ANHANG IV VO (EU) 2021/664

Antrag auf Erteilung einer UAS-Fluggenehmigung nach Artikel 6 Absatz 4

Der Antrag auf Erteilung einer UAS-Fluggenehmigung muss folgende Angaben enthalten:

1.
Die eindeutige Seriennummer des unbemannten Luftfahrzeugs oder, wenn das unbemannte Luftfahrzeug privat hergestellt ist, die eindeutige Seriennummer des Zusatzgeräts,
2.
Betriebsmodus,
3.
Art des Flugs (Sonderbetrieb),
4.
Kategorie des UAS-Betriebs ( „offen” , „spezifisch” , „zulassungspflichtig” ) und UAS-Luftfahrzeugklasse oder gegebenenfalls UAS-Musterzulassung,
5.
4D-Flugbahn,
6.
Identifizierungstechnik,
7.
voraussichtliche Konnektivitätsverfahren,
8.
Höchstflugdauer,
9.
anwendbares Notfallverfahren bei Verlust des Steuerungs- und Kontrolllinks,
10.
UAS-Betreibernummer und gegebenenfalls Eintragungsnummer des unbemannten Luftfahrzeugs.

© Europäische Union 1998-2021

Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.