Artikel 86 VO (EU) 2021/696

Vorlage der Rechnungslegung der Agentur und Entlastung

Für die Vorlage der vorläufigen und der endgültigen Rechnungslegung der Agentur sowie für die Entlastung gelten die Regeln und der Zeitplan der Haushaltsordnung und der in Artikel 70 der Haushaltsordnung genannten Rahmenfinanzregelung für Einrichtungen.

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