergütung, die nicht auf die Obergrenze für Bonuszahlungen angerechnet wird | ||||
Die in früheren Zeiträumen gewährten Abfindungen, die während des Geschäftsjahres ausgezahlt wurden | |||||
4 | In früheren Perioden gewährte, während des Geschäftsjahres gezahlte Abfindungen – Anzahl der identifizierten Mitarbeiter | ||||
5 | In früheren Perioden gewährte, während des Geschäftsjahres gezahlte Abfindungen - Gesamtbetrag | ||||
Während des Geschäftsjahres gewährte Abfindungen | |||||
6 | Während des Geschäftsjahres gewährte Abfindungen - Anzahl der identifizierten Mitarbeiter | ||||
7 | Während des Geschäftsjahres gewährte Abfindungen - Gesamtbetrag | ||||
8 | Davon: während des Geschäftsjahres gezahlt | ||||
9 | Davon: zurückbehalten | ||||
10 | Davon: während des Geschäftsjahres gezahlte Abfindungen, die nicht auf die Obergrenze für Bonuszahlungen angerechnet werden | ||||
11 | Davon: höchste Abfindung, die einer einzigen Person gewährt wurde |
Meldebogen REM3 – Zurückbehaltene Vergütung
a | b | c | d | e | f | EU - g | EU - h | ||
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Zurückbehaltene und einbehaltene Vergütung | Gesamtbetrag der für frühere Leistungsperioden gewährten, zurückbehaltenen Vergütungen | Davon: im Geschäftsjahr zu beziehen | Davon: in nachfolgenden Geschäftsjahren zu beziehen | Höhe von Leistungs-anpassungen, die im Geschäftsjahr bei zurückbehaltenen, im Geschäftsjahr zu beziehenden Vergütungen vorgenommen wurden | Höhe von Leistungs-anpassungen, die im Geschäftsjahr bei zurückbehaltenen, in künftigen jährlichen Leistungsperioden zu beziehenden Vergütungen vorgenommen wurden | Gesamthöhe der durch nachträgliche implizite Anpassungen bedingten Anpassungen während des Geschäftsjahres (wie Wertänderungen, die auf veränderte Kurse der betreffenden Instrumente zurückzuführen sind) | Gesamthöhe der vor dem Geschäftsjahr gewährten, zurückbehaltenen Vergütungen, die im Geschäftsjahr tatsächlich gezahlt wurden | Gesamthöhe der für frühere Leistungsperioden gewährten und zurückbehaltenen Vergütungen, die erdient sind, aber Sperrfristen unterliegen | |
1 | Leitungsorgan - Aufsichtsfunktion | ||||||||
2 | Monetäre Vergütung | ||||||||
3 | Anteile oder gleichwertige Beteiligungen | ||||||||
4 | An Anteile geknüpfte Instrumente oder gleichwertige nicht liquiditätswirksame Instrumente | ||||||||
5 | Sonstige Instrumente | ||||||||
6 | Sonstige Formen | ||||||||
7 | Leitungsorgan - Leitungsfunktion | ||||||||
8 | Monetäre Vergütung | ||||||||
9 | Anteile oder gleichwertige Beteiligungen | ||||||||
10 | An Anteile geknüpfte Instrumente oder gleichwertige nicht liquiditätswirksame Instrumente | ||||||||
11 | Sonstige Instrumente | ||||||||
12 | Sonstige Formen | ||||||||
13 | Sonstige Mitglieder der Geschäftsleitung | ||||||||
14 | Monetäre Vergütung | ||||||||
15 | Anteile oder gleichwertige Beteiligungen | ||||||||
16 | An Anteile geknüpfte Instrumente oder gleichwertige nicht liquiditätswirksame Instrumente | ||||||||
17 | Sonstige Instrumente | ||||||||
18 | Sonstige Formen | ||||||||
19 | Sonstige identifizierte Mitarbeiter | ||||||||
20 | Monetäre Vergütung | ||||||||
21 | Anteile oder gleichwertige Beteiligungen | ||||||||
22 | An Anteile geknüpfte Instrumente oder gleichwertige nicht liquiditätswirksame Instrumente | ||||||||
23 | Sonstige Instrumente | ||||||||
24 | Sonstige Formen | ||||||||
25 | Gesamtbetrag |
Meldebogen EU REM4 – Vergütungen von 1 Mio. EUR oder mehr pro Jahr
a | ||
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EUR | Identifizierte Mitarbeiter, die ein hohes Einkommen im Sinne von Artikel 450 Absatz 1 Buchstabe i CRR beziehen | |
1 | 1000000 bis unter 1500000 | |
2 | 1500000 bis unter 2000000 | |
3 | 2000000 bis unter 2500000 | |
4 | 2500000 bis unter 3000000 | |
5 | 3000000 bis unter 3500000 | |
6 | 3500000 bis unter 4000000 | |
7 | 4000000 bis unter 4500000 | |
8 | 4500000 bis unter 5000000 | |
9 | 5000000 bis unter 6000000 | |
10 | 6000000 bis unter 7000000 | |
11 | 7000000 bis unter 8000000 | |
x | Diese Liste ist verlängerbar, sollten weitere Vergütungsstufen benötigt werden. |
Meldebogen EU REM5 - Angaben zur Vergütung der Mitarbeiter, deren berufliche Tätigkeiten einen wesentlichen Einfluss auf das Risikoprofil des Instituts haben (identifizierte Mitarbeiter)
a | b | c | d | e | f | g | h | i | j | ||
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Vergütung Leitungsorgan | Geschäftsfelder | ||||||||||
Leitungsorgan - Aufsichtsfunktion | Leitungsorgan - Leitungsfunktion | Gesamt-summe Leitungsorgan | Investment Banking | Retail Banking | Vermögens-verwaltung | Unternehmens-funktionen | Unabhängige interne Kontroll-funktionen | Alle Sonstigen | Gesamt-summe | ||
1 | Gesamtanzahl der identifizierten Mitarbeiter | ||||||||||
2 | Davon: Mitglieder des Leitungsorgans | ||||||||||
3 | Davon: sonstige Mitglieder der Geschäftsleitung | ||||||||||
4 | Davon: sonstige identifizierte Mitarbeiter | ||||||||||
5 | Gesamtvergütung der identifizierten Mitarbeiter | ||||||||||
6 | Davon: variable Vergütung | ||||||||||
7 | Davon: feste Vergütung |
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