Artikel 33 VO (EU) 2022/1616
Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Artikel 6 Absatz 3 Buchstabe c und Artikel 13 Absatz 2 gelten ab dem 10. Oktober 2024.
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