ANHANG IX VO (EU) 2021/897

Meldebogen für die Eröffnung eines Unterkontos

Datum;

Von:

    Mitgliedstaat;

    Antragstellende zuständige Behörde;

    Benannte Anlaufstelle (Telefonnummer/E-Mail-Adresse);

An:

    Mitgliedstaat;

    Zuständige Behörde;

    Benannte Anlaufstelle (Bezeichnung/Telefonnummer/E-Mail-Adresse);

Art des Antrags (Erstantrag/Änderung eines früheren Antrags);

    Datum des Eingangs des vollständig und korrekt ausgefüllten Antrags auf Eröffnung eines neuen Unterkontos gemäß Artikel 21 Absatz 2 der Verordnung (EU) 2019/1238;

    Geplanter Beginn der Tätigkeiten;

    Name, Anschrift und gegebenenfalls Zulassungsnummer des PEPP-Anbieters im Herkunftsmitgliedstaat;

    Gegebenenfalls Rechtsträgerkennung des PEPP-Anbieters;

Art des PEPP-Anbieters;

PEPP-Registrierungsnummer;

Generische Leistungsinformation;

PEPP-Basisinformationsblatt für das Unterkonto;

gegebenenfalls Beschreibung der vertraglichen Vereinbarungen gemäß Artikel 19 Absatz 2 der Verordnung (EU) 2019/1238;

gegebenenfalls Beschreibung der Einhaltung der in Artikel 6 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2019/1238 festgelegten Anforderungen durch den PEPP-Anbieter.

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