ANHANG VI VO (EU) 2021/664

LOGO der EASA bzw. der nationalen Luftfahrtbehörde (NAA) Zulassung für Anbieter von U-Space-Diensten nach Artikel 14 Absatz 3

ZULASSUNG FÜR ANBIETER VON U-SPACE-DIENSTEN

Gemäß der Verordnung (EU) …/… (und der Verordnung (EU) …/…) der Kommission und vorbehaltlich der nachstehenden Bedingungen erteilt die [zuständige Behörde] hiermit [NAME DES ANBIETERS VON U-SPACE-DIENSTEN] [ANSCHRIFT DES ANBIETERS VON U-SPACE-DIENSTEN] die Zulassung als Anbieter von U-Space-Diensten, der berechtigt ist, seine Dienste im Umfang der beigefügten Bedingungen zu erbringen. BEDINGUNGEN: Diese Zulassung beschränkt sich auf die Bedingungen und den Umfang der Diensteerbringung wie in den beigefügten Bedingungen aufgeführt. Diese Zulassung ist solange gültig, wie der zugelassene Anbieter von U-Space-Diensten die Bestimmungen der Verordnung (EU) …/… der Kommission sowie sonstiger einschlägiger Verordnungen und Verfahren erfüllt, die gegebenenfalls in den Unterlagen des Anbieters von U-Space-Diensten gemäß der Verordnung (EU) …/… der Kommission, Teil-.... festgelegt sind. Vorbehaltlich der Einhaltung der vorstehenden Bedingungen bleibt diese Zulassung gültig, solange sie nicht zurückgegeben, eingeschränkt, ausgesetzt oder widerrufen wird. Datum der Ausstellung: Unterschrift: [Zuständige Behörde]

BEDINGUNGEN UND BESCHRÄNKUNGEN FÜR DIE ERBRINGUNG VON U-SPACE-DIENSTEN

und erteilt ihm die Rechte zur Erbringung folgender U-Space-Dienste unter den folgenden Bedingungen und Beschränkungen: (Unzutreffendes streichen)
DiensteArt des DienstesBedingungenBeschränkungen
U-Space-DiensteNetzidentifizierungsdienst
Geo-Sensibilisierungsdienst
UAS-Fluggenehmigungsdienst
Verkehrsinformationsdienst
Wetterinformationsdienst
Konformitätsüberwachungsdienst
Sonstige (vom Mitgliedstaat festzulegen)

© Europäische Union 1998-2021

Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.