ANHANG III VO (EU) 2021/664
Anforderungen an die Datenqualität, die Datenlatenz und den Datenschutz nach Artikel 5 Absatz 4 Buchstabe b und Artikel 7 Absatz 5 Buchstabe c
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A.
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Um die Anforderungen an die Datenqualität zu erfüllen, stellen die Anbieter von gemeinsamen Informationsdiensten und die Anbieter von U-Space-Diensten sicher, dass
- 1.
- die Datenqualität aufrechterhalten wird,
- 2.
- Überprüfungs- und Validierungstechniken eingesetzt werden, mit denen gewährleistet werden kann, dass Daten unverfälscht empfangen werden und dass es zu keinem Zeitpunkt der Datenverarbeitung zu Verfälschungen kommt,
- 3.
- die Metadaten gesammelt und gespeichert werden,
- 4.
- die Übertragung von Daten einem geeigneten Authentifizierungsverfahren unterliegt, mit dem die Empfänger bestätigen können, dass die Daten oder Informationen von einer autorisierten Quelle übermittelt wurden,
- 5.
- Fehlerberichterstattung, Fehlermessung und Korrekturmechanismen eingerichtet und gepflegt werden.
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B.
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Zum Schutz der Daten müssen die Anbieter von gemeinsamen Informationsdiensten und die Anbieter von U-Space-Diensten
- 1.
- Sicherheitskonzepte, auch zur Datenverschlüsselung und zum Schutz kritischer Daten, umsetzen,
- 2.
- offene, sichere und interoperable Kommunikationsprotokolle vor vorsätzlichen unbefugten elektronischen Interaktionen schützen, die zu einer unannehmbaren Störung der Kommunikation führen können,
- 3.
- die Sicherheitsrisiken und -anfälligkeiten identifizieren, bewerten und gegebenenfalls mindern,
- 4.
- die Sicherheitsstandards und -vorschriften in Bezug auf den Ort, an dem Daten gespeichert werden können, befolgen und gewährleisten, dass Drittanbieter den Sicherheitsmaßnahmen zustimmen,
- 5.
- eine Strategie für die Sensibilisierung der Arbeitnehmer sowie für Schulungen und Instrumente zur Verringerung von Insiderrisiken und zum Schutz von Daten — einschließlich des geistigen Eigentums — formulieren. Hierbei müssen sie die Nutzer- und Netzwerkaktivitäten überwachen, um Kenntnisse über Schwachstellen und Bedrohungen des Ökosystems zu erlangen,
- 6.
- Lösungen umsetzen, die die Fähigkeiten zur Erkennung von Bedrohungen und nachrichtendienstliche Kapazitäten stärken, und den Einsatz von technischen Maßnahmen der Datensicherung gewährleisten.
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