Artikel 14 VO (EU) 2022/1173
Aufhebung
Die Durchführungsverordnung (EU) Nr. 809/2014 wird mit Wirkung vom 1. Januar 2023 aufgehoben.
Sie gilt jedoch weiterhin für
- a)
- vor dem 1. Januar 2023 gestellte Beihilfeanträge für Direktzahlungen;
- b)
- Zahlungsanträge im Zusammenhang mit Stützungsmaßnahmen gemäß der Verordnung (EU) Nr. 1305/2013;
- c)
- das Kontrollsystem und die Verwaltungssanktionen in Bezug auf die Cross-Compliance-Vorschriften ab dem 1. Januar 2024, ausgenommen die Kontrolldaten und Kontrollstatistiken gemäß Artikel 9 Absatz 1 Buchstabe b der genannten Durchführungsverordnung.
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