Artikel 44 VO (EU) 2021/696

Förderfähige Maßnahmen

Der Betrieb von Galileo und EGNOS umfasst folgende förderfähige Maßnahmen:

a)
die Verwaltung, den Betrieb, die Instandhaltung, die fortlaufende Verbesserung, die Weiterentwicklung und den Schutz der weltraumgestützten Infrastruktur, einschließlich Aufrüstung und Obsoleszenzmanagement;
b)
die Verwaltung, den Betrieb, die Instandhaltung, die fortlaufende Verbesserung, die Weiterentwicklung und den Schutz der Bodeninfrastruktur, insbesondere der Bodenzentren und -stationen gemäß dem Durchführungsbeschluss (EU) 2016/413 oder dem Durchführungsbeschluss (EU) 2017/1406 der Kommission(1), sowie der Netze, einschließlich Aufrüstung und Obsoleszenzmanagement;
c)
die Entwicklung zukünftiger Generationen der Systeme und die Weiterentwicklung der von Galileo und EGNOS bereitgestellten Dienste auch unter Berücksichtigung des Bedarfs einschlägiger Interessenträger; dies berührt nicht zukünftige Entscheidungen über die finanzielle Vorausschau der Union;
d)
die Unterstützung der Entwicklung nachgelagerter Anwendungen für Galileo und EGNOS sowie der Entwicklung und Weiterentwicklung grundlegender technologischer Elemente wie Galileo-kompatibler Chipsätze und -Empfänger;
e)
die Unterstützung von Zertifizierungs- und Normungstätigkeiten im Zusammenhang mit Galileo und EGNOS, insbesondere im Verkehrsbereich;
f)
die kontinuierliche Bereitstellung der von Galileo und EGNOS bereitgestellten Dienste und, in Ergänzung zu den Initiativen der Mitgliedstaaten und der Privatwirtschaft, die Marktentwicklung dieser Dienste, insbesondere um den in Artikel 4 Absatz 1 Buchstabe b genannten sozioökonomischen Nutzen zu maximieren;
g)
die Zusammenarbeit mit anderen regionalen oder globalen Satellitennavigationssystemen, auch um Kompatibilität und Interoperabilität zu ermöglichen;
h)
Elemente zur Überwachung der Zuverlässigkeit der Systeme und ihres Betriebs und der Leistung der Dienste;
i)
Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Bereitstellung von Diensten und der Koordinierung der Ausweitung des Abdeckungsgebiets dieser Dienste.

Fußnote(n):

(1)

Durchführungsbeschluss (EU) 2017/1406 der Kommission vom 31. Juli 2017 zur Festlegung der Standorte der Bodeninfrastruktur des EGNOS-Systems (ABl. L 200 vom 1.8.2017, S. 4).

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