Artikel 6 VO (EU) 2021/819
Aufgaben
Zur Verwirklichung seines Auftrags und seiner Ziele gemäß Artikel 3 nimmt das EIT mindestens folgende Aufgaben wahr:
- a)
- Es ermittelt im Einklang mit der SIA die wichtigsten Prioritäten und Tätigkeiten und setzt diese nach den geltenden Vorschriften und Bestimmungen der Verordnung (EU) 2021/695 um;
- b)
- es sorgt für Offenheit gegenüber potenziellen neuen Partnerorganisationen (insbesondere KMU und neu entstehenden Exzellenzzentren) und sensibilisiert und gewinnt diese Organisationen über bestehende Informationsnetzwerke und Strukturen, auch über die RIS, für die Teilnahme an seinen unionsweiten Tätigkeiten;
- c)
- es wählt und benennt KIC gemäß Artikel 9 und legt durch Partnerschaftsabkommen und Finanzhilfevereinbarungen deren Rechte und Pflichten fest, beaufsichtigt die KIC und bietet ihnen in Gestalt geeigneter Qualitätskontrollmaßnahmen, kontinuierlicher Überwachung und regelmäßiger externer Evaluierung ihrer Tätigkeit im Einklang mit Artikel 11 angemessene Unterstützung und strategische Anleitung an und trifft gegebenenfalls Korrekturmaßnahmen;
- d)
- es lenkt die Umsetzung des RIS, auch durch Einführung von RIS-Knotenpunkten durch die KIC;
- e)
- es sorgt für angemessene Koordinierung und erleichtert die Kommunikation und die thematische Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen KIC und fordert zur Einreichung von Vorschlägen für KIC-übergreifende Aktivitäten und gemeinsame Dienstleistungen auf;
- f)
- es sorgt für die flächendeckende Einführung von akademischen Graden und Abschlüssen mit EIT-Gütesiegel durch die KIC, stärkt deren Förderung außerhalb der EIT-Gemeinschaft und weitet sie auf Programme für lebenslanges Lernen aus;
- g)
- es fördert die Verbreitung bewährter Verfahren für die Integration des Wissensdreiecks, einschließlich zwischen den einzelnen KIC und in der gesamten Union, unter anderem durch das RIS, im Hinblick auf die Entwicklung einer gemeinsamen Kultur des Innovations- und Wissenstransfers und fördert die Offenheit der KIC für neue Mitglieder durch Einbindungsmaßnahmen;
- h)
- es fördert die weite Verbreitung, Kommunikation und Nutzung der Ergebnisse und Chancen, die sich aus der EIT-Gemeinschaft ergeben, um die Bekanntheit, die Sichtbarkeit und das Wissen über das EIT in der gesamten Union zu steigern und zur Beteiligung an den Tätigkeiten der EIT-Gemeinschaft anzuregen;
- i)
- es unterstützt die KIC bei der Entwicklung einer wirksamen Strategie für finanzielle Tragfähigkeit zur Mobilisierung von Mitteln aus anderen öffentlichen und privaten Quellen;
- j)
- es fördert Spitzenleistungen in den Bereichen Hochschulbildung, Forschung und Innovation, insbesondere durch Förderung der KIC als herausragende Innovationspartner;
- k)
- es fördert fachübergreifende Innovationskonzepte über alle Wirtschaftszweige hinweg, auch durch die Integration von technologischen, gesellschaftlichen und nichttechnologischen Lösungen, durch eine durch Gestaltung bewirkte Nachhaltigkeit und Klimaneutralität, durch organisatorische Konzepte, durch Unternehmergeist und durch neue Geschäftsmodelle;
- l)
- es sorgt für Synergien und Komplementaritäten zwischen den Tätigkeiten des EIT und anderen Unionsprogrammen, gegebenenfalls nach Maßgabe der Verordnung (EU) 2021/695;
- m)
- es fördert die Diskussion und den Austausch und die Verbreitung von Fachwissen und Know-how zwischen KIC in Bezug auf innovative Modelle für Rechte des geistigen Eigentums mit dem Ziel, Wissenstransfer und Wissensverbreitung sowohl im Rahmen der KIC als auch in der gesamten Union zu fördern;
- n)
- es stellt die notwendige Unterstützung bereit und fördert Synergien mit den KIC für die Entwicklung innovativer Lösungen;
- o)
- es organisiert mindestens alle zwei Jahre regelmäßige Sitzungen eines Forums der Interessenträger, um die Aktivitäten des EIT, seine Erfahrungen, bewährte Verfahren und Beiträge zu Strategien und Zielen der Union für Innovation, Forschung und Bildung sowie gegebenenfalls auch zu anderen Strategien und Zielen der Union auszutauschen und zu erörtern und allen Interessenträgern Gelegenheit zu geben, Stellung zu nehmen;
- p)
- es organisiert die Sitzungen der Gruppe der Vertreter der Mitgliedstaaten mindestens zweimal jährlich, unabhängig von den Sitzungen des Forums der Interessenträger;
- q)
- es erleichtert den Aufbau von Einrichtungen für gemeinsame Dienste der EIT-Gemeinschaft;
- r)
- es fördert die langfristige Vernetzung der RIS-Knotenpunkte und Kolokationszentren in den Mitgliedstaaten, um ihre Zusammenarbeit innerhalb der EIT-Gemeinschaft und mit den lokalen Innovationssystemen zu erleichtern;
- s)
- es überwacht die Durchführung der von den KIC durchzuführenden Tätigkeiten, die auf die Entwicklung der unternehmerischen und innovativen Kapazitäten seiner Mitgliedorganisationen, insbesondere von Hochschuleinrichtungen, Anbietern beruflicher Bildung, KMU und Start-up-Unternehmen, und deren Integration in Innovationssysteme in der gesamten Union ausgerichtet sind und im Einklang mit dem Ansatz des Wissensdreiecks stehen;
- t)
- es konzipiert in Zusammenarbeit mit der Kommission und nach Konsultation der KIC, startet und koordiniert eine Pilotinitiative zur Förderung des Innovations- und Unternehmenspotenzials von Hochschuleinrichtungen und ihre Integration in Innovationssysteme (Pilotinitiative im Hochschulbereich) und lässt sie von den KIC durchführen.
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