Artikel 10 VO (EU) 2022/128
Übermittlung von Informationen durch die Mitgliedstaaten
(1) Gemäß Artikel 90 Absatz 1 Buchstabe c Ziffern i und ii der Verordnung (EU) 2021/2116 übermitteln die Mitgliedstaaten der Kommission auf elektronischem Weg spätestens am Siebten jedes Monats die in den Artikeln 11 und 12 der vorliegenden Verordnung genannten Informationen und Unterlagen über die Ausgaben und zweckgebundenen Einnahmen, insbesondere die im Einklang mit Absatz 2 erstellte Ausgabenerklärung.
Die Mitteilung über die vom 1. bis zum 15. Oktober getätigten Ausgaben und die in diesem Zeitraum eingegangenen zweckgebundenen Einnahmen ist jedoch spätestens am 25. Oktober zu übermitteln.
Alle relevanten Informationen werden unter Verwendung des Musters bereitgestellt, das die Kommission den Mitgliedstaaten über Informationssysteme zur Verfügung stellt.
(2) Die Ausgabenerklärung gemäß Absatz 1 muss mindestens Folgendes umfassen:
- a)
-
eine nach einer den Mitgliedstaaten über die Informationssysteme zur Verfügung gestellten detaillierten Gliederung von jeder Zahlstelle erstellte Aufstellung, unterteilt nach dem Eingliederungsplan für den Unionshaushalt und aufgeschlüsselt nach Ausgaben und zweckgebundenen Einnahmen, die Folgendes enthält:
- i)
- die im Vormonat getätigten Ausgaben und eingegangenen zweckgebundenen Einnahmen;
- ii)
- die seit Beginn des Haushaltsjahres bis zum Ende des Vormonats insgesamt getätigten Ausgaben und eingegangenen zweckgebundenen Einnahmen;
- iii)
- Schätzungen der Ausgaben und zweckgebundenen Einnahmen getrennt für die nächsten drei Monate und gegebenenfalls Gesamtbetrag der geschätzten Ausgaben und zweckgebundenen Einnahmen bis zum Ende des Haushaltsjahres.
Reichen die in Unterabsatz 1 Ziffer iii genannten Schätzungen für die folgenden drei Monate bis in das folgende Haushaltsjahr, so ist nur der Gesamtbetrag pro Monat anzugeben;
- b)
- die Rechnungen zum Nachweis der Ausgaben und Einnahmen im Zusammenhang mit der öffentlichen Lagerhaltung.
(3) Alle in Anwendung dieses Artikels erforderlichen Finanzdaten werden in Euro angegeben.
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