ANHANG IX VO (EU) 2021/897
Meldebogen für die Eröffnung eines Unterkontos
Datum;
Von:
Mitgliedstaat;
Antragstellende zuständige Behörde;
Benannte Anlaufstelle (Telefonnummer/E-Mail-Adresse);
An:
Mitgliedstaat;
Zuständige Behörde;
Benannte Anlaufstelle (Bezeichnung/Telefonnummer/E-Mail-Adresse);
Art des Antrags (Erstantrag/Änderung eines früheren Antrags);
Datum des Eingangs des vollständig und korrekt ausgefüllten Antrags auf Eröffnung eines neuen Unterkontos gemäß Artikel 21 Absatz 2 der Verordnung (EU) 2019/1238;
Geplanter Beginn der Tätigkeiten;
Name, Anschrift und gegebenenfalls Zulassungsnummer des PEPP-Anbieters im Herkunftsmitgliedstaat;
Gegebenenfalls Rechtsträgerkennung des PEPP-Anbieters;
Art des PEPP-Anbieters;
PEPP-Registrierungsnummer;
Generische Leistungsinformation;
PEPP-Basisinformationsblatt für das Unterkonto;
gegebenenfalls Beschreibung der vertraglichen Vereinbarungen gemäß Artikel 19 Absatz 2 der Verordnung (EU) 2019/1238;
gegebenenfalls Beschreibung der Einhaltung der in Artikel 6 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2019/1238 festgelegten Anforderungen durch den PEPP-Anbieter.
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