ANHANG II VO (EU) 2022/127

Zulassungskriterien für Koordinierungsstellen gemäß Artikel 2 Absatz 3 in Bezug auf die Zusammenstellung des jährlichen Leistungsberichts

1.
INFORMATION UND KOMMUNIKATION

A.
Kommunikation

Die Koordinierungsstelle sieht Verfahren vor, die gewährleisten, dass alle Änderungen der Unionsvorschriften verzeichnet und die Dienstanweisungen und Datenbanken rechtzeitig aktualisiert werden.

B.
Sicherheit der Informationssysteme

Die Sicherheit der Informationssysteme wird nach der Norm ISO 27001 zertifiziert: Informationssicherheitsmanagementsysteme — Anforderungen (ISO). Die Mitgliedstaaten können die Sicherheit ihrer Informationssysteme nach anderen anerkannten Normen zertifizieren, die ein Schutzniveau gewährleisten, das dem der Norm ISO 27001 zumindest gleichwertig ist, sofern dies von der Kommission genehmigt wird. Wenn eine Zahlstelle als Koordinierungsstelle tätig ist, erfüllt ihre Zulassung diese Bedingung.

© Europäische Union 1998-2021

Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.