Artikel 1 VO (EU) 2022/1426
Anwendungsbereich
Diese Verordnung gilt für die Typgenehmigung von vollautomatisierten Fahrzeugen der Klassen M und N hinsichtlich ihres automatisierten Fahrsystems für die folgenden Anwendungsfälle:
- a)
- Vollautomatisierte Fahrzeuge einschließlich Fahrzeuge mit dualem Fahrmodus, die für den Personen- oder Gütertransport innerhalb eines festgelegten Gebiets entworfen und gebaut sind.
- b)
- „Hub-to-hub” : Vollautomatisierte Fahrzeuge einschließlich Fahrzeuge mit dualem Fahrmodus, die für den Personen- oder Gütertransport auf einer festgelegten Strecke mit festen Anfangs- und Endpunkten einer Fahrt entworfen und gebaut sind.
- c)
- „Automatisiertes Parken” : Fahrzeuge mit dualem Fahrmodus, die über einen vollautomatisierten Fahrmodus für Parkanwendungen in vordefinierten Parkeinrichtungen verfügen. Das System kann gegebenenfalls eine externe Infrastruktur (z. B. Ortungsmarkierungen, Wahrnehmungssensoren) der Parkeinrichtung nutzen, um die DDT durchzuführen.
Der Hersteller kann die Einzelgenehmigung oder die Typgenehmigung nach dieser Verordnung für das automatisierte Fahrsystem der in Artikel 2 Absatz 3 der Verordnung (EU) 2018/858 definierten Fahrzeuge beantragen, sofern diese Fahrzeuge die Anforderungen dieser Verordnung erfüllen.
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