Artikel 10 VO (EU) 2021/819
Grundsätze für die Evaluierung und Überwachung der KIC
Das EIT organisiert, ausgehend von Indikatoren und Überwachungsbestimmungen, die unter anderem in der Verordnung (EU) 2021/695 und in der SIA festgelegt sind, und in enger Zusammenarbeit mit der Kommission eine kontinuierliche Überwachung und regelmäßige externe Evaluierung der Leistungen, Ergebnisse und Wirkung jeder KIC, einschließlich des Fortschritts der KIC auf dem Weg zu finanzieller Tragfähigkeit, Kosteneffizienz und Offenheit für neue Mitglieder.
Die Ergebnisse solcher Überwachungs- und Evaluierungsmaßnahmen werden dem Europäischen Parlament und dem Rat vorgelegt und veröffentlicht.
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