Artikel 1 VO (EU) 2021/895

Bei Überprüfung des Grads an Komplexität eines PEPP trägt die EIOPA folgenden Kriterien und Faktoren Rechnung:

a)
dem langfristigen Charakter des PEPP;
b)
der Art der zugrunde liegenden Vermögenswerte und dem Grad ihrer Transparenz;
c)
dem Grad an Transparenz der mit dem PEPP verbunden Kosten und Gebühren;
d)
dem Einsatz von Techniken, mit denen die Aufmerksamkeit der PEPP-Sparer auf nicht wesentliche Merkmale der PEPP-Präsentation gelenkt wird;
e)
der Art und der Transparenz von Risiken;
f)
der Verwendung von Produktnamen oder Terminologie oder anderer Informationen, die eine höhere Sicherheit oder Rendite implizieren als tatsächlich möglich oder wahrscheinlich, oder irreführender Produktmerkmale;
g)
unter Berücksichtigung von Art und Beschaffenheit des PEPP der Frage, ob die Informationen zum PEPP nicht ausreichend oder nicht zuverlässig genug waren, um den anvisierten Marktteilnehmern ein fundiertes Urteil zu ermöglichen;
h)
der Komplexität der Performance-Berechnung, wobei insbesondere berücksichtigt wird, ob die Rendite von der Performance eines oder mehrerer zugrunde liegender Vermögenswerte abhängt, die wiederum von anderen Faktoren beeinflusst werden;
i)
der Art und Größenordnung der Risiken;
j)
ob das PEPP mit anderen Produkten oder Dienstleistungen gebündelt ist;
k)
der Komplexität etwaiger Geschäftsbedingungen des PEPP;
l)
der Frage, ob zwischen der erwarteten Rendite des PEPP und dem Verlustrisiko eine Diskrepanz besteht und wie groß diese ist, wobei Folgendes berücksichtigt wird:

1)
die Kostenstruktur und sonstige Kosten;
2)
die Diskrepanz zu dem vom Anbieter zurückbehaltenen Anbieterrisiko;
3)
das Risiko- und Renditeprofil;

m)
der Bepreisung des PEPP und den mit diesem verbundenen Kosten, wobei Folgendes berücksichtigt wird:

1)
der Einsatz versteckter oder sekundärer Gebühren;
2)
Gebühren, die das Niveau der erbrachten Dienstleistung nicht widerspiegeln;
3)
die Kosten von Garantien oder — wenn es sich um ein Basis-PEPP handelt — die Kosten, die nicht die tatsächlichen Kosten oder den beizulegenden Zeitwert der Kapitalgarantie widerspiegeln;

n)
Leichtigkeit und Kosten, mit denen der PEPP-Sparer vom Wechsel- und Mitnahmeservice Gebrauch machen kann, wobei Folgendes berücksichtigt wird:

1)
die Phase, in der der Wechsel- und Mitnahmeservice in Anspruch genommen wird, welche Gebühren und Entgelte dabei anfallen, oder ob dabei Vorteile und Anreize verloren gehen;
2)
die Tatsache, dass Wechsel und Mitnahme nicht gestattet oder de facto unmöglich sind.

© Europäische Union 1998-2021

Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.