Artikel 21 VO (EU) 2022/2056
Meeresverschmutzung
Fischereifahrzeugen der Union ist es untersagt, Kunststoffe, Öl, Kraft- oder Brennstoffprodukte oder ölhaltige Rückstände, Müll, Lebensmittelabfälle, Haushaltsabfälle, Asche aus Verbrennungsanlagen und Abwasser ins Meer zu entsorgen. Dieses Verbot gilt nicht für Fanggeräte oder Geräte zur Unterstützung der Fischerei, wie FAD, die für den Fischfang ins Wasser eingebracht werden.
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