ANHANG IV VO (EU) 2021/664
Antrag auf Erteilung einer UAS-Fluggenehmigung nach Artikel 6 Absatz 4
Der Antrag auf Erteilung einer UAS-Fluggenehmigung muss folgende Angaben enthalten:
- 1.
- Die eindeutige Seriennummer des unbemannten Luftfahrzeugs oder, wenn das unbemannte Luftfahrzeug privat hergestellt ist, die eindeutige Seriennummer des Zusatzgeräts,
- 2.
- Betriebsmodus,
- 3.
- Art des Flugs (Sonderbetrieb),
- 4.
- Kategorie des UAS-Betriebs ( „offen” , „spezifisch” , „zulassungspflichtig” ) und UAS-Luftfahrzeugklasse oder gegebenenfalls UAS-Musterzulassung,
- 5.
- 4D-Flugbahn,
- 6.
- Identifizierungstechnik,
- 7.
- voraussichtliche Konnektivitätsverfahren,
- 8.
- Höchstflugdauer,
- 9.
- anwendbares Notfallverfahren bei Verlust des Steuerungs- und Kontrolllinks,
- 10.
- UAS-Betreibernummer und gegebenenfalls Eintragungsnummer des unbemannten Luftfahrzeugs.
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