Artikel 48 VO (EU) 2021/947

Europäischer Auswärtiger Dienst

Diese Verordnung wird im Einklang mit dem Beschluss 2010/427/EU, insbesondere dessen Artikel 9, angewandt.

© Europäische Union 1998-2021

Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.