Artikel 6 VO (EU) 2021/861

Anforderungen an die Stichprobe

Die Datenerfassung basiert auf für die jeweiligen Länder repräsentativen Wahrscheinlichkeitsstichproben. Der Stichprobenumfang wird gemäß den in Anhang II der Verordnung (EU) 2019/1700 festgelegten Genauigkeitsanforderungen festgelegt.

© Europäische Union 1998-2021

Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.