Artikel 3 VO (EU) 2022/2094

Statistische Konzepte und Beschreibung der Variablen

Die Mitgliedstaaten verwenden die in Anhang I festgelegten statistischen Konzepte.

Die technischen Merkmale der Variablen sind in Anhang II festgelegt und umfassen:

a)
die Kennung der Variable,
b)
die Bezeichnung der Variable,
c)
das Modalitätslabel und den Modalitätscode,
d)
die Erhebungseinheit,
e)
den Bezugszeitraum.

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