Artikel 62 VO (EU) 2021/696

Umfang von GOVSATCOM

Im Rahmen der GOVSATCOM-Komponente werden Satellitenkommunikationskapazitäten und -dienste in einem gemeinsamen Pool von Satellitenkommunikationskapazitäten und -diensten, die entsprechenden Sicherheitsanforderungen genügen, zusammengeführt. Diese Komponente umfasst

a)
die Entwicklung, den Bau und den Betrieb der Infrastruktur des Bodensegments gemäß Artikel 67 und etwaiger Weltrauminfrastruktur gemäß Artikel 102 Absatz 2;
b)
die Beschaffung der für die Bereitstellung von GOVSATCOM-Diensten notwendigen staatlichen und gewerblichen Kapazitäten, Dienste und Nutzerausrüstung für Satellitenkommunikation;
c)
Maßnahmen im Interesse einer besseren Interoperabilität und zur stärkeren Normung von GOVSATCOM-Nutzerausrüstung.

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