Artikel 62 VO (EU) 2021/696
Umfang von GOVSATCOM
Im Rahmen der GOVSATCOM-Komponente werden Satellitenkommunikationskapazitäten und -dienste in einem gemeinsamen Pool von Satellitenkommunikationskapazitäten und -diensten, die entsprechenden Sicherheitsanforderungen genügen, zusammengeführt. Diese Komponente umfasst
- a)
- die Entwicklung, den Bau und den Betrieb der Infrastruktur des Bodensegments gemäß Artikel 67 und etwaiger Weltrauminfrastruktur gemäß Artikel 102 Absatz 2;
- b)
- die Beschaffung der für die Bereitstellung von GOVSATCOM-Diensten notwendigen staatlichen und gewerblichen Kapazitäten, Dienste und Nutzerausrüstung für Satellitenkommunikation;
- c)
- Maßnahmen im Interesse einer besseren Interoperabilität und zur stärkeren Normung von GOVSATCOM-Nutzerausrüstung.
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