Anlage 4 VO (EU) 2022/2236
Sonstige Fahrzeuge mit besonderer Zweckbestimmung (einschließlich besonderer Gruppen, Geräteträger und Wohnanhänger)
Nr. | Gegenstand | Rechtsakt | M2 | M3 | N1 | N2 | N3 | O1 | O2 | O3 | O4 |
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A | RÜCKHALTESYSTEME, AUFPRALLTESTS, UNVERSEHRTHEIT DES KRAFTSTOFFSYSTEMS UND ELEKTRISCHE SICHERHEIT GEGENÜBER HOCHSPANNUNG | ||||||||||
A1 | Innenausstattung | Verordnung (EU) 2019/2144 | außerhalb des Geltungsbereichs | außerhalb des Geltungsbereichs | außerhalb des Geltungsbereichs | außerhalb des Geltungsbereichs | außerhalb des Geltungsbereichs | außerhalb des Geltungsbereichs | außerhalb des Geltungsbereichs | außerhalb des Geltungsbereichs | außerhalb des Geltungsbereichs |
A2 | Sitze und Kopfstützen | Verordnung (EU) 2019/2144 |
X Die Vorschriften gelten nur für diejenigen Sitze, die zum üblichen Gebrauch während der Fahrt auf öffentlichen Straßen bestimmt sind. Sitze, die nicht als solche bestimmt sind, sind für die Benutzer deutlich und dauerhaft zu kennzeichnen, und zwar durch ein Piktogramm oder ein Schild mit entsprechendem Text. |
X Die Vorschriften gelten nur für diejenigen Sitze, die zum üblichen Gebrauch während der Fahrt auf öffentlichen Straßen bestimmt sind. Sitze, die nicht als solche bestimmt sind, sind für die Benutzer deutlich und dauerhaft zu kennzeichnen, und zwar durch ein Piktogramm oder ein Schild mit entsprechendem Text. |
X Die Vorschriften gelten nur für diejenigen Sitze, die zum üblichen Gebrauch während der Fahrt auf öffentlichen Straßen bestimmt sind. Sitze, die nicht als solche bestimmt sind, sind für die Benutzer deutlich und dauerhaft zu kennzeichnen, und zwar durch ein Piktogramm oder ein Schild mit entsprechendem Text. |
X Die Vorschriften gelten nur für diejenigen Sitze, die zum üblichen Gebrauch während der Fahrt auf öffentlichen Straßen bestimmt sind. Sitze, die nicht als solche bestimmt sind, sind für die Benutzer deutlich und dauerhaft zu kennzeichnen, und zwar durch ein Piktogramm oder ein Schild mit entsprechendem Text. |
X Die Vorschriften gelten nur für diejenigen Sitze, die zum üblichen Gebrauch während der Fahrt auf öffentlichen Straßen bestimmt sind. Sitze, die nicht als solche bestimmt sind, sind für die Benutzer deutlich und dauerhaft zu kennzeichnen, und zwar durch ein Piktogramm oder ein Schild mit entsprechendem Text. |
außerhalb des Geltungsbereichs | außerhalb des Geltungsbereichs | außerhalb des Geltungsbereichs | außerhalb des Geltungsbereichs |
A3 | Bussitze | Verordnung (EU) 2019/2144 |
X Die Vorschriften gelten nur für diejenigen Sitze, die zum üblichen Gebrauch während der Fahrt auf öffentlichen Straßen bestimmt sind. Sitze, die nicht als solche bestimmt sind, sind für die Benutzer deutlich und dauerhaft zu kennzeichnen, und zwar durch ein Piktogramm oder ein Schild mit entsprechendem Text. |
X Die Vorschriften gelten nur für diejenigen Sitze, die zum üblichen Gebrauch während der Fahrt auf öffentlichen Straßen bestimmt sind. Sitze, die nicht als solche bestimmt sind, sind für die Benutzer deutlich und dauerhaft zu kennzeichnen, und zwar durch ein Piktogramm oder ein Schild mit entsprechendem Text. |
außerhalb des Geltungsbereichs | außerhalb des Geltungsbereichs | außerhalb des Geltungsbereichs | außerhalb des Geltungsbereichs | außerhalb des Geltungsbereichs | außerhalb des Geltungsbereichs | außerhalb des Geltungsbereichs |
A4 | Sicherheitsgurtverankerungen | Verordnung (EU) 2019/2144 |
X Die Vorschriften gelten nur für diejenigen Sitze, die zum üblichen Gebrauch während der Fahrt auf öffentlichen Straßen bestimmt sind. |
X Die Vorschriften gelten nur für diejenigen Sitze, die zum üblichen Gebrauch während der Fahrt auf öffentlichen Straßen bestimmt sind. |
X Die Vorschriften gelten nur für diejenigen Sitze, die zum üblichen Gebrauch während der Fahrt auf öffentlichen Straßen bestimmt sind. |
X Die Vorschriften gelten nur für diejenigen Sitze, die zum üblichen Gebrauch während der Fahrt auf öffentlichen Straßen bestimmt sind. |
X Die Vorschriften gelten nur für diejenigen Sitze, die zum üblichen Gebrauch während der Fahrt auf öffentlichen Straßen bestimmt sind. |
außerhalb des Geltungsbereichs | außerhalb des Geltungsbereichs | außerhalb des Geltungsbereichs | außerhalb des Geltungsbereichs |
A5 | Sicherheitsgurte und Rückhaltesysteme | Verordnung (EU) 2019/2144 |
X Die Vorschriften gelten nur für diejenigen Sitze, die zum üblichen Gebrauch während der Fahrt auf öffentlichen Straßen bestimmt sind. |
X Die Vorschriften gelten nur für diejenigen Sitze, die zum üblichen Gebrauch während der Fahrt auf öffentlichen Straßen bestimmt sind. |
X Die Vorschriften gelten nur für diejenigen Sitze, die zum üblichen Gebrauch während der Fahrt auf öffentlichen Straßen bestimmt sind. |
X Die Vorschriften gelten nur für diejenigen Sitze, die zum üblichen Gebrauch während der Fahrt auf öffentlichen Straßen bestimmt sind. |
X Die Vorschriften gelten nur für diejenigen Sitze, die zum üblichen Gebrauch während der Fahrt auf öffentlichen Straßen bestimmt sind. |
außerhalb des Geltungsbereichs | außerhalb des Geltungsbereichs | außerhalb des Geltungsbereichs | außerhalb des Geltungsbereichs |
A6 | Sicherheitsgurt-Warneinrichtungen | Verordnung (EU) 2019/2144 | X | X | X | X | X | außerhalb des Geltungsbereichs | außerhalb des Geltungsbereichs | außerhalb des Geltungsbereichs | außerhalb des Geltungsbereichs |
A7 | Trennvorrichtungen | Verordnung (EU) 2019/2144 | Ausrüstung | Ausrüstung | Ausrüstung | Ausrüstung | Ausrüstung | Ausrüstung | Ausrüstung | Ausrüstung | Ausrüstung |
A8 | Verankerungen von Kinderrückhaltesystemen | Verordnung (EU) 2019/2144 | IF | IF | IF | IF | IF | außerhalb des Geltungsbereichs | außerhalb des Geltungsbereichs | außerhalb des Geltungsbereichs | außerhalb des Geltungsbereichs |
A9 | Kinderrückhaltesysteme (IF) | Verordnung (EU) 2019/2144 | Ausrüstung | Ausrüstung | Ausrüstung | Ausrüstung | Ausrüstung | Ausrüstung | Ausrüstung | Ausrüstung | Ausrüstung |
A10 | Verbesserte Kinderrückhaltesysteme (IF) | Verordnung (EU) 2019/2144 | Ausrüstung | Ausrüstung | Ausrüstung | Ausrüstung | Ausrüstung | Ausrüstung | Ausrüstung | Ausrüstung | Ausrüstung |
A11 | Vorderer Unterfahrschutz | Verordnung (EU) 2019/2144 | außerhalb des Geltungsbereichs | außerhalb des Geltungsbereichs | außerhalb des Geltungsbereichs | X | X | außerhalb des Geltungsbereichs | außerhalb des Geltungsbereichs | außerhalb des Geltungsbereichs | außerhalb des Geltungsbereichs |
A12 | Hinterer Unterfahrschutz | Verordnung (EU) 2019/2144 | X | X | A | A | A | X | X | X | X |
A13 | Seitliche Schutzvorrichtungen | Verordnung (EU) 2019/2144 | außerhalb des Geltungsbereichs | außerhalb des Geltungsbereichs | außerhalb des Geltungsbereichs | X | X | außerhalb des Geltungsbereichs | außerhalb des Geltungsbereichs | X | X |
A14 | Sicherheit von Kraftstofftanks (IF) | Verordnung (EU) 2019/2144 |
X Eine Änderung des Verlaufs und der Länge der Betankungszuleitung und eine Neuanordnung des Kraftstoffbehälters sind zulässig, sofern die Einbauvorschriften erfüllt sind. |
X Eine Änderung des Verlaufs und der Länge der Betankungszuleitung und eine Neuanordnung des Kraftstoffbehälters sind zulässig, sofern die Einbauvorschriften erfüllt sind. |
X Eine Änderung des Verlaufs und der Länge der Betankungszuleitung und eine Neuanordnung des Kraftstoffbehälters sind zulässig, sofern die Einbauvorschriften erfüllt sind. |
X Eine Änderung des Verlaufs und der Länge der Betankungszuleitung und eine Neuanordnung des Kraftstoffbehälters sind zulässig, sofern die Einbauvorschriften erfüllt sind. |
X Eine Änderung des Verlaufs und der Länge der Betankungszuleitung und eine Neuanordnung des Kraftstoffbehälters sind zulässig, sofern die Einbauvorschriften erfüllt sind. |
X | X | X | X |
A15 | Sicherheit von Flüssiggas (IF) | Verordnung (EU) 2019/2144 | G | X | G | G | X | außerhalb des Geltungsbereichs | außerhalb des Geltungsbereichs | außerhalb des Geltungsbereichs | außerhalb des Geltungsbereichs |
A16 | Sicherheit von komprimiertem Erdgas und Flüssigerdgas (IF) | Verordnung (EU) 2019/2144 | G | X | G | G | X | außerhalb des Geltungsbereichs | außerhalb des Geltungsbereichs | außerhalb des Geltungsbereichs | außerhalb des Geltungsbereichs |
A17 | Sicherheit von Wasserstoff (IF) | Verordnung (EU) 2019/2144 | G | X | G | G | X | außerhalb des Geltungsbereichs | außerhalb des Geltungsbereichs | außerhalb des Geltungsbereichs | außerhalb des Geltungsbereichs |
A18 | Eignung der Werkstoffe für Wasserstoffsysteme (IF) | Verordnung (EU) 2019/2144 | X | X | X | X | X | außerhalb des Geltungsbereichs | außerhalb des Geltungsbereichs | außerhalb des Geltungsbereichs | außerhalb des Geltungsbereichs |
A19 | Elektrische Betriebssicherheit (IF) | Verordnung (EU) 2019/2144 | G | X | G | G | X | außerhalb des Geltungsbereichs | außerhalb des Geltungsbereichs | außerhalb des Geltungsbereichs | außerhalb des Geltungsbereichs |
A20 | Seitlich versetzter Frontalaufprall | Verordnung (EU) 2019/2144 | außerhalb des Geltungsbereichs | außerhalb des Geltungsbereichs |
G Bei vervollständigten Fahrzeugen wird davon ausgegangen, dass sie den Anforderungen für den seitlich versetzten Frontalaufprall entsprechen, sofern die Übereinstimmung zumindest für die Konfiguration als geschlossener Lkw oder Fahrgestell mit Führerhaus mit entsprechendem Antriebsstrang im Rahmen einer Typgenehmigung für die vorhergehende Fertigungsstufe nachgewiesen wurde, unabhängig von der Erhöhung der Masse in fahrbereitem Zustand. |
außerhalb des Geltungsbereichs | außerhalb des Geltungsbereichs | außerhalb des Geltungsbereichs | außerhalb des Geltungsbereichs | außerhalb des Geltungsbereichs | außerhalb des Geltungsbereichs |
A21 | Frontalaufprall über volle Breite | Verordnung (EU) 2019/2144 | außerhalb des Geltungsbereichs | außerhalb des Geltungsbereichs |
G Bei vervollständigten Fahrzeugen wird davon ausgegangen, dass sie den Anforderungen für den Frontalaufprall über volle Breite entsprechen, sofern die Übereinstimmung zumindest für die Konfiguration als geschlossener Lkw oder Fahrgestell mit Führerhaus mit entsprechendem Antriebsstrang im Rahmen einer Typgenehmigung für die vorhergehende Fertigungsstufe nachgewiesen wurde, unabhängig von der Erhöhung der Masse in fahrbereitem Zustand. |
außerhalb des Geltungsbereichs | außerhalb des Geltungsbereichs | außerhalb des Geltungsbereichs | außerhalb des Geltungsbereichs | außerhalb des Geltungsbereichs | außerhalb des Geltungsbereichs |
A22 | Lenkanlage bei Unfallstößen | Verordnung (EU) 2019/2144 | außerhalb des Geltungsbereichs | außerhalb des Geltungsbereichs | G | außerhalb des Geltungsbereichs | außerhalb des Geltungsbereichs | außerhalb des Geltungsbereichs | außerhalb des Geltungsbereichs | außerhalb des Geltungsbereichs | außerhalb des Geltungsbereichs |
A23 | Austausch-Airbagsystem | Verordnung (EU) 2019/2144 | Ausrüstung | Ausrüstung | Ausrüstung | Ausrüstung | Ausrüstung | Ausrüstung | Ausrüstung | Ausrüstung | Ausrüstung |
A24 | Aufprall an Fahrerhaus | Verordnung (EU) 2019/2144 | außerhalb des Geltungsbereichs | außerhalb des Geltungsbereichs |
A + G Bei vervollständigten Fahrzeugen wird davon ausgegangen, dass sie den Anforderungen für den Aufprall an Fahrerhaus entsprechen, sofern die Übereinstimmung zumindest für die Konfiguration als geschlossener Lkw oder Fahrgestell mit Führerhaus mit entsprechendem Antriebsstrang im Rahmen einer Typgenehmigung für die vorhergehende Fertigungsstufe nachgewiesen wurde, unabhängig von der Erhöhung der Masse in fahrbereitem Zustand. |
A | A | außerhalb des Geltungsbereichs | außerhalb des Geltungsbereichs | außerhalb des Geltungsbereichs | außerhalb des Geltungsbereichs |
A25 | Seitenaufprall | Verordnung (EU) 2019/2144 | außerhalb des Geltungsbereichs | außerhalb des Geltungsbereichs |
G Bei vervollständigten Fahrzeugen wird davon ausgegangen, dass sie den Anforderungen für den Seitenaufprall entsprechen, sofern die Übereinstimmung zumindest für die Konfiguration als geschlossener Lkw oder Fahrgestell mit Führerhaus mit entsprechendem Antriebsstrang im Rahmen einer Typgenehmigung für die vorhergehende Fertigungsstufe nachgewiesen wurde, unabhängig von der Erhöhung der Masse in fahrbereitem Zustand. |
außerhalb des Geltungsbereichs | außerhalb des Geltungsbereichs | außerhalb des Geltungsbereichs | außerhalb des Geltungsbereichs | außerhalb des Geltungsbereichs | außerhalb des Geltungsbereichs |
A26 | Pfahl-Seitenaufprall | Verordnung (EU) 2019/2144 | außerhalb des Geltungsbereichs | außerhalb des Geltungsbereichs |
A + G Bei vervollständigten Fahrzeugen wird davon ausgegangen, dass sie den Anforderungen für den Pfahl-Seitenaufprall entsprechen, sofern die Übereinstimmung zumindest für die Konfiguration als geschlossener Lkw oder Fahrgestell mit Führerhaus mit entsprechendem Antriebsstrang im Rahmen einer Typgenehmigung für die vorhergehende Fertigungsstufe nachgewiesen wurde, unabhängig von der Erhöhung der Masse in fahrbereitem Zustand. |
außerhalb des Geltungsbereichs | außerhalb des Geltungsbereichs | außerhalb des Geltungsbereichs | außerhalb des Geltungsbereichs | außerhalb des Geltungsbereichs | außerhalb des Geltungsbereichs |
A27 | Heckaufprall | Verordnung (EU) 2019/2144 | außerhalb des Geltungsbereichs | außerhalb des Geltungsbereichs |
A + G Bei vervollständigten Fahrzeugen wird davon ausgegangen, dass sie den Anforderungen für den Heckaufprall entsprechen, sofern die Übereinstimmung zumindest für die Konfiguration als geschlossener Lkw oder Fahrgestell mit Führerhaus mit entsprechendem Antriebsstrang im Rahmen einer Typgenehmigung für die vorhergehende Fertigungsstufe nachgewiesen wurde, unabhängig von der Erhöhung der Masse in fahrbereitem Zustand. |
außerhalb des Geltungsbereichs | außerhalb des Geltungsbereichs | außerhalb des Geltungsbereichs | außerhalb des Geltungsbereichs | außerhalb des Geltungsbereichs | außerhalb des Geltungsbereichs |
A28 | Auf dem 112-Notruf basierende bordeigene eCall-Systeme | Verordnung (EU) 2015/758 | außerhalb des Geltungsbereichs | außerhalb des Geltungsbereichs | G | außerhalb des Geltungsbereichs | außerhalb des Geltungsbereichs | außerhalb des Geltungsbereichs | außerhalb des Geltungsbereichs | außerhalb des Geltungsbereichs | außerhalb des Geltungsbereichs |
B | UNGESCHÜTZTE VERKEHRSTEILNEHMER, SICHT UND SICHTBARKEIT | ||||||||||
B1 | Bein- und Kopfschutz von Fußgängern | Verordnung (EU) 2019/2144 | außerhalb des Geltungsbereichs | außerhalb des Geltungsbereichs | A | außerhalb des Geltungsbereichs | außerhalb des Geltungsbereichs | außerhalb des Geltungsbereichs | außerhalb des Geltungsbereichs | außerhalb des Geltungsbereichs | außerhalb des Geltungsbereichs |
B2 | Erweiterter Kopfaufschlagsbereich | Verordnung (EU) 2019/2144 | außerhalb des Geltungsbereichs | außerhalb des Geltungsbereichs | A | außerhalb des Geltungsbereichs | außerhalb des Geltungsbereichs | außerhalb des Geltungsbereichs | außerhalb des Geltungsbereichs | außerhalb des Geltungsbereichs | außerhalb des Geltungsbereichs |
B3 | Frontschutzsystem | Verordnung (EU) 2019/2144 | Ausrüstung | Ausrüstung | Ausrüstung | Ausrüstung | Ausrüstung | Ausrüstung | Ausrüstung | Ausrüstung | Ausrüstung |
B4 | Hochentwickeltes Notbremssystem zum Schutz von Fußgängern und Radfahrern | Verordnung (EU) 2019/2144 | außerhalb des Geltungsbereichs | außerhalb des Geltungsbereichs |
A Teilweise Ausnahme möglich, wenn nicht abnehmbare Ausrüstungsgegenstände an der Vorderseite des Führerhauses die vollständige Einhaltung der Anforderungen verhindern, und vollständige Ausnahme möglich, wenn es unmöglich ist, diese Anforderungen einzuhalten |
außerhalb des Geltungsbereichs | außerhalb des Geltungsbereichs | außerhalb des Geltungsbereichs | außerhalb des Geltungsbereichs | außerhalb des Geltungsbereichs | außerhalb des Geltungsbereichs |
B5 | Kollisionswarnsystem für Fußgänger und Radfahrer | Verordnung (EU) 2019/2144 | X | X | außerhalb des Geltungsbereichs |
A Teilweise Ausnahme möglich, wenn nicht abnehmbare Ausrüstungsgegenstände an der Vorderseite des Führerhauses die vollständige Einhaltung der Anforderungen verhindern, und vollständige Ausnahme möglich, wenn es unmöglich ist, diese Anforderungen einzuhalten |
A Teilweise Ausnahme möglich, wenn nicht abnehmbare Ausrüstungsgegenstände an der Vorderseite des Führerhauses die vollständige Einhaltung der Anforderungen verhindern, und vollständige Ausnahme möglich, wenn es unmöglich ist, diese Anforderungen einzuhalten |
außerhalb des Geltungsbereichs | außerhalb des Geltungsbereichs | außerhalb des Geltungsbereichs | außerhalb des Geltungsbereichs |
B6 | Totwinkel-Assistent | Verordnung (EU) 2019/2144 | X | X | außerhalb des Geltungsbereichs | X | X | außerhalb des Geltungsbereichs | außerhalb des Geltungsbereichs | außerhalb des Geltungsbereichs | außerhalb des Geltungsbereichs |
B7 | Erkennung beim Rückwärtsfahren | Verordnung (EU) 2019/2144 | X | X |
A Teilweise Ausnahme möglich, wenn nicht abnehmbare Ausrüstungsgegenstände an der Rückseite des Fahrzeugs die vollständige Einhaltung der Anforderungen verhindern, und vollständige Ausnahme möglich, wenn es unmöglich ist, diese Anforderungen einzuhalten |
A Teilweise Ausnahme möglich, wenn nicht abnehmbare Ausrüstungsgegenstände an der Rückseite des Fahrzeugs die vollständige Einhaltung der Anforderungen verhindern, und vollständige Ausnahme möglich, wenn es unmöglich ist, diese Anforderungen einzuhalten |
A Teilweise Ausnahme möglich, wenn nicht abnehmbare Ausrüstungsgegenstände an der Rückseite des Fahrzeugs die vollständige Einhaltung der Anforderungen verhindern, und vollständige Ausnahme möglich, wenn es unmöglich ist, diese Anforderungen einzuhalten |
außerhalb des Geltungsbereichs | außerhalb des Geltungsbereichs | außerhalb des Geltungsbereichs | außerhalb des Geltungsbereichs |
B8 | Sichtfeld nach vorn | Verordnung (EU) 2019/2144 | außerhalb des Geltungsbereichs | außerhalb des Geltungsbereichs |
A Teilweise Ausnahme möglich, wenn nicht abnehmbare Ausrüstungsgegenstände an der Vorderseite des Führerhauses die vollständige Einhaltung der Anforderungen verhindern, und vollständige Ausnahme möglich, wenn es unmöglich ist, diese Anforderungen einzuhalten |
außerhalb des Geltungsbereichs | außerhalb des Geltungsbereichs | außerhalb des Geltungsbereichs | außerhalb des Geltungsbereichs | außerhalb des Geltungsbereichs | außerhalb des Geltungsbereichs |
B9 | Unmittelbarer Sichtbereich schwerer Nutzfahrzeuge | Verordnung (EU) 2019/2144 | noch keine Anforderungen | noch keine Anforderungen | außerhalb des Geltungsbereichs | noch keine Anforderungen | noch keine Anforderungen | außerhalb des Geltungsbereichs | außerhalb des Geltungsbereichs | außerhalb des Geltungsbereichs | außerhalb des Geltungsbereichs |
B10 | Sicherheitsglas | Verordnung (EU) 2019/2144 |
X Für die gesamte Verglasung mit Ausnahme der Windschutzscheibe und Seitenscheiben, die sich vor den Augenpunkten des Fahrers befinden, kann als Werkstoff entweder Sicherheitsglas oder starrer Kunststoff verwendet werden. |
X Für die gesamte Verglasung mit Ausnahme der Windschutzscheibe und Seitenscheiben, die sich vor den Augenpunkten des Fahrers befinden, kann als Werkstoff entweder Sicherheitsglas oder starrer Kunststoff verwendet werden. |
X Für die gesamte Verglasung mit Ausnahme der Windschutzscheibe und Seitenscheiben, die sich vor den Augenpunkten des Fahrers befinden, kann als Werkstoff entweder Sicherheitsglas oder starrer Kunststoff verwendet werden. |
X Für die gesamte Verglasung mit Ausnahme der Windschutzscheibe und Seitenscheiben, die sich vor den Augenpunkten des Fahrers befinden, kann als Werkstoff entweder Sicherheitsglas oder starrer Kunststoff verwendet werden. |
X Für die gesamte Verglasung mit Ausnahme der Windschutzscheibe und Seitenscheiben, die sich vor den Augenpunkten des Fahrers befinden, kann als Werkstoff entweder Sicherheitsglas oder starrer Kunststoff verwendet werden. |
X Für die Verglasung kann als Werkstoff entweder Sicherheitsglas oder starrer Kunststoff verwendet werden. |
X Für die Verglasung kann als Werkstoff entweder Sicherheitsglas oder starrer Kunststoff verwendet werden. |
X Für die Verglasung kann als Werkstoff entweder Sicherheitsglas oder starrer Kunststoff verwendet werden. |
X Für die Verglasung kann als Werkstoff entweder Sicherheitsglas oder starrer Kunststoff verwendet werden. |
B11 | Entfrostung/Trocknung | Verordnung (EU) 2019/2144 |
X Die Fahrzeuge sind mit einer entsprechenden Entfrostungs- und Trocknungseinrichtung für die Windschutzscheibe auszurüsten. |
X Die Fahrzeuge sind mit einer entsprechenden Entfrostungs- und Trocknungseinrichtung für die Windschutzscheibe auszurüsten. |
X Die Fahrzeuge sind mit einer entsprechenden Entfrostungs- und Trocknungseinrichtung für die Windschutzscheibe auszurüsten. |
X Die Fahrzeuge sind mit einer entsprechenden Entfrostungs- und Trocknungseinrichtung für die Windschutzscheibe auszurüsten. |
X Die Fahrzeuge sind mit einer entsprechenden Entfrostungs- und Trocknungseinrichtung für die Windschutzscheibe auszurüsten. |
außerhalb des Geltungsbereichs | außerhalb des Geltungsbereichs | außerhalb des Geltungsbereichs | außerhalb des Geltungsbereichs |
B12 | Scheibenwischer/-wascher | Verordnung (EU) 2019/2144 |
X Die Fahrzeuge sind mit einem entsprechenden Scheibenwischer und -wascher für die Windschutzscheibe auszurüsten. |
X Die Fahrzeuge sind mit einem entsprechenden Scheibenwischer und -wascher für die Windschutzscheibe auszurüsten. |
X Die Fahrzeuge sind mit einem entsprechenden Scheibenwischer und -wascher für die Windschutzscheibe auszurüsten. |
X Die Fahrzeuge sind mit einem entsprechenden Scheibenwischer und -wascher für die Windschutzscheibe auszurüsten. |
X Die Fahrzeuge sind mit einem entsprechenden Scheibenwischer und -wascher für die Windschutzscheibe auszurüsten. |
außerhalb des Geltungsbereichs | außerhalb des Geltungsbereichs | außerhalb des Geltungsbereichs | außerhalb des Geltungsbereichs |
B13 | Einrichtungen für indirekte Sicht | Verordnung (EU) 2019/2144 | X | X | X | X | X | außerhalb des Geltungsbereichs | außerhalb des Geltungsbereichs | außerhalb des Geltungsbereichs | außerhalb des Geltungsbereichs |
B14 | Akustische Fahrzeug-Warnsysteme | Verordnung (EU) Nr. 540/2014 | X | X | X | X | X | außerhalb des Geltungsbereichs | außerhalb des Geltungsbereichs | außerhalb des Geltungsbereichs | außerhalb des Geltungsbereichs |
C | FAHRGESTELL, BREMSEN, REIFEN UND LENKUNG | ||||||||||
C1 | Lenkanlagen | Verordnung (EU) 2019/2144 | X | X | X | X | X | X | X | X | X |
C2 | Spurhaltewarnung | Verordnung (EU) 2019/2144 | k. A. | k. A. | außerhalb des Geltungsbereichs | k. A. | k. A. | außerhalb des Geltungsbereichs | außerhalb des Geltungsbereichs | außerhalb des Geltungsbereichs | außerhalb des Geltungsbereichs |
C3 | Notfall-Spurhalteassistent | Verordnung (EU) 2019/2144 | außerhalb des Geltungsbereichs | außerhalb des Geltungsbereichs |
A Teilweise Ausnahme möglich, wenn nicht abnehmbare Ausrüstungsgegenstände an der Vorderseite des Fahrerhauses die vollständige Einhaltung der Anforderungen verhindern, und vollständige Ausnahme möglich, wenn es unmöglich ist, diese Anforderungen einzuhalten |
außerhalb des Geltungsbereichs | außerhalb des Geltungsbereichs | außerhalb des Geltungsbereichs | außerhalb des Geltungsbereichs | außerhalb des Geltungsbereichs | außerhalb des Geltungsbereichs |
C4 | Bremssystem | Verordnung (EU) 2019/2144 | G | G | G |
G Ein Antiblockiersystem ist für Fahrzeuge mit hydrostatischem Antrieb nicht vorgeschrieben. |
G Ein Antiblockiersystem ist für Fahrzeuge mit hydrostatischem Antrieb nicht vorgeschrieben. |
X | X | X | X |
C5 | Ersatzteile für Bremsen | Verordnung (EU) 2019/2144 | Ausrüstung | Ausrüstung | Ausrüstung | Ausrüstung | Ausrüstung | Ausrüstung | Ausrüstung | Ausrüstung | Ausrüstung |
C6 | Bremsassistent | Verordnung (EU) 2019/2144 | außerhalb des Geltungsbereichs | außerhalb des Geltungsbereichs | A | außerhalb des Geltungsbereichs | außerhalb des Geltungsbereichs | außerhalb des Geltungsbereichs | außerhalb des Geltungsbereichs | außerhalb des Geltungsbereichs | außerhalb des Geltungsbereichs |
C7 | Fahrdynamik-Regelsystem | Verordnung (EU) 2019/2144 | k. A. | k. A. | k. A. | k. A. | k. A. | außerhalb des Geltungsbereichs | außerhalb des Geltungsbereichs | X | X |
C8 | Hochentwickelte Notbrems-Assistenzsysteme an schweren Nutzfahrzeugen | Verordnung (EU) 2019/2144 | k. A. | k. A. | außerhalb des Geltungsbereichs | k. A. | k. A. | außerhalb des Geltungsbereichs | außerhalb des Geltungsbereichs | außerhalb des Geltungsbereichs | außerhalb des Geltungsbereichs |
C9 | Hochentwickelte Notbrems-Assistenzsysteme an Pkw und leichten Nutzfahrzeugen | Verordnung (EU) 2019/2144 | außerhalb des Geltungsbereichs | außerhalb des Geltungsbereichs |
A Teilweise Ausnahme möglich, wenn nicht abnehmbare Ausrüstungsgegenstände an der Vorderseite des Führerhauses die vollständige Einhaltung der Anforderungen verhindern, und vollständige Ausnahme möglich, wenn es unmöglich ist, diese Anforderungen einzuhalten |
außerhalb des Geltungsbereichs | außerhalb des Geltungsbereichs | außerhalb des Geltungsbereichs | außerhalb des Geltungsbereichs | außerhalb des Geltungsbereichs | außerhalb des Geltungsbereichs |
C10 | Sicherheit und Umweltverträglichkeit der Reifen | Verordnung (EU) 2019/2144 | X | X | X | X | X | X | X | X | X |
C11 | Noträder und Notlaufsysteme (IF) | Verordnung (EU) 2019/2144 | außerhalb des Geltungsbereichs | außerhalb des Geltungsbereichs | X | außerhalb des Geltungsbereichs | außerhalb des Geltungsbereichs | außerhalb des Geltungsbereichs | außerhalb des Geltungsbereichs | außerhalb des Geltungsbereichs | außerhalb des Geltungsbereichs |
C12 | Luftreifen, runderneuert | Verordnung (EU) 2019/2144 | Ausrüstung | Ausrüstung | Ausrüstung | Ausrüstung | Ausrüstung | Ausrüstung | Ausrüstung | Ausrüstung | Ausrüstung |
C13 | Reifendrucküberwachungssystem für Pkw und leichte Nutzfahrzeuge | Verordnung (EU) 2019/2144 | außerhalb des Geltungsbereichs | außerhalb des Geltungsbereichs | A | außerhalb des Geltungsbereichs | außerhalb des Geltungsbereichs | außerhalb des Geltungsbereichs | außerhalb des Geltungsbereichs | außerhalb des Geltungsbereichs | außerhalb des Geltungsbereichs |
C14 | Reifendrucküberwachungssystem für schwere Nutzfahrzeuge | Verordnung (EU) 2019/2144 | X | X | außerhalb des Geltungsbereichs | X | X | außerhalb des Geltungsbereichs | außerhalb des Geltungsbereichs | X | X |
C15 | Montage der Reifen | Verordnung (EU) 2019/2144 | X | X | X | X | X | X | X | X | X |
C16 | Nachrüsträder | Verordnung (EU) 2019/2144 | Ausrüstung | Ausrüstung | Ausrüstung | Ausrüstung | Ausrüstung | Ausrüstung | Ausrüstung | Ausrüstung | Ausrüstung |
D | MITGEFÜHRTE INSTRUMENTE, ELEKTRISCHES SYSTEM, FAHRZEUGBELEUCHTUNGSEINRICHTUNGEN UND SCHUTZ VOR UNBEFUGTER VERWENDUNG EINSCHLIEẞLICH CYBERANGRIFFEN | ||||||||||
D1 | Schallzeichen | Verordnung (EU) 2019/2144 | X | X | X | X | X | außerhalb des Geltungsbereichs | außerhalb des Geltungsbereichs | außerhalb des Geltungsbereichs | außerhalb des Geltungsbereichs |
D2 | Funkentstörung (elektromagnetische Verträglichkeit) | Verordnung (EU) 2019/2144 | X | X | X | X | X | X | X | X | X |
D3 | Schutz gegen unbefugte Benutzung, Wegfahrsperre und Alarmsysteme | Verordnung (EU) 2019/2144 | IF G | IF G | X | IF G | IF G | außerhalb des Geltungsbereichs | außerhalb des Geltungsbereichs | außerhalb des Geltungsbereichs | außerhalb des Geltungsbereichs |
D4 | Schutz des Fahrzeugs gegen Cyberangriffe | Verordnung (EU) 2019/2144 | X | X | X | X | X | außerhalb des Geltungsbereichs | außerhalb des Geltungsbereichs | außerhalb des Geltungsbereichs | außerhalb des Geltungsbereichs |
D5 | Geschwindigkeitsmesser | Verordnung (EU) 2019/2144 | X | X | X | X | X | außerhalb des Geltungsbereichs | außerhalb des Geltungsbereichs | außerhalb des Geltungsbereichs | außerhalb des Geltungsbereichs |
D6 | Kilometerzähler | Verordnung (EU) 2019/2144 | X | X | X | X | X | außerhalb des Geltungsbereichs | außerhalb des Geltungsbereichs | außerhalb des Geltungsbereichs | außerhalb des Geltungsbereichs |
D7 | Geschwindigkeitsbegrenzer | Verordnung (EU) 2019/2144 | X | X | außerhalb des Geltungsbereichs | X | X | außerhalb des Geltungsbereichs | außerhalb des Geltungsbereichs | außerhalb des Geltungsbereichs | außerhalb des Geltungsbereichs |
D8 | Intelligenter Geschwindigkeitsassistent | Verordnung (EU) 2019/2144 |
A Teilweise Ausnahme möglich, wenn nicht abnehmbare Ausrüstungsgegenstände an der Vorderseite des Fahrerhauses die vollständige Einhaltung der Anforderungen verhindern, und vollständige Ausnahme möglich, wenn es unmöglich ist, diese Anforderungen einzuhalten |
A Teilweise Ausnahme möglich, wenn nicht abnehmbare Ausrüstungsgegenstände an der Vorderseite des Fahrerhauses die vollständige Einhaltung der Anforderungen verhindern, und vollständige Ausnahme möglich, wenn es unmöglich ist, diese Anforderungen einzuhalten |
A Teilweise Ausnahme möglich, wenn nicht abnehmbare Ausrüstungsgegenstände an der Vorderseite des Fahrerhauses die vollständige Einhaltung der Anforderungen verhindern, und vollständige Ausnahme möglich, wenn es unmöglich ist, diese Anforderungen einzuhalten |
A Teilweise Ausnahme möglich, wenn nicht abnehmbare Ausrüstungsgegenstände an der Vorderseite des Fahrerhauses die vollständige Einhaltung der Anforderungen verhindern, und vollständige Ausnahme möglich, wenn es unmöglich ist, diese Anforderungen einzuhalten |
A Teilweise Ausnahme möglich, wenn nicht abnehmbare Ausrüstungsgegenstände an der Vorderseite des Fahrerhauses die vollständige Einhaltung der Anforderungen verhindern, und vollständige Ausnahme möglich, wenn es unmöglich ist, diese Anforderungen einzuhalten |
außerhalb des Geltungsbereichs | außerhalb des Geltungsbereichs | außerhalb des Geltungsbereichs | außerhalb des Geltungsbereichs |
D9 | Kennzeichnung der Betätigungseinrichtungen, Kontrollleuchten und Anzeiger | Verordnung (EU) 2019/2144 | X | X | X | X | X | außerhalb des Geltungsbereichs | außerhalb des Geltungsbereichs | außerhalb des Geltungsbereichs | außerhalb des Geltungsbereichs |
D10 | Heizanlagen | Verordnung (EU) 2019/2144 | X | X | X | X | X | X | X | X | X |
D11 | Beleuchtungs- und Lichtsignaleinrichtungen | Verordnung (EU) 2019/2144 | X | X | X | X | X | X | X | X | X |
D12 | Fahrbahnbeleuchtungseinrichtungen | Verordnung (EU) 2019/2144 | X | X | X | X | X | X | X | X | X |
D13 | Retroreflektierende Einrichtungen | Verordnung (EU) 2019/2144 | X | X | X | X | X | X | X | X | X |
D14 | Lichtquellen | Verordnung (EU) 2019/2144 | X | X | X | X | X | X | X | X | X |
D15 | Anbau der Lichtsignaleinrichtungen, Fahrbahnbeleuchtungseinrichtungen und Rückstrahler | Verordnung (EU) 2019/2144 |
A Sofern alle vorgeschriebenen Beleuchtungseinrichtungen eingebaut sind und die geometrische Sichtbarkeit nicht beeinträchtigt ist. |
A Sofern alle vorgeschriebenen Beleuchtungseinrichtungen eingebaut sind und die geometrische Sichtbarkeit nicht beeinträchtigt ist. |
A Sofern alle vorgeschriebenen Beleuchtungseinrichtungen eingebaut sind und die geometrische Sichtbarkeit nicht beeinträchtigt ist. |
A Sofern alle vorgeschriebenen Beleuchtungseinrichtungen eingebaut sind und die geometrische Sichtbarkeit nicht beeinträchtigt ist. |
A Sofern alle vorgeschriebenen Beleuchtungseinrichtungen eingebaut sind und die geometrische Sichtbarkeit nicht beeinträchtigt ist. |
A Sofern alle vorgeschriebenen Beleuchtungseinrichtungen eingebaut sind und die geometrische Sichtbarkeit nicht beeinträchtigt ist. |
A Sofern alle vorgeschriebenen Beleuchtungseinrichtungen eingebaut sind und die geometrische Sichtbarkeit nicht beeinträchtigt ist. |
A Sofern alle vorgeschriebenen Beleuchtungseinrichtungen eingebaut sind und die geometrische Sichtbarkeit nicht beeinträchtigt ist. |
A Sofern alle vorgeschriebenen Beleuchtungseinrichtungen eingebaut sind und die geometrische Sichtbarkeit nicht beeinträchtigt ist. |
D16 | Notbremslicht | Verordnung (EU) 2019/2144 |
X Nur für Fahrzeuge, die mit einem elektronisch gesteuerten Antiblockiersystem ausgerüstet sind |
X Nur für Fahrzeuge, die mit einem elektronisch gesteuerten Antiblockiersystem ausgerüstet sind |
X Nur für Fahrzeuge, die mit einem elektronisch gesteuerten Antiblockiersystem ausgerüstet sind |
X Nur für Fahrzeuge, die mit einem elektronisch gesteuerten Antiblockiersystem ausgerüstet sind |
X Nur für Fahrzeuge, die mit einem elektronisch gesteuerten Antiblockiersystem ausgerüstet sind |
außerhalb des Geltungsbereichs | außerhalb des Geltungsbereichs | außerhalb des Geltungsbereichs | außerhalb des Geltungsbereichs |
D17 | Scheinwerfer-Reinigungseinrichtung (IF) | Verordnung (EU) 2019/2144 | IF | IF | IF | IF | IF | außerhalb des Geltungsbereichs | außerhalb des Geltungsbereichs | außerhalb des Geltungsbereichs | außerhalb des Geltungsbereichs |
D18 | Gangwechselanzeiger | Verordnung (EU) 2019/2144 | außerhalb des Geltungsbereichs | außerhalb des Geltungsbereichs | außerhalb des Geltungsbereichs | außerhalb des Geltungsbereichs | außerhalb des Geltungsbereichs | außerhalb des Geltungsbereichs | außerhalb des Geltungsbereichs | außerhalb des Geltungsbereichs | außerhalb des Geltungsbereichs |
E | VERHALTEN VON FAHRER UND SYSTEM | ||||||||||
E1 | Vorrichtung zum Einbau einer alkoholempfindlichen Wegfahrsperre | Verordnung (EU) 2019/2144 | X | X | X | X | X | außerhalb des Geltungsbereichs | außerhalb des Geltungsbereichs | außerhalb des Geltungsbereichs | außerhalb des Geltungsbereichs |
E2 | Warnsystem bei Müdigkeit und nachlassender Aufmerksamkeit des Fahrers | Verordnung (EU) 2019/2144 | A | A | A | A | A | außerhalb des Geltungsbereichs | außerhalb des Geltungsbereichs | außerhalb des Geltungsbereichs | außerhalb des Geltungsbereichs |
E3 | Hochentwickeltes Warnsystem bei nachlassender Konzentration des Fahrers | Verordnung (EU) 2019/2144 | noch keine Anforderung | noch keine Anforderung | noch keine Anforderung | noch keine Anforderung | noch keine Anforderung | außerhalb des Geltungsbereichs | außerhalb des Geltungsbereichs | außerhalb des Geltungsbereichs | außerhalb des Geltungsbereichs |
E4 | System zur Überwachung der Fahrerverfügbarkeit (bei automatisierten Fahrzeugen) | Verordnung (EU) 2019/2144 | außerhalb des Geltungsbereichs | außerhalb des Geltungsbereichs | IF | außerhalb des Geltungsbereichs | außerhalb des Geltungsbereichs | außerhalb des Geltungsbereichs | außerhalb des Geltungsbereichs | außerhalb des Geltungsbereichs | außerhalb des Geltungsbereichs |
E5 | Ereignisdatenspeicher | Verordnung (EU) 2019/2144 | noch keine Anforderung | noch keine Anforderung | A | noch keine Anforderung | noch keine Anforderung | außerhalb des Geltungsbereichs | außerhalb des Geltungsbereichs | außerhalb des Geltungsbereichs | außerhalb des Geltungsbereichs |
E6 | Die Kontrolle des Fahrers über das Fahrzeug übernehmende Systeme (bei automatisierten Fahrzeugen) | Verordnung (EU) 2019/2144 | noch keine Anforderung | noch keine Anforderung | noch keine Anforderung | noch keine Anforderung | noch keine Anforderung | außerhalb des Geltungsbereichs | außerhalb des Geltungsbereichs | außerhalb des Geltungsbereichs | außerhalb des Geltungsbereichs |
E7 | Dem Fahrzeug Informationen zu seinem Zustand und seiner Umgebung liefernde Systeme (bei automatisierten Fahrzeugen) | Verordnung (EU) 2019/2144 | noch keine Anforderung | noch keine Anforderung | noch keine Anforderung | noch keine Anforderung | noch keine Anforderung | außerhalb des Geltungsbereichs | außerhalb des Geltungsbereichs | außerhalb des Geltungsbereichs | außerhalb des Geltungsbereichs |
E8 | Elektronische Deichseln (IF) | Verordnung (EU) 2019/2144 | noch keine Anforderung | noch keine Anforderung | noch keine Anforderung | noch keine Anforderung | noch keine Anforderung | außerhalb des Geltungsbereichs | außerhalb des Geltungsbereichs | außerhalb des Geltungsbereichs | außerhalb des Geltungsbereichs |
E9 | Systeme zur Weitergabe von Sicherheitsinformationen an andere Verkehrsteilnehmer (bei automatisierten Fahrzeugen) | Verordnung (EU) 2019/2144 | noch keine Anforderung | noch keine Anforderung | noch keine Anforderung | noch keine Anforderung | noch keine Anforderung | außerhalb des Geltungsbereichs | außerhalb des Geltungsbereichs | außerhalb des Geltungsbereichs | außerhalb des Geltungsbereichs |
F | ALLGEMEINE BAUMERKMALE UND EIGENSCHAFTEN DES FAHRZEUGS | ||||||||||
F1 | Anbringungsstelle für das Kennzeichen | Verordnung (EU) 2019/2144 | X | X | X | X | X | X | X | X | X |
F2 | Rückwärtsfahren | Verordnung (EU) 2019/2144 | X | X | X | X | X | außerhalb des Geltungsbereichs | außerhalb des Geltungsbereichs | außerhalb des Geltungsbereichs | außerhalb des Geltungsbereichs |
F3 | Türverriegelungen und -scharniere | Verordnung (EU) 2019/2144 | außerhalb des Geltungsbereichs | außerhalb des Geltungsbereichs |
X Die Vorschriften gelten nur für diejenigen Türen, die Zugang zu Sitzen gestatten, die zum üblichen Gebrauch während der Fahrt auf öffentlichen Straßen bestimmt sind und bei denen der Abstand zwischen dem R-Punkt des Sitzes und der durchschnittlichen Oberfläche der Tür, quer zur Längsmittelebene des Fahrzeugs gemessen, nicht größer als 500 mm ist. |
außerhalb des Geltungsbereichs | außerhalb des Geltungsbereichs | außerhalb des Geltungsbereichs | außerhalb des Geltungsbereichs | außerhalb des Geltungsbereichs | außerhalb des Geltungsbereichs |
F4 | Einstiegsstufen, Haltegriffe und Trittbretter | Verordnung (EU) 2019/2144 | X | X | B | B | B | außerhalb des Geltungsbereichs | außerhalb des Geltungsbereichs | außerhalb des Geltungsbereichs | außerhalb des Geltungsbereichs |
F5 | Vorstehende Außenkanten | Verordnung (EU) 2019/2144 | außerhalb des Geltungsbereichs | außerhalb des Geltungsbereichs | außerhalb des Geltungsbereichs | außerhalb des Geltungsbereichs | außerhalb des Geltungsbereichs | außerhalb des Geltungsbereichs | außerhalb des Geltungsbereichs | außerhalb des Geltungsbereichs | außerhalb des Geltungsbereichs |
F6 | Vorstehende Außenkanten an Führerhäusern von Nutzfahrzeugen | Verordnung (EU) 2019/2144 | außerhalb des Geltungsbereichs | außerhalb des Geltungsbereichs | X | X | X | außerhalb des Geltungsbereichs | außerhalb des Geltungsbereichs | außerhalb des Geltungsbereichs | außerhalb des Geltungsbereichs |
F7 | Gesetzlich vorgeschriebenes Fabrikschild und Fahrzeug-Identifizierungsnummer | Verordnung (EU) 2019/2144 | X | X | X | X | X | X | X | X | X |
F8 | Abschleppeinrichtungen | Verordnung (EU) 2019/2144 | A | A | A | A | A | außerhalb des Geltungsbereichs | außerhalb des Geltungsbereichs | außerhalb des Geltungsbereichs | außerhalb des Geltungsbereichs |
F9 | Radabdeckungen | Verordnung (EU) 2019/2144 | außerhalb des Geltungsbereichs | außerhalb des Geltungsbereichs | außerhalb des Geltungsbereichs | außerhalb des Geltungsbereichs | außerhalb des Geltungsbereichs | außerhalb des Geltungsbereichs | außerhalb des Geltungsbereichs | außerhalb des Geltungsbereichs | außerhalb des Geltungsbereichs |
F10 | Spritzschutzsysteme | Verordnung (EU) 2019/2144 | außerhalb des Geltungsbereichs | außerhalb des Geltungsbereichs | X | X | X | X | X | X | X |
F11 | Massen und Abmessungen | Verordnung (EU) 2019/2144 | X | X | X | X | X | X | X | X | X |
F12 | Mechanische Verbindungseinrichtungen | Verordnung (EU) 2019/2144 | IF X | IF X | IF X | IF X | IF X | X | X | X | X |
F13 | Fahrzeuge zur Beförderung gefährlicher Güter (IF) | Verordnung (EU) 2019/2144 | außerhalb des Geltungsbereichs | außerhalb des Geltungsbereichs | X | X | X | X | X | X | X |
F14 | Allgemeine Konstruktion von Bussen | Verordnung (EU) 2019/2144 | X | X | außerhalb des Geltungsbereichs | außerhalb des Geltungsbereichs | außerhalb des Geltungsbereichs | außerhalb des Geltungsbereichs | außerhalb des Geltungsbereichs | außerhalb des Geltungsbereichs | außerhalb des Geltungsbereichs |
F15 | Stärke der Aufbaustruktur des Busses | Verordnung (EU) 2019/2144 | X | X | außerhalb des Geltungsbereichs | außerhalb des Geltungsbereichs | außerhalb des Geltungsbereichs | außerhalb des Geltungsbereichs | außerhalb des Geltungsbereichs | außerhalb des Geltungsbereichs | außerhalb des Geltungsbereichs |
F16 | Schutz gegen Brandgefahr in Bussen | Verordnung (EU) 2019/2144 | außerhalb des Geltungsbereichs | X | außerhalb des Geltungsbereichs | außerhalb des Geltungsbereichs | außerhalb des Geltungsbereichs | außerhalb des Geltungsbereichs | außerhalb des Geltungsbereichs | außerhalb des Geltungsbereichs | außerhalb des Geltungsbereichs |
G | UMWELTVERTRÄGLICHKEIT UND EMISSIONEN | ||||||||||
G1 | Geräuschpegel | Verordnung (EU) Nr. 540/2014 |
G Die Verlängerung der Auspuffanlage nach dem letzten Schalldämpfer um bis zu 2,0 m ist ohne zusätzliche Prüfungen zulässig. |
G Die Verlängerung der Auspuffanlage nach dem letzten Schalldämpfer um bis zu 2,0 m ist ohne zusätzliche Prüfungen zulässig. |
G Die Verlängerung der Auspuffanlage nach dem letzten Schalldämpfer um bis zu 2,0 m ist ohne zusätzliche Prüfungen zulässig. |
G Die Verlängerung der Auspuffanlage nach dem letzten Schalldämpfer um bis zu 2,0 m ist ohne zusätzliche Prüfungen zulässig. |
G Die Verlängerung der Auspuffanlage nach dem letzten Schalldämpfer um bis zu 2,0 m ist ohne zusätzliche Prüfungen zulässig. |
außerhalb des Geltungsbereichs | außerhalb des Geltungsbereichs | außerhalb des Geltungsbereichs | außerhalb des Geltungsbereichs |
G2 | Auspuffemissionen des Fahrzeugs im Labor | Verordnung (EG) Nr. 715/2007 |
X Die Verlängerung der Auspuffanlage nach dem letzten Schalldämpfer um bis zu 2,0 m ist ohne zusätzliche Prüfungen zulässig. |
außerhalb des Geltungsbereichs |
X Die Verlängerung der Auspuffanlage nach dem letzten Schalldämpfer um bis zu 2,0 m ist ohne zusätzliche Prüfungen zulässig. Wahlweise kann auch die Verordnung (EU) 2016/1628 für Fahrzeuge mit hydrostatischem Antrieb angewandt werden. |
X Die Verlängerung der Auspuffanlage nach dem letzten Schalldämpfer um bis zu 2,0 m ist ohne zusätzliche Prüfungen zulässig. Wahlweise kann auch die Verordnung (EU) 2016/1628 für Fahrzeuge mit hydrostatischem Antrieb angewandt werden. |
außerhalb des Geltungsbereichs | außerhalb des Geltungsbereichs | außerhalb des Geltungsbereichs | außerhalb des Geltungsbereichs | außerhalb des Geltungsbereichs |
G2a | Bestimmung spezifischer CO2-Emissionen und des Kraftstoffverbrauchs des Fahrzeugs und Fahrzeug-On-Board-Überwachungssystem zur Messung des Kraftstoff- und/oder Stromverbrauchs | Verordnung (EG) Nr. 715/2007 | Außerhalb des Geltungsbereichs | Außerhalb des Geltungsbereichs | Außerhalb des Geltungsbereichs | Außerhalb des Geltungsbereichs | Außerhalb des Geltungsbereichs | Außerhalb des Geltungsbereichs | Außerhalb des Geltungsbereichs | Außerhalb des Geltungsbereichs | Außerhalb des Geltungsbereichs |
G3 | Auspuffemissionen des Motors im Labor | Verordnung (EG) Nr. 595/2009 |
X Die Verlängerung der Auspuffanlage nach dem letzten Schalldämpfer um bis zu 2,0 m ist ohne zusätzliche Prüfungen zulässig. |
X Die Verlängerung der Auspuffanlage nach dem letzten Schalldämpfer um bis zu 2,0 m ist ohne zusätzliche Prüfungen zulässig. |
X Die Verlängerung der Auspuffanlage nach dem letzten Schalldämpfer um bis zu 2,0 m ist ohne zusätzliche Prüfungen zulässig. Wahlweise kann auch die Verordnung (EU) 2016/1628 für Fahrzeuge mit hydrostatischem Antrieb angewandt werden. |
X Die Verlängerung der Auspuffanlage nach dem letzten Schalldämpfer um bis zu 2,0 m ist ohne zusätzliche Prüfungen zulässig. Wahlweise kann auch die Verordnung (EU) 2016/1628 für Fahrzeuge mit hydrostatischem Antrieb angewandt werden. |
X Die Verlängerung der Auspuffanlage nach dem letzten Schalldämpfer um bis zu 2,0 m ist ohne zusätzliche Prüfungen zulässig. Wahlweise kann auch die Verordnung (EU) 2016/1628 für Fahrzeuge mit hydrostatischem Antrieb angewandt werden. |
außerhalb des Geltungsbereichs | außerhalb des Geltungsbereichs | außerhalb des Geltungsbereichs | außerhalb des Geltungsbereichs |
G3a | Bestimmung spezifischer CO2-Emissionen und des Kraftstoffverbrauchs des Fahrzeugs | Verordnung (EG) Nr. 595/2009 | Außerhalb des Geltungsbereichs | Außerhalb des Geltungsbereichs | Außerhalb des Geltungsbereichs | Außerhalb des Geltungsbereichs | Außerhalb des Geltungsbereichs | Außerhalb des Geltungsbereichs | Außerhalb des Geltungsbereichs | Außerhalb des Geltungsbereichs | Außerhalb des Geltungsbereichs |
G3b | Bestimmung spezifischer Energieeffizienzmerkmale von Anhängern | Verordnung (EG) Nr. 595/2009 | Außerhalb des Geltungsbereichs | Außerhalb des Geltungsbereichs | Außerhalb des Geltungsbereichs | Außerhalb des Geltungsbereichs | Außerhalb des Geltungsbereichs | Außerhalb des Geltungsbereichs | Außerhalb des Geltungsbereichs | Außerhalb des Geltungsbereichs | Außerhalb des Geltungsbereichs |
G4 | Auspuffemissionen auf der Straße |
Verordnung (EG) Nr. 715/2007 Verordnung (EG) Nr. 595/2009 |
X Die Verlängerung der Auspuffanlage nach dem letzten Schalldämpfer um bis zu 2,0 m ist ohne zusätzliche Prüfungen zulässig. |
X Die Verlängerung der Auspuffanlage nach dem letzten Schalldämpfer um bis zu 2,0 m ist ohne zusätzliche Prüfungen zulässig. |
X Die Verlängerung der Auspuffanlage nach dem letzten Schalldämpfer um bis zu 2,0 m ist ohne zusätzliche Prüfungen zulässig. Wahlweise kann auch die Verordnung (EU) 2016/1628 für Fahrzeuge mit hydrostatischem Antrieb angewandt werden. |
X Die Verlängerung der Auspuffanlage nach dem letzten Schalldämpfer um bis zu 2,0 m ist ohne zusätzliche Prüfungen zulässig. Wahlweise kann auch die Verordnung (EU) 2016/1628 für Fahrzeuge mit hydrostatischem Antrieb angewandt werden. |
X Die Verlängerung der Auspuffanlage nach dem letzten Schalldämpfer um bis zu 2,0 m ist ohne zusätzliche Prüfungen zulässig. Wahlweise kann auch die Verordnung (EU) 2016/1628 für Fahrzeuge mit hydrostatischem Antrieb angewandt werden. |
außerhalb des Geltungsbereichs | außerhalb des Geltungsbereichs | außerhalb des Geltungsbereichs | außerhalb des Geltungsbereichs |
G5 | Dauerhaftigkeit der Auspuffemissionen |
Verordnung (EG) Nr. 715/2007 Verordnung (EG) Nr. 595/2009 |
X Die Verlängerung der Auspuffanlage nach dem letzten Schalldämpfer um bis zu 2,0 m ist ohne zusätzliche Prüfungen zulässig. |
X Die Verlängerung der Auspuffanlage nach dem letzten Schalldämpfer um bis zu 2,0 m ist ohne zusätzliche Prüfungen zulässig. |
X Die Verlängerung der Auspuffanlage nach dem letzten Schalldämpfer um bis zu 2,0 m ist ohne zusätzliche Prüfungen zulässig. |
X Die Verlängerung der Auspuffanlage nach dem letzten Schalldämpfer um bis zu 2,0 m ist ohne zusätzliche Prüfungen zulässig. |
X Die Verlängerung der Auspuffanlage nach dem letzten Schalldämpfer um bis zu 2,0 m ist ohne zusätzliche Prüfungen zulässig. |
außerhalb des Geltungsbereichs | außerhalb des Geltungsbereichs | außerhalb des Geltungsbereichs | außerhalb des Geltungsbereichs |
G6 | Kurbelgehäuseemissionen |
Verordnung (EG) Nr. 715/2007 Verordnung (EG) Nr. 595/2009 |
X | X | X | X | X | außerhalb des Geltungsbereichs | außerhalb des Geltungsbereichs | außerhalb des Geltungsbereichs | außerhalb des Geltungsbereichs |
G7 | Verdunstungsemissionen | Verordnung (EG) Nr. 715/2007 | X | außerhalb des Geltungsbereichs | X | X | außerhalb des Geltungsbereichs | außerhalb des Geltungsbereichs | außerhalb des Geltungsbereichs | außerhalb des Geltungsbereichs | außerhalb des Geltungsbereichs |
G8 | Niedertemperatur-Auspuffemissionen im Labor | Verordnung (EG) Nr. 715/2007 | X | außerhalb des Geltungsbereichs | X | X | außerhalb des Geltungsbereichs | außerhalb des Geltungsbereichs | außerhalb des Geltungsbereichs | außerhalb des Geltungsbereichs | außerhalb des Geltungsbereichs |
G9 | On-Board-Diagnosesysteme |
Verordnung (EG) Nr. 715/2007 Verordnung (EG) Nr. 595/2009 |
X | X | X | X | X | außerhalb des Geltungsbereichs | außerhalb des Geltungsbereichs | außerhalb des Geltungsbereichs | außerhalb des Geltungsbereichs |
G10 | Fehlen einer Abschalteinrichtung |
Verordnung (EG) Nr. 715/2007 Verordnung (EG) Nr. 595/2009 |
X | X | X | X | X | außerhalb des Geltungsbereichs | außerhalb des Geltungsbereichs | außerhalb des Geltungsbereichs | außerhalb des Geltungsbereichs |
G11 | Zusätzliche Emissionsstrategien |
Verordnung (EG) Nr. 715/2007 Verordnung (EG) Nr. 595/2009 |
X | X | X | X | X | außerhalb des Geltungsbereichs | außerhalb des Geltungsbereichs | außerhalb des Geltungsbereichs | außerhalb des Geltungsbereichs |
G12 | Vorrichtung gegen Manipulation |
Verordnung (EG) Nr. 715/2007 Verordnung (EG) Nr. 595/2009 |
X | X | X | X | X | außerhalb des Geltungsbereichs | außerhalb des Geltungsbereichs | außerhalb des Geltungsbereichs | außerhalb des Geltungsbereichs |
G13 | Recyclingfähigkeit | Richtlinie 2005/64/EG | außerhalb des Geltungsbereichs | außerhalb des Geltungsbereichs |
k. A. Es gilt jedoch Anhang V über das Verbot der Wiederverwendung der angegebenen Bauteile. |
außerhalb des Geltungsbereichs | außerhalb des Geltungsbereichs | außerhalb des Geltungsbereichs | außerhalb des Geltungsbereichs | außerhalb des Geltungsbereichs | außerhalb des Geltungsbereichs |
G14 | Klimaanlagen | Richtlinie 2006/40/EG | außerhalb des Geltungsbereichs | außerhalb des Geltungsbereichs | X | außerhalb des Geltungsbereichs | außerhalb des Geltungsbereichs | außerhalb des Geltungsbereichs | außerhalb des Geltungsbereichs | außerhalb des Geltungsbereichs | außerhalb des Geltungsbereichs |
H | ZUGANG ZU FAHRZEUGINFORMATIONEN UND SOFTWARE-AKTUALISIERUNGEN | ||||||||||
H1 | Zugang zu Fahrzeug-OBD-Informationen sowie Fahrzeugreparatur- und -wartungsinformationen | Verordnung (EU) 2018/858, Artikel 61 bis 66 und Anhang X | X | X | X | X | X | X | X | X | X |
H2 | Softwareaktualisierung |
Verordnung (EU) 2018/858, Anhang IV UN-Regelung Nr. 156 |
X | X | X | X | X | X | X |
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