Artikel 3 VO (EU) 2021/819
Auftrag und Ziele
(1) Auftrag des EIT ist es, einen Beitrag zu nachhaltigem Wirtschaftswachstum in der Union und zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit zu leisten, indem die Innovationskapazität der Union und der Mitgliedstaaten gestärkt wird, um den großen Herausforderungen zu begegnen, denen sich die Gesellschaft gegenübersieht. Zu diesem Zweck fördert das EIT Synergien, Integration und Zusammenarbeit zwischen den Bereichen Hochschulbildung, Forschung und Innovation auf höchstem Niveau, auch durch Förderung des Unternehmergeistes, und stärkt damit auf offene und transparente Weise die Innovationssysteme in der gesamten Union. Das EIT setzt ferner die strategischen Prioritäten der Union um und trägt zur Verwirklichung der Ziele und Strategien der Union, einschließlich des europäischen Grünen Deals, des Europäischen Aufbauplans, der europäischen Datenstrategie, der KMU-Strategie für ein nachhaltiges und digitales Europa und der neuen Industriestrategie für Europa, und derer im Zusammenhang mit der Verwirklichung der strategischen Autonomie der Union bei gleichzeitigem Erhalt einer offenen Wirtschaft. Darüber hinaus trägt es zur Bewältigung globaler Herausforderungen, einschließlich der Ziele der Vereinten Nationen für eine nachhaltige Entwicklung, indem es die Grundsätze der Agenda 2030 und des Übereinkommens von Paris befolgt, und zur Verwirklichung einer treibhausgasneutralen Wirtschaft bis spätestens 2050 bei.
(2) Für den Haushaltszeitraum 2021–2027 trägt das EIT unter uneingeschränkter Berücksichtigung seiner strategischen Planung zur Erreichung der allgemeinen Ziele und der Einzelziele von Horizont Europa bei.
© Europäische Union 1998-2021
Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.