Artikel 2 VO (EU) 2021/725

Sind die Mitgliedstaaten aufgrund der zur Bekämpfung der COVID-19-Pandemie ergriffenen Maßnahmen nicht in der Lage, Vor-Ort-Kontrollen gemäß Artikel 26 Absatz 4 und Artikel 42 Absatz 1 der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 809/2014 innerhalb des darin vorgeschriebenen Zeitraums durchzuführen, und können durch alternative Methoden, einschließlich der Nutzung neuer Technologien, die erforderlichen Nachweise nicht erbracht werden, so können die Mitgliedstaaten abweichend von den genannten Bestimmungen beschließen, diese Kontrollen für das Antragsjahr 2021 bzw. für das Kalenderjahr 2021 zu einem beliebigen Zeitpunkt des Jahres durchzuführen, sofern die Fördervoraussetzungen dann noch überprüft werden können.

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