ANHANG XXXV VO (EU) 2021/637
Meldebogen EU AE1 — Belastete und unbelastete Vermögenswerte
Buchwert belasteter Vermögenswerte | Beizulegender Zeitwert belasteter Vermögenswerte | Buchwert unbelasteter Vermögenswerte | Beizulegender Zeitwert unbelasteter Vermögenswerte | ||||||
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davon: unbelastet als EHQLA und HQLA einstufbar | davon: unbelastet als EHQLA und HQLA einstufbar | davon: EHQLA und HQLA | davon: EHQLA und HQLA | ||||||
010 | 030 | 040 | 050 | 060 | 080 | 090 | 100 | ||
010 | Vermögenswerte des offenlegenden Instituts | ||||||||
030 | Eigenkapitalinstrumente | ||||||||
040 | Schuldverschreibungen | ||||||||
050 | davon: gedeckte Schuldverschreibungen | ||||||||
060 | davon: Verbriefungen | ||||||||
070 | davon: von Staaten begeben | ||||||||
080 | davon: von Finanzunternehmen begeben | ||||||||
090 | davon: von Nichtfinanzunternehmen begeben | ||||||||
120 | Sonstige Vermögenswerte |
Meldebogen EU AE2 - Entgegengenommene Sicherheiten und begebene eigene Schuldverschreibungen
Beizulegender Zeitwert belasteter entgegengenommener Sicherheiten oder belasteter begebener eigener Schuldverschreibungen | Unbelastet | ||||
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Beizulegender Zeitwert entgegengenommener zur Belastung verfügbarer Sicherheiten oder begebener zur Belastung verfügbarer eigener Schuldverschreibungen | |||||
davon: unbelastet als EHQLA und HQLA einstufbar | davon: EHQLA und HQLA | ||||
010 | 030 | 040 | 060 | ||
130 | Vom offenlegenden Institut entgegengenommene Sicherheiten | ||||
140 | Jederzeit kündbare Darlehen | ||||
150 | Eigenkapitalinstrumente | ||||
160 | Schuldverschreibungen | ||||
170 | davon: gedeckte Schuldverschreibungen | ||||
180 | davon: Verbriefungen | ||||
190 | davon: von Staaten begeben | ||||
200 | davon: von Finanzunternehmen begeben | ||||
210 | davon: von Nichtfinanzunternehmen begeben | ||||
220 | Darlehen und Kredite außer jederzeit kündbaren Darlehen | ||||
230 | Sonstige entgegengenommene Sicherheiten | ||||
240 | Begebene eigene Schuldverschreibungen außer eigenen gedeckten Schuldverschreibungen oder Verbriefungen | ||||
241 | Eigene gedeckte Schuldverschreibungen und begebene, noch nicht als Sicherheit hinterlegte Verbriefungen | ||||
250 | SUMME DER ENTGEGENGENOMMENEN SICHERHEITEN UND BEGEBENEN EIGENEN SCHULDVERSCHREIBUNGEN |
Meldebogen EU AE3 – Belastungsquellen
Kongruente Verbindlichkeiten, Eventualverbindlich-keiten oder verliehene Wertpapiere | Belastete Vermögenswerte, belastete entgegengenommene Sicherheiten und belastete begebene eigene Schuldverschreibungen außer gedeckten Schuldverschreibungen und forderungsunterlegten Wertpapieren | ||
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010 | 030 | ||
010 | Buchwert ausgewählter finanzieller Verbindlichkeiten |
Tabelle EU AE4 – Erklärende Angaben
Offenlegung qualitativer Informationen gemäß Artikel 443 CRR (Freitext)Zeile | Qualitative Informationen – Freitext |
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(a) | Allgemeine erklärende Angaben zur Belastung von Vermögenswerten |
(b) | Angaben darüber, wie sich das Geschäftsmodell auf die Belastung von Vermögenswerten auswirkt und welche Bedeutung die Belastung für das Geschäftsmodell des Instituts hat. Damit sollen Hintergrundinformationen zu den in den Meldebögen EU AE1 und EU AE2 offengelegten Angaben vermittelt werden. |
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