ANHANG IV VO (EU) 2021/664

Antrag auf Erteilung einer UAS-Fluggenehmigung nach Artikel 6 Absatz 4

Der Antrag auf Erteilung einer UAS-Fluggenehmigung muss folgende Angaben enthalten:

1.
Die eindeutige Seriennummer des unbemannten Luftfahrzeugs oder, wenn das unbemannte Luftfahrzeug privat hergestellt ist, die eindeutige Seriennummer des Zusatzgeräts,
2.
Betriebsmodus,
3.
Art des Flugs (besonderer Flugbetrieb),
4.
Kategorie des UAS-Betriebs ( „offen” , „spezifisch” , „zulassungspflichtig” ) und UAS-Luftfahrzeugklasse oder gegebenenfalls UAS-Musterzulassung,
5.
4D-Flugbahn,
6.
Identifizierungstechnik,
7.
voraussichtliche Konnektivitätsverfahren,
8.
Höchstflugdauer,
9.
anwendbares Notfallverfahren bei Verlust des Steuerungs- und Kontrolllinks,
10.
UAS-Betreibernummer und gegebenenfalls Eintragungsnummer des unbemannten Luftfahrzeugs.

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