Artikel 11 VO (EU) 2021/692
Gruppe für den Dialog mit der Zivilgesellschaft
Die Kommission richtet eine Gruppe für den Dialog mit der Zivilgesellschaft ein, um einen regelmäßigen, offenen und transparenten Dialog mit den Begünstigten des Programms und anderen relevanten Akteuren sicherzustellen, Erfahrungen und bewährte Verfahren auszutauschen und politische Entwicklungen in den Programmbereichen und -zielen und den damit verbundenen Bereichen zu erörtern.
© Europäische Union 1998-2021
Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.