Artikel 11 VO (EU) 2021/692

Gruppe für den Dialog mit der Zivilgesellschaft

Die Kommission richtet eine Gruppe für den Dialog mit der Zivilgesellschaft ein, um einen regelmäßigen, offenen und transparenten Dialog mit den Begünstigten des Programms und anderen relevanten Akteuren sicherzustellen, Erfahrungen und bewährte Verfahren auszutauschen und politische Entwicklungen in den Programmbereichen und -zielen und den damit verbundenen Bereichen zu erörtern.

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