Artikel 7 VO (EU) 2022/126
Zulassung der Sorten für die Aussaat
Die in Artikel 36 der Verordnung (EU) 2021/2115 genannten Mitgliedstaaten legen in ihren GAP-Strategieplänen fest, welche Sorten, die im gemeinsamen Sortenkatalog für landwirtschaftliche Pflanzenarten gemäß der Richtlinie 2002/53/EG eingetragen und an ihre Marktbedürfnisse angepasst sind, zur Aussaat zugelassen sind.
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