Artikel 10 VO (EU) 2021/692
Arten von Maßnahmen
Für eine Finanzierung im Rahmen dieser Verordnung kommen Maßnahmen in Betracht, die zur Verwirklichung eines in Artikel 2 aufgeführten spezifischen Ziels beitragen. Insbesondere die in Anhang I aufgeführten Tätigkeiten kommen für eine Finanzierung infrage.
© Europäische Union 1998-2021
Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.