Artikel 21 VO (EU) 2022/2056

Meeresverschmutzung

Fischereifahrzeugen der Union ist es untersagt, Kunststoffe, Öl, Kraft- oder Brennstoffprodukte oder ölhaltige Rückstände, Müll, Lebensmittelabfälle, Haushaltsabfälle, Asche aus Verbrennungsanlagen und Abwasser ins Meer zu entsorgen. Dieses Verbot gilt nicht für Fanggeräte oder Geräte zur Unterstützung der Fischerei, wie FAD, die für den Fischfang ins Wasser eingebracht werden.

© Europäische Union 1998-2021

Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.