ANHANG III VO (EU) 2021/664

Anforderungen an die Datenqualität, die Datenlatenz und den Datenschutz nach Artikel 5 Absatz 4 Buchstabe b und Artikel 7 Absatz 5 Buchstabe c

A.
Um die Anforderungen an die Datenqualität zu erfüllen, stellen die Anbieter von gemeinsamen Informationsdiensten und die Anbieter von U-Space-Diensten sicher, dass

1.
die Datenqualität aufrechterhalten wird,
2.
Überprüfungs- und Validierungstechniken eingesetzt werden, mit denen gewährleistet werden kann, dass Daten unverfälscht empfangen werden und dass es zu keinem Zeitpunkt der Datenverarbeitung zu Verfälschungen kommt,
3.
die Metadaten gesammelt und gespeichert werden,
4.
die Übertragung von Daten einem geeigneten Authentifizierungsverfahren unterliegt, mit dem die Empfänger bestätigen können, dass die Daten oder Informationen von einer autorisierten Quelle übermittelt wurden,
5.
Fehlerberichterstattung, Fehlermessung und Korrekturmechanismen eingerichtet und gepflegt werden.

B.
Zum Schutz der Daten müssen die Anbieter von gemeinsamen Informationsdiensten und die Anbieter von U-Space-Diensten

1.
Sicherheitskonzepte, auch zur Datenverschlüsselung und zum Schutz kritischer Daten, umsetzen,
2.
offene, sichere und interoperable Kommunikationsprotokolle vor vorsätzlichen unbefugten elektronischen Interaktionen schützen, die zu einer unannehmbaren Störung der Kommunikation führen können,
3.
die Sicherheitsrisiken und -anfälligkeiten identifizieren, bewerten und gegebenenfalls mindern,
4.
die Sicherheitsstandards und -vorschriften in Bezug auf den Ort, an dem Daten gespeichert werden können, befolgen und gewährleisten, dass Drittanbieter den Sicherheitsmaßnahmen zustimmen,
5.
eine Strategie für die Sensibilisierung der Arbeitnehmer sowie für Schulungen und Instrumente zur Verringerung von Insiderrisiken und zum Schutz von Daten — einschließlich des geistigen Eigentums — formulieren. Hierbei müssen sie die Nutzer- und Netzwerkaktivitäten überwachen, um Kenntnisse über Schwachstellen und Bedrohungen des Ökosystems zu erlangen,
6.
Lösungen umsetzen, die die Fähigkeiten zur Erkennung von Bedrohungen und nachrichtendienstliche Kapazitäten stärken, und den Einsatz von technischen Maßnahmen der Datensicherung gewährleisten.

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