Anlage 4 VO (EU) 2022/2236

Sonstige Fahrzeuge mit besonderer Zweckbestimmung (einschließlich besonderer Gruppen, Geräteträger und Wohnanhänger)

Nr. Gegenstand Rechtsakt M2 M3 N1 N2 N3 O1 O2 O3 O4
A RÜCKHALTESYSTEME, AUFPRALLTESTS, UNVERSEHRTHEIT DES KRAFTSTOFFSYSTEMS UND ELEKTRISCHE SICHERHEIT GEGENÜBER HOCHSPANNUNG
A1 Innenausstattung Verordnung (EU) 2019/2144 außerhalb des Geltungsbereichs außerhalb des Geltungsbereichs außerhalb des Geltungsbereichs außerhalb des Geltungsbereichs außerhalb des Geltungsbereichs außerhalb des Geltungsbereichs außerhalb des Geltungsbereichs außerhalb des Geltungsbereichs außerhalb des Geltungsbereichs
A2 Sitze und Kopfstützen Verordnung (EU) 2019/2144

X

Die Vorschriften gelten nur für diejenigen Sitze, die zum üblichen Gebrauch während der Fahrt auf öffentlichen Straßen bestimmt sind.

Sitze, die nicht als solche bestimmt sind, sind für die Benutzer deutlich und dauerhaft zu kennzeichnen, und zwar durch ein Piktogramm oder ein Schild mit entsprechendem Text.

X

Die Vorschriften gelten nur für diejenigen Sitze, die zum üblichen Gebrauch während der Fahrt auf öffentlichen Straßen bestimmt sind.

Sitze, die nicht als solche bestimmt sind, sind für die Benutzer deutlich und dauerhaft zu kennzeichnen, und zwar durch ein Piktogramm oder ein Schild mit entsprechendem Text.

X

Die Vorschriften gelten nur für diejenigen Sitze, die zum üblichen Gebrauch während der Fahrt auf öffentlichen Straßen bestimmt sind.

Sitze, die nicht als solche bestimmt sind, sind für die Benutzer deutlich und dauerhaft zu kennzeichnen, und zwar durch ein Piktogramm oder ein Schild mit entsprechendem Text.

X

Die Vorschriften gelten nur für diejenigen Sitze, die zum üblichen Gebrauch während der Fahrt auf öffentlichen Straßen bestimmt sind.

Sitze, die nicht als solche bestimmt sind, sind für die Benutzer deutlich und dauerhaft zu kennzeichnen, und zwar durch ein Piktogramm oder ein Schild mit entsprechendem Text.

X

Die Vorschriften gelten nur für diejenigen Sitze, die zum üblichen Gebrauch während der Fahrt auf öffentlichen Straßen bestimmt sind.

Sitze, die nicht als solche bestimmt sind, sind für die Benutzer deutlich und dauerhaft zu kennzeichnen, und zwar durch ein Piktogramm oder ein Schild mit entsprechendem Text.

außerhalb des Geltungsbereichs außerhalb des Geltungsbereichs außerhalb des Geltungsbereichs außerhalb des Geltungsbereichs
A3 Bussitze Verordnung (EU) 2019/2144

X

Die Vorschriften gelten nur für diejenigen Sitze, die zum üblichen Gebrauch während der Fahrt auf öffentlichen Straßen bestimmt sind.

Sitze, die nicht als solche bestimmt sind, sind für die Benutzer deutlich und dauerhaft zu kennzeichnen, und zwar durch ein Piktogramm oder ein Schild mit entsprechendem Text.

X

Die Vorschriften gelten nur für diejenigen Sitze, die zum üblichen Gebrauch während der Fahrt auf öffentlichen Straßen bestimmt sind.

Sitze, die nicht als solche bestimmt sind, sind für die Benutzer deutlich und dauerhaft zu kennzeichnen, und zwar durch ein Piktogramm oder ein Schild mit entsprechendem Text.

außerhalb des Geltungsbereichs außerhalb des Geltungsbereichs außerhalb des Geltungsbereichs außerhalb des Geltungsbereichs außerhalb des Geltungsbereichs außerhalb des Geltungsbereichs außerhalb des Geltungsbereichs
A4 Sicherheitsgurtverankerungen Verordnung (EU) 2019/2144

X

Die Vorschriften gelten nur für diejenigen Sitze, die zum üblichen Gebrauch während der Fahrt auf öffentlichen Straßen bestimmt sind.

X

Die Vorschriften gelten nur für diejenigen Sitze, die zum üblichen Gebrauch während der Fahrt auf öffentlichen Straßen bestimmt sind.

X

Die Vorschriften gelten nur für diejenigen Sitze, die zum üblichen Gebrauch während der Fahrt auf öffentlichen Straßen bestimmt sind.

X

Die Vorschriften gelten nur für diejenigen Sitze, die zum üblichen Gebrauch während der Fahrt auf öffentlichen Straßen bestimmt sind.

X

Die Vorschriften gelten nur für diejenigen Sitze, die zum üblichen Gebrauch während der Fahrt auf öffentlichen Straßen bestimmt sind.

außerhalb des Geltungsbereichs außerhalb des Geltungsbereichs außerhalb des Geltungsbereichs außerhalb des Geltungsbereichs
A5 Sicherheitsgurte und Rückhaltesysteme Verordnung (EU) 2019/2144

X

Die Vorschriften gelten nur für diejenigen Sitze, die zum üblichen Gebrauch während der Fahrt auf öffentlichen Straßen bestimmt sind.

X

Die Vorschriften gelten nur für diejenigen Sitze, die zum üblichen Gebrauch während der Fahrt auf öffentlichen Straßen bestimmt sind.

X

Die Vorschriften gelten nur für diejenigen Sitze, die zum üblichen Gebrauch während der Fahrt auf öffentlichen Straßen bestimmt sind.

X

Die Vorschriften gelten nur für diejenigen Sitze, die zum üblichen Gebrauch während der Fahrt auf öffentlichen Straßen bestimmt sind.

X

Die Vorschriften gelten nur für diejenigen Sitze, die zum üblichen Gebrauch während der Fahrt auf öffentlichen Straßen bestimmt sind.

außerhalb des Geltungsbereichs außerhalb des Geltungsbereichs außerhalb des Geltungsbereichs außerhalb des Geltungsbereichs
A6 Sicherheitsgurt-Warneinrichtungen Verordnung (EU) 2019/2144 X X X X X außerhalb des Geltungsbereichs außerhalb des Geltungsbereichs außerhalb des Geltungsbereichs außerhalb des Geltungsbereichs
A7 Trennvorrichtungen Verordnung (EU) 2019/2144 Ausrüstung Ausrüstung Ausrüstung Ausrüstung Ausrüstung Ausrüstung Ausrüstung Ausrüstung Ausrüstung
A8 Verankerungen von Kinderrückhaltesystemen Verordnung (EU) 2019/2144 IF IF IF IF IF außerhalb des Geltungsbereichs außerhalb des Geltungsbereichs außerhalb des Geltungsbereichs außerhalb des Geltungsbereichs
A9 Kinderrückhaltesysteme (IF) Verordnung (EU) 2019/2144 Ausrüstung Ausrüstung Ausrüstung Ausrüstung Ausrüstung Ausrüstung Ausrüstung Ausrüstung Ausrüstung
A10 Verbesserte Kinderrückhaltesysteme (IF) Verordnung (EU) 2019/2144 Ausrüstung Ausrüstung Ausrüstung Ausrüstung Ausrüstung Ausrüstung Ausrüstung Ausrüstung Ausrüstung
A11 Vorderer Unterfahrschutz Verordnung (EU) 2019/2144 außerhalb des Geltungsbereichs außerhalb des Geltungsbereichs außerhalb des Geltungsbereichs X X außerhalb des Geltungsbereichs außerhalb des Geltungsbereichs außerhalb des Geltungsbereichs außerhalb des Geltungsbereichs
A12 Hinterer Unterfahrschutz Verordnung (EU) 2019/2144 X X A A A X X X X
A13 Seitliche Schutzvorrichtungen Verordnung (EU) 2019/2144 außerhalb des Geltungsbereichs außerhalb des Geltungsbereichs außerhalb des Geltungsbereichs X X außerhalb des Geltungsbereichs außerhalb des Geltungsbereichs X X
A14 Sicherheit von Kraftstofftanks (IF) Verordnung (EU) 2019/2144

X

Eine Änderung des Verlaufs und der Länge der Betankungszuleitung und eine Neuanordnung des Kraftstoffbehälters sind zulässig, sofern die Einbauvorschriften erfüllt sind.

X

Eine Änderung des Verlaufs und der Länge der Betankungszuleitung und eine Neuanordnung des Kraftstoffbehälters sind zulässig, sofern die Einbauvorschriften erfüllt sind.

X

Eine Änderung des Verlaufs und der Länge der Betankungszuleitung und eine Neuanordnung des Kraftstoffbehälters sind zulässig, sofern die Einbauvorschriften erfüllt sind.

X

Eine Änderung des Verlaufs und der Länge der Betankungszuleitung und eine Neuanordnung des Kraftstoffbehälters sind zulässig, sofern die Einbauvorschriften erfüllt sind.

X

Eine Änderung des Verlaufs und der Länge der Betankungszuleitung und eine Neuanordnung des Kraftstoffbehälters sind zulässig, sofern die Einbauvorschriften erfüllt sind.

X X X X
A15 Sicherheit von Flüssiggas (IF) Verordnung (EU) 2019/2144 G X G G X außerhalb des Geltungsbereichs außerhalb des Geltungsbereichs außerhalb des Geltungsbereichs außerhalb des Geltungsbereichs
A16 Sicherheit von komprimiertem Erdgas und Flüssigerdgas (IF) Verordnung (EU) 2019/2144 G X G G X außerhalb des Geltungsbereichs außerhalb des Geltungsbereichs außerhalb des Geltungsbereichs außerhalb des Geltungsbereichs
A17 Sicherheit von Wasserstoff (IF) Verordnung (EU) 2019/2144 G X G G X außerhalb des Geltungsbereichs außerhalb des Geltungsbereichs außerhalb des Geltungsbereichs außerhalb des Geltungsbereichs
A18 Eignung der Werkstoffe für Wasserstoffsysteme (IF) Verordnung (EU) 2019/2144 X X X X X außerhalb des Geltungsbereichs außerhalb des Geltungsbereichs außerhalb des Geltungsbereichs außerhalb des Geltungsbereichs
A19 Elektrische Betriebssicherheit (IF) Verordnung (EU) 2019/2144 G X G G X außerhalb des Geltungsbereichs außerhalb des Geltungsbereichs außerhalb des Geltungsbereichs außerhalb des Geltungsbereichs
A20 Seitlich versetzter Frontalaufprall Verordnung (EU) 2019/2144 außerhalb des Geltungsbereichs außerhalb des Geltungsbereichs

G

Bei vervollständigten Fahrzeugen wird davon ausgegangen, dass sie den Anforderungen für den seitlich versetzten Frontalaufprall entsprechen, sofern die Übereinstimmung zumindest für die Konfiguration als geschlossener Lkw oder Fahrgestell mit Führerhaus mit entsprechendem Antriebsstrang im Rahmen einer Typgenehmigung für die vorhergehende Fertigungsstufe nachgewiesen wurde, unabhängig von der Erhöhung der Masse in fahrbereitem Zustand.

außerhalb des Geltungsbereichs außerhalb des Geltungsbereichs außerhalb des Geltungsbereichs außerhalb des Geltungsbereichs außerhalb des Geltungsbereichs außerhalb des Geltungsbereichs
A21 Frontalaufprall über volle Breite Verordnung (EU) 2019/2144 außerhalb des Geltungsbereichs außerhalb des Geltungsbereichs

G

Bei vervollständigten Fahrzeugen wird davon ausgegangen, dass sie den Anforderungen für den Frontalaufprall über volle Breite entsprechen, sofern die Übereinstimmung zumindest für die Konfiguration als geschlossener Lkw oder Fahrgestell mit Führerhaus mit entsprechendem Antriebsstrang im Rahmen einer Typgenehmigung für die vorhergehende Fertigungsstufe nachgewiesen wurde, unabhängig von der Erhöhung der Masse in fahrbereitem Zustand.

außerhalb des Geltungsbereichs außerhalb des Geltungsbereichs außerhalb des Geltungsbereichs außerhalb des Geltungsbereichs außerhalb des Geltungsbereichs außerhalb des Geltungsbereichs
A22 Lenkanlage bei Unfallstößen Verordnung (EU) 2019/2144 außerhalb des Geltungsbereichs außerhalb des Geltungsbereichs G außerhalb des Geltungsbereichs außerhalb des Geltungsbereichs außerhalb des Geltungsbereichs außerhalb des Geltungsbereichs außerhalb des Geltungsbereichs außerhalb des Geltungsbereichs
A23 Austausch-Airbagsystem Verordnung (EU) 2019/2144 Ausrüstung Ausrüstung Ausrüstung Ausrüstung Ausrüstung Ausrüstung Ausrüstung Ausrüstung Ausrüstung
A24 Aufprall an Fahrerhaus Verordnung (EU) 2019/2144 außerhalb des Geltungsbereichs außerhalb des Geltungsbereichs

A + G

Bei vervollständigten Fahrzeugen wird davon ausgegangen, dass sie den Anforderungen für den Aufprall an Fahrerhaus entsprechen, sofern die Übereinstimmung zumindest für die Konfiguration als geschlossener Lkw oder Fahrgestell mit Führerhaus mit entsprechendem Antriebsstrang im Rahmen einer Typgenehmigung für die vorhergehende Fertigungsstufe nachgewiesen wurde, unabhängig von der Erhöhung der Masse in fahrbereitem Zustand.

A A außerhalb des Geltungsbereichs außerhalb des Geltungsbereichs außerhalb des Geltungsbereichs außerhalb des Geltungsbereichs
A25 Seitenaufprall Verordnung (EU) 2019/2144 außerhalb des Geltungsbereichs außerhalb des Geltungsbereichs

G

Bei vervollständigten Fahrzeugen wird davon ausgegangen, dass sie den Anforderungen für den Seitenaufprall entsprechen, sofern die Übereinstimmung zumindest für die Konfiguration als geschlossener Lkw oder Fahrgestell mit Führerhaus mit entsprechendem Antriebsstrang im Rahmen einer Typgenehmigung für die vorhergehende Fertigungsstufe nachgewiesen wurde, unabhängig von der Erhöhung der Masse in fahrbereitem Zustand.

außerhalb des Geltungsbereichs außerhalb des Geltungsbereichs außerhalb des Geltungsbereichs außerhalb des Geltungsbereichs außerhalb des Geltungsbereichs außerhalb des Geltungsbereichs
A26 Pfahl-Seitenaufprall Verordnung (EU) 2019/2144 außerhalb des Geltungsbereichs außerhalb des Geltungsbereichs

A + G

Bei vervollständigten Fahrzeugen wird davon ausgegangen, dass sie den Anforderungen für den Pfahl-Seitenaufprall entsprechen, sofern die Übereinstimmung zumindest für die Konfiguration als geschlossener Lkw oder Fahrgestell mit Führerhaus mit entsprechendem Antriebsstrang im Rahmen einer Typgenehmigung für die vorhergehende Fertigungsstufe nachgewiesen wurde, unabhängig von der Erhöhung der Masse in fahrbereitem Zustand.

außerhalb des Geltungsbereichs außerhalb des Geltungsbereichs außerhalb des Geltungsbereichs außerhalb des Geltungsbereichs außerhalb des Geltungsbereichs außerhalb des Geltungsbereichs
A27 Heckaufprall Verordnung (EU) 2019/2144 außerhalb des Geltungsbereichs außerhalb des Geltungsbereichs

A + G

Bei vervollständigten Fahrzeugen wird davon ausgegangen, dass sie den Anforderungen für den Heckaufprall entsprechen, sofern die Übereinstimmung zumindest für die Konfiguration als geschlossener Lkw oder Fahrgestell mit Führerhaus mit entsprechendem Antriebsstrang im Rahmen einer Typgenehmigung für die vorhergehende Fertigungsstufe nachgewiesen wurde, unabhängig von der Erhöhung der Masse in fahrbereitem Zustand.

außerhalb des Geltungsbereichs außerhalb des Geltungsbereichs außerhalb des Geltungsbereichs außerhalb des Geltungsbereichs außerhalb des Geltungsbereichs außerhalb des Geltungsbereichs
A28 Auf dem 112-Notruf basierende bordeigene eCall-Systeme Verordnung (EU) 2015/758 außerhalb des Geltungsbereichs außerhalb des Geltungsbereichs G außerhalb des Geltungsbereichs außerhalb des Geltungsbereichs außerhalb des Geltungsbereichs außerhalb des Geltungsbereichs außerhalb des Geltungsbereichs außerhalb des Geltungsbereichs
B UNGESCHÜTZTE VERKEHRSTEILNEHMER, SICHT UND SICHTBARKEIT
B1 Bein- und Kopfschutz von Fußgängern Verordnung (EU) 2019/2144 außerhalb des Geltungsbereichs außerhalb des Geltungsbereichs A außerhalb des Geltungsbereichs außerhalb des Geltungsbereichs außerhalb des Geltungsbereichs außerhalb des Geltungsbereichs außerhalb des Geltungsbereichs außerhalb des Geltungsbereichs
B2 Erweiterter Kopfaufschlagsbereich Verordnung (EU) 2019/2144 außerhalb des Geltungsbereichs außerhalb des Geltungsbereichs A außerhalb des Geltungsbereichs außerhalb des Geltungsbereichs außerhalb des Geltungsbereichs außerhalb des Geltungsbereichs außerhalb des Geltungsbereichs außerhalb des Geltungsbereichs
B3 Frontschutzsystem Verordnung (EU) 2019/2144 Ausrüstung Ausrüstung Ausrüstung Ausrüstung Ausrüstung Ausrüstung Ausrüstung Ausrüstung Ausrüstung
B4 Hochentwickeltes Notbremssystem zum Schutz von Fußgängern und Radfahrern Verordnung (EU) 2019/2144 außerhalb des Geltungsbereichs außerhalb des Geltungsbereichs

A

Teilweise Ausnahme möglich, wenn nicht abnehmbare Ausrüstungsgegenstände an der Vorderseite des Führerhauses die vollständige Einhaltung der Anforderungen verhindern, und vollständige Ausnahme möglich, wenn es unmöglich ist, diese Anforderungen einzuhalten

außerhalb des Geltungsbereichs außerhalb des Geltungsbereichs außerhalb des Geltungsbereichs außerhalb des Geltungsbereichs außerhalb des Geltungsbereichs außerhalb des Geltungsbereichs
B5 Kollisionswarnsystem für Fußgänger und Radfahrer Verordnung (EU) 2019/2144 X X außerhalb des Geltungsbereichs

A

Teilweise Ausnahme möglich, wenn nicht abnehmbare Ausrüstungsgegenstände an der Vorderseite des Führerhauses die vollständige Einhaltung der Anforderungen verhindern, und vollständige Ausnahme möglich, wenn es unmöglich ist, diese Anforderungen einzuhalten

A

Teilweise Ausnahme möglich, wenn nicht abnehmbare Ausrüstungsgegenstände an der Vorderseite des Führerhauses die vollständige Einhaltung der Anforderungen verhindern, und vollständige Ausnahme möglich, wenn es unmöglich ist, diese Anforderungen einzuhalten

außerhalb des Geltungsbereichs außerhalb des Geltungsbereichs außerhalb des Geltungsbereichs außerhalb des Geltungsbereichs
B6 Totwinkel-Assistent Verordnung (EU) 2019/2144 X X außerhalb des Geltungsbereichs X X außerhalb des Geltungsbereichs außerhalb des Geltungsbereichs außerhalb des Geltungsbereichs außerhalb des Geltungsbereichs
B7 Erkennung beim Rückwärtsfahren Verordnung (EU) 2019/2144 X X

A

Teilweise Ausnahme möglich, wenn nicht abnehmbare Ausrüstungsgegenstände an der Rückseite des Fahrzeugs die vollständige Einhaltung der Anforderungen verhindern, und vollständige Ausnahme möglich, wenn es unmöglich ist, diese Anforderungen einzuhalten

A

Teilweise Ausnahme möglich, wenn nicht abnehmbare Ausrüstungsgegenstände an der Rückseite des Fahrzeugs die vollständige Einhaltung der Anforderungen verhindern, und vollständige Ausnahme möglich, wenn es unmöglich ist, diese Anforderungen einzuhalten

A

Teilweise Ausnahme möglich, wenn nicht abnehmbare Ausrüstungsgegenstände an der Rückseite des Fahrzeugs die vollständige Einhaltung der Anforderungen verhindern, und vollständige Ausnahme möglich, wenn es unmöglich ist, diese Anforderungen einzuhalten

außerhalb des Geltungsbereichs außerhalb des Geltungsbereichs außerhalb des Geltungsbereichs außerhalb des Geltungsbereichs
B8 Sichtfeld nach vorn Verordnung (EU) 2019/2144 außerhalb des Geltungsbereichs außerhalb des Geltungsbereichs

A

Teilweise Ausnahme möglich, wenn nicht abnehmbare Ausrüstungsgegenstände an der Vorderseite des Führerhauses die vollständige Einhaltung der Anforderungen verhindern, und vollständige Ausnahme möglich, wenn es unmöglich ist, diese Anforderungen einzuhalten

außerhalb des Geltungsbereichs außerhalb des Geltungsbereichs außerhalb des Geltungsbereichs außerhalb des Geltungsbereichs außerhalb des Geltungsbereichs außerhalb des Geltungsbereichs
B9 Unmittelbarer Sichtbereich schwerer Nutzfahrzeuge Verordnung (EU) 2019/2144 noch keine Anforderungen noch keine Anforderungen außerhalb des Geltungsbereichs noch keine Anforderungen noch keine Anforderungen außerhalb des Geltungsbereichs außerhalb des Geltungsbereichs außerhalb des Geltungsbereichs außerhalb des Geltungsbereichs
B10 Sicherheitsglas Verordnung (EU) 2019/2144

X

Für die gesamte Verglasung mit Ausnahme der Windschutzscheibe und Seitenscheiben, die sich vor den Augenpunkten des Fahrers befinden, kann als Werkstoff entweder Sicherheitsglas oder starrer Kunststoff verwendet werden.

X

Für die gesamte Verglasung mit Ausnahme der Windschutzscheibe und Seitenscheiben, die sich vor den Augenpunkten des Fahrers befinden, kann als Werkstoff entweder Sicherheitsglas oder starrer Kunststoff verwendet werden.

X

Für die gesamte Verglasung mit Ausnahme der Windschutzscheibe und Seitenscheiben, die sich vor den Augenpunkten des Fahrers befinden, kann als Werkstoff entweder Sicherheitsglas oder starrer Kunststoff verwendet werden.

X

Für die gesamte Verglasung mit Ausnahme der Windschutzscheibe und Seitenscheiben, die sich vor den Augenpunkten des Fahrers befinden, kann als Werkstoff entweder Sicherheitsglas oder starrer Kunststoff verwendet werden.

X

Für die gesamte Verglasung mit Ausnahme der Windschutzscheibe und Seitenscheiben, die sich vor den Augenpunkten des Fahrers befinden, kann als Werkstoff entweder Sicherheitsglas oder starrer Kunststoff verwendet werden.

X

Für die Verglasung kann als Werkstoff entweder Sicherheitsglas oder starrer Kunststoff verwendet werden.

X

Für die Verglasung kann als Werkstoff entweder Sicherheitsglas oder starrer Kunststoff verwendet werden.

X

Für die Verglasung kann als Werkstoff entweder Sicherheitsglas oder starrer Kunststoff verwendet werden.

X

Für die Verglasung kann als Werkstoff entweder Sicherheitsglas oder starrer Kunststoff verwendet werden.

B11 Entfrostung/Trocknung Verordnung (EU) 2019/2144

X

Die Fahrzeuge sind mit einer entsprechenden Entfrostungs- und Trocknungseinrichtung für die Windschutzscheibe auszurüsten.

X

Die Fahrzeuge sind mit einer entsprechenden Entfrostungs- und Trocknungseinrichtung für die Windschutzscheibe auszurüsten.

X

Die Fahrzeuge sind mit einer entsprechenden Entfrostungs- und Trocknungseinrichtung für die Windschutzscheibe auszurüsten.

X

Die Fahrzeuge sind mit einer entsprechenden Entfrostungs- und Trocknungseinrichtung für die Windschutzscheibe auszurüsten.

X

Die Fahrzeuge sind mit einer entsprechenden Entfrostungs- und Trocknungseinrichtung für die Windschutzscheibe auszurüsten.

außerhalb des Geltungsbereichs außerhalb des Geltungsbereichs außerhalb des Geltungsbereichs außerhalb des Geltungsbereichs
B12 Scheibenwischer/-wascher Verordnung (EU) 2019/2144

X

Die Fahrzeuge sind mit einem entsprechenden Scheibenwischer und -wascher für die Windschutzscheibe auszurüsten.

X

Die Fahrzeuge sind mit einem entsprechenden Scheibenwischer und -wascher für die Windschutzscheibe auszurüsten.

X

Die Fahrzeuge sind mit einem entsprechenden Scheibenwischer und -wascher für die Windschutzscheibe auszurüsten.

X

Die Fahrzeuge sind mit einem entsprechenden Scheibenwischer und -wascher für die Windschutzscheibe auszurüsten.

X

Die Fahrzeuge sind mit einem entsprechenden Scheibenwischer und -wascher für die Windschutzscheibe auszurüsten.

außerhalb des Geltungsbereichs außerhalb des Geltungsbereichs außerhalb des Geltungsbereichs außerhalb des Geltungsbereichs
B13 Einrichtungen für indirekte Sicht Verordnung (EU) 2019/2144 X X X X X außerhalb des Geltungsbereichs außerhalb des Geltungsbereichs außerhalb des Geltungsbereichs außerhalb des Geltungsbereichs
B14 Akustische Fahrzeug-Warnsysteme Verordnung (EU) Nr. 540/2014 X X X X X außerhalb des Geltungsbereichs außerhalb des Geltungsbereichs außerhalb des Geltungsbereichs außerhalb des Geltungsbereichs
C FAHRGESTELL, BREMSEN, REIFEN UND LENKUNG
C1 Lenkanlagen Verordnung (EU) 2019/2144 X X X X X X X X X
C2 Spurhaltewarnung Verordnung (EU) 2019/2144 k. A. k. A. außerhalb des Geltungsbereichs k. A. k. A. außerhalb des Geltungsbereichs außerhalb des Geltungsbereichs außerhalb des Geltungsbereichs außerhalb des Geltungsbereichs
C3 Notfall-Spurhalteassistent Verordnung (EU) 2019/2144 außerhalb des Geltungsbereichs außerhalb des Geltungsbereichs

A

Teilweise Ausnahme möglich, wenn nicht abnehmbare Ausrüstungsgegenstände an der Vorderseite des Fahrerhauses die vollständige Einhaltung der Anforderungen verhindern, und vollständige Ausnahme möglich, wenn es unmöglich ist, diese Anforderungen einzuhalten

außerhalb des Geltungsbereichs außerhalb des Geltungsbereichs außerhalb des Geltungsbereichs außerhalb des Geltungsbereichs außerhalb des Geltungsbereichs außerhalb des Geltungsbereichs
C4 Bremssystem Verordnung (EU) 2019/2144 G G G

G

Ein Antiblockiersystem ist für Fahrzeuge mit hydrostatischem Antrieb nicht vorgeschrieben.

G

Ein Antiblockiersystem ist für Fahrzeuge mit hydrostatischem Antrieb nicht vorgeschrieben.

X X X X
C5 Ersatzteile für Bremsen Verordnung (EU) 2019/2144 Ausrüstung Ausrüstung Ausrüstung Ausrüstung Ausrüstung Ausrüstung Ausrüstung Ausrüstung Ausrüstung
C6 Bremsassistent Verordnung (EU) 2019/2144 außerhalb des Geltungsbereichs außerhalb des Geltungsbereichs A außerhalb des Geltungsbereichs außerhalb des Geltungsbereichs außerhalb des Geltungsbereichs außerhalb des Geltungsbereichs außerhalb des Geltungsbereichs außerhalb des Geltungsbereichs
C7 Fahrdynamik-Regelsystem Verordnung (EU) 2019/2144 k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. außerhalb des Geltungsbereichs außerhalb des Geltungsbereichs X X
C8 Hochentwickelte Notbrems-Assistenzsysteme an schweren Nutzfahrzeugen Verordnung (EU) 2019/2144 k. A. k. A. außerhalb des Geltungsbereichs k. A. k. A. außerhalb des Geltungsbereichs außerhalb des Geltungsbereichs außerhalb des Geltungsbereichs außerhalb des Geltungsbereichs
C9 Hochentwickelte Notbrems-Assistenzsysteme an Pkw und leichten Nutzfahrzeugen Verordnung (EU) 2019/2144 außerhalb des Geltungsbereichs außerhalb des Geltungsbereichs

A

Teilweise Ausnahme möglich, wenn nicht abnehmbare Ausrüstungsgegenstände an der Vorderseite des Führerhauses die vollständige Einhaltung der Anforderungen verhindern, und vollständige Ausnahme möglich, wenn es unmöglich ist, diese Anforderungen einzuhalten

außerhalb des Geltungsbereichs außerhalb des Geltungsbereichs außerhalb des Geltungsbereichs außerhalb des Geltungsbereichs außerhalb des Geltungsbereichs außerhalb des Geltungsbereichs
C10 Sicherheit und Umweltverträglichkeit der Reifen Verordnung (EU) 2019/2144 X X X X X X X X X
C11 Noträder und Notlaufsysteme (IF) Verordnung (EU) 2019/2144 außerhalb des Geltungsbereichs außerhalb des Geltungsbereichs X außerhalb des Geltungsbereichs außerhalb des Geltungsbereichs außerhalb des Geltungsbereichs außerhalb des Geltungsbereichs außerhalb des Geltungsbereichs außerhalb des Geltungsbereichs
C12 Luftreifen, runderneuert Verordnung (EU) 2019/2144 Ausrüstung Ausrüstung Ausrüstung Ausrüstung Ausrüstung Ausrüstung Ausrüstung Ausrüstung Ausrüstung
C13 Reifendrucküberwachungssystem für Pkw und leichte Nutzfahrzeuge Verordnung (EU) 2019/2144 außerhalb des Geltungsbereichs außerhalb des Geltungsbereichs A außerhalb des Geltungsbereichs außerhalb des Geltungsbereichs außerhalb des Geltungsbereichs außerhalb des Geltungsbereichs außerhalb des Geltungsbereichs außerhalb des Geltungsbereichs
C14 Reifendrucküberwachungssystem für schwere Nutzfahrzeuge Verordnung (EU) 2019/2144 X X außerhalb des Geltungsbereichs X X außerhalb des Geltungsbereichs außerhalb des Geltungsbereichs X X
C15 Montage der Reifen Verordnung (EU) 2019/2144 X X X X X X X X X
C16 Nachrüsträder Verordnung (EU) 2019/2144 Ausrüstung Ausrüstung Ausrüstung Ausrüstung Ausrüstung Ausrüstung Ausrüstung Ausrüstung Ausrüstung
D MITGEFÜHRTE INSTRUMENTE, ELEKTRISCHES SYSTEM, FAHRZEUGBELEUCHTUNGSEINRICHTUNGEN UND SCHUTZ VOR UNBEFUGTER VERWENDUNG EINSCHLIEẞLICH CYBERANGRIFFEN
D1 Schallzeichen Verordnung (EU) 2019/2144 X X X X X außerhalb des Geltungsbereichs außerhalb des Geltungsbereichs außerhalb des Geltungsbereichs außerhalb des Geltungsbereichs
D2 Funkentstörung (elektromagnetische Verträglichkeit) Verordnung (EU) 2019/2144 X X X X X X X X X
D3 Schutz gegen unbefugte Benutzung, Wegfahrsperre und Alarmsysteme Verordnung (EU) 2019/2144 IF G IF G X IF G IF G außerhalb des Geltungsbereichs außerhalb des Geltungsbereichs außerhalb des Geltungsbereichs außerhalb des Geltungsbereichs
D4 Schutz des Fahrzeugs gegen Cyberangriffe Verordnung (EU) 2019/2144 X X X X X außerhalb des Geltungsbereichs außerhalb des Geltungsbereichs außerhalb des Geltungsbereichs außerhalb des Geltungsbereichs
D5 Geschwindigkeitsmesser Verordnung (EU) 2019/2144 X X X X X außerhalb des Geltungsbereichs außerhalb des Geltungsbereichs außerhalb des Geltungsbereichs außerhalb des Geltungsbereichs
D6 Kilometerzähler Verordnung (EU) 2019/2144 X X X X X außerhalb des Geltungsbereichs außerhalb des Geltungsbereichs außerhalb des Geltungsbereichs außerhalb des Geltungsbereichs
D7 Geschwindigkeitsbegrenzer Verordnung (EU) 2019/2144 X X außerhalb des Geltungsbereichs X X außerhalb des Geltungsbereichs außerhalb des Geltungsbereichs außerhalb des Geltungsbereichs außerhalb des Geltungsbereichs
D8 Intelligenter Geschwindigkeitsassistent Verordnung (EU) 2019/2144

A

Teilweise Ausnahme möglich, wenn nicht abnehmbare Ausrüstungsgegenstände an der Vorderseite des Fahrerhauses die vollständige Einhaltung der Anforderungen verhindern, und vollständige Ausnahme möglich, wenn es unmöglich ist, diese Anforderungen einzuhalten

A

Teilweise Ausnahme möglich, wenn nicht abnehmbare Ausrüstungsgegenstände an der Vorderseite des Fahrerhauses die vollständige Einhaltung der Anforderungen verhindern, und vollständige Ausnahme möglich, wenn es unmöglich ist, diese Anforderungen einzuhalten

A

Teilweise Ausnahme möglich, wenn nicht abnehmbare Ausrüstungsgegenstände an der Vorderseite des Fahrerhauses die vollständige Einhaltung der Anforderungen verhindern, und vollständige Ausnahme möglich, wenn es unmöglich ist, diese Anforderungen einzuhalten

A

Teilweise Ausnahme möglich, wenn nicht abnehmbare Ausrüstungsgegenstände an der Vorderseite des Fahrerhauses die vollständige Einhaltung der Anforderungen verhindern, und vollständige Ausnahme möglich, wenn es unmöglich ist, diese Anforderungen einzuhalten

A

Teilweise Ausnahme möglich, wenn nicht abnehmbare Ausrüstungsgegenstände an der Vorderseite des Fahrerhauses die vollständige Einhaltung der Anforderungen verhindern, und vollständige Ausnahme möglich, wenn es unmöglich ist, diese Anforderungen einzuhalten

außerhalb des Geltungsbereichs außerhalb des Geltungsbereichs außerhalb des Geltungsbereichs außerhalb des Geltungsbereichs
D9 Kennzeichnung der Betätigungseinrichtungen, Kontrollleuchten und Anzeiger Verordnung (EU) 2019/2144 X X X X X außerhalb des Geltungsbereichs außerhalb des Geltungsbereichs außerhalb des Geltungsbereichs außerhalb des Geltungsbereichs
D10 Heizanlagen Verordnung (EU) 2019/2144 X X X X X X X X X
D11 Beleuchtungs- und Lichtsignaleinrichtungen Verordnung (EU) 2019/2144 X X X X X X X X X
D12 Fahrbahnbeleuchtungseinrichtungen Verordnung (EU) 2019/2144 X X X X X X X X X
D13 Retroreflektierende Einrichtungen Verordnung (EU) 2019/2144 X X X X X X X X X
D14 Lichtquellen Verordnung (EU) 2019/2144 X X X X X X X X X
D15 Anbau der Lichtsignaleinrichtungen, Fahrbahnbeleuchtungseinrichtungen und Rückstrahler Verordnung (EU) 2019/2144

A

Sofern alle vorgeschriebenen Beleuchtungseinrichtungen eingebaut sind und die geometrische Sichtbarkeit nicht beeinträchtigt ist.

A

Sofern alle vorgeschriebenen Beleuchtungseinrichtungen eingebaut sind und die geometrische Sichtbarkeit nicht beeinträchtigt ist.

A

Sofern alle vorgeschriebenen Beleuchtungseinrichtungen eingebaut sind und die geometrische Sichtbarkeit nicht beeinträchtigt ist.

A

Sofern alle vorgeschriebenen Beleuchtungseinrichtungen eingebaut sind und die geometrische Sichtbarkeit nicht beeinträchtigt ist.

A

Sofern alle vorgeschriebenen Beleuchtungseinrichtungen eingebaut sind und die geometrische Sichtbarkeit nicht beeinträchtigt ist.

A

Sofern alle vorgeschriebenen Beleuchtungseinrichtungen eingebaut sind und die geometrische Sichtbarkeit nicht beeinträchtigt ist.

A

Sofern alle vorgeschriebenen Beleuchtungseinrichtungen eingebaut sind und die geometrische Sichtbarkeit nicht beeinträchtigt ist.

A

Sofern alle vorgeschriebenen Beleuchtungseinrichtungen eingebaut sind und die geometrische Sichtbarkeit nicht beeinträchtigt ist.

A

Sofern alle vorgeschriebenen Beleuchtungseinrichtungen eingebaut sind und die geometrische Sichtbarkeit nicht beeinträchtigt ist.

D16 Notbremslicht Verordnung (EU) 2019/2144

X

Nur für Fahrzeuge, die mit einem elektronisch gesteuerten Antiblockiersystem ausgerüstet sind

X

Nur für Fahrzeuge, die mit einem elektronisch gesteuerten Antiblockiersystem ausgerüstet sind

X

Nur für Fahrzeuge, die mit einem elektronisch gesteuerten Antiblockiersystem ausgerüstet sind

X

Nur für Fahrzeuge, die mit einem elektronisch gesteuerten Antiblockiersystem ausgerüstet sind

X

Nur für Fahrzeuge, die mit einem elektronisch gesteuerten Antiblockiersystem ausgerüstet sind

außerhalb des Geltungsbereichs außerhalb des Geltungsbereichs außerhalb des Geltungsbereichs außerhalb des Geltungsbereichs
D17 Scheinwerfer-Reinigungseinrichtung (IF) Verordnung (EU) 2019/2144 IF IF IF IF IF außerhalb des Geltungsbereichs außerhalb des Geltungsbereichs außerhalb des Geltungsbereichs außerhalb des Geltungsbereichs
D18 Gangwechselanzeiger Verordnung (EU) 2019/2144 außerhalb des Geltungsbereichs außerhalb des Geltungsbereichs außerhalb des Geltungsbereichs außerhalb des Geltungsbereichs außerhalb des Geltungsbereichs außerhalb des Geltungsbereichs außerhalb des Geltungsbereichs außerhalb des Geltungsbereichs außerhalb des Geltungsbereichs
E VERHALTEN VON FAHRER UND SYSTEM
E1 Vorrichtung zum Einbau einer alkoholempfindlichen Wegfahrsperre Verordnung (EU) 2019/2144 X X X X X außerhalb des Geltungsbereichs außerhalb des Geltungsbereichs außerhalb des Geltungsbereichs außerhalb des Geltungsbereichs
E2 Warnsystem bei Müdigkeit und nachlassender Aufmerksamkeit des Fahrers Verordnung (EU) 2019/2144 A A A A A außerhalb des Geltungsbereichs außerhalb des Geltungsbereichs außerhalb des Geltungsbereichs außerhalb des Geltungsbereichs
E3 Hochentwickeltes Warnsystem bei nachlassender Konzentration des Fahrers Verordnung (EU) 2019/2144 noch keine Anforderung noch keine Anforderung noch keine Anforderung noch keine Anforderung noch keine Anforderung außerhalb des Geltungsbereichs außerhalb des Geltungsbereichs außerhalb des Geltungsbereichs außerhalb des Geltungsbereichs
E4 System zur Überwachung der Fahrerverfügbarkeit (bei automatisierten Fahrzeugen) Verordnung (EU) 2019/2144 außerhalb des Geltungsbereichs außerhalb des Geltungsbereichs IF außerhalb des Geltungsbereichs außerhalb des Geltungsbereichs außerhalb des Geltungsbereichs außerhalb des Geltungsbereichs außerhalb des Geltungsbereichs außerhalb des Geltungsbereichs
E5 Ereignisdatenspeicher Verordnung (EU) 2019/2144 noch keine Anforderung noch keine Anforderung A noch keine Anforderung noch keine Anforderung außerhalb des Geltungsbereichs außerhalb des Geltungsbereichs außerhalb des Geltungsbereichs außerhalb des Geltungsbereichs
E6 Die Kontrolle des Fahrers über das Fahrzeug übernehmende Systeme (bei automatisierten Fahrzeugen) Verordnung (EU) 2019/2144 noch keine Anforderung noch keine Anforderung noch keine Anforderung noch keine Anforderung noch keine Anforderung außerhalb des Geltungsbereichs außerhalb des Geltungsbereichs außerhalb des Geltungsbereichs außerhalb des Geltungsbereichs
E7 Dem Fahrzeug Informationen zu seinem Zustand und seiner Umgebung liefernde Systeme (bei automatisierten Fahrzeugen) Verordnung (EU) 2019/2144 noch keine Anforderung noch keine Anforderung noch keine Anforderung noch keine Anforderung noch keine Anforderung außerhalb des Geltungsbereichs außerhalb des Geltungsbereichs außerhalb des Geltungsbereichs außerhalb des Geltungsbereichs
E8 Elektronische Deichseln (IF) Verordnung (EU) 2019/2144 noch keine Anforderung noch keine Anforderung noch keine Anforderung noch keine Anforderung noch keine Anforderung außerhalb des Geltungsbereichs außerhalb des Geltungsbereichs außerhalb des Geltungsbereichs außerhalb des Geltungsbereichs
E9 Systeme zur Weitergabe von Sicherheitsinformationen an andere Verkehrsteilnehmer (bei automatisierten Fahrzeugen) Verordnung (EU) 2019/2144 noch keine Anforderung noch keine Anforderung noch keine Anforderung noch keine Anforderung noch keine Anforderung außerhalb des Geltungsbereichs außerhalb des Geltungsbereichs außerhalb des Geltungsbereichs außerhalb des Geltungsbereichs
F ALLGEMEINE BAUMERKMALE UND EIGENSCHAFTEN DES FAHRZEUGS
F1 Anbringungsstelle für das Kennzeichen Verordnung (EU) 2019/2144 X X X X X X X X X
F2 Rückwärtsfahren Verordnung (EU) 2019/2144 X X X X X außerhalb des Geltungsbereichs außerhalb des Geltungsbereichs außerhalb des Geltungsbereichs außerhalb des Geltungsbereichs
F3 Türverriegelungen und -scharniere Verordnung (EU) 2019/2144 außerhalb des Geltungsbereichs außerhalb des Geltungsbereichs

X

Die Vorschriften gelten nur für diejenigen Türen, die Zugang zu Sitzen gestatten, die zum üblichen Gebrauch während der Fahrt auf öffentlichen Straßen bestimmt sind und bei denen der Abstand zwischen dem R-Punkt des Sitzes und der durchschnittlichen Oberfläche der Tür, quer zur Längsmittelebene des Fahrzeugs gemessen, nicht größer als 500 mm ist.

außerhalb des Geltungsbereichs außerhalb des Geltungsbereichs außerhalb des Geltungsbereichs außerhalb des Geltungsbereichs außerhalb des Geltungsbereichs außerhalb des Geltungsbereichs
F4 Einstiegsstufen, Haltegriffe und Trittbretter Verordnung (EU) 2019/2144 X X B B B außerhalb des Geltungsbereichs außerhalb des Geltungsbereichs außerhalb des Geltungsbereichs außerhalb des Geltungsbereichs
F5 Vorstehende Außenkanten Verordnung (EU) 2019/2144 außerhalb des Geltungsbereichs außerhalb des Geltungsbereichs außerhalb des Geltungsbereichs außerhalb des Geltungsbereichs außerhalb des Geltungsbereichs außerhalb des Geltungsbereichs außerhalb des Geltungsbereichs außerhalb des Geltungsbereichs außerhalb des Geltungsbereichs
F6 Vorstehende Außenkanten an Führerhäusern von Nutzfahrzeugen Verordnung (EU) 2019/2144 außerhalb des Geltungsbereichs außerhalb des Geltungsbereichs X X X außerhalb des Geltungsbereichs außerhalb des Geltungsbereichs außerhalb des Geltungsbereichs außerhalb des Geltungsbereichs
F7 Gesetzlich vorgeschriebenes Fabrikschild und Fahrzeug-Identifizierungsnummer Verordnung (EU) 2019/2144 X X X X X X X X X
F8 Abschleppeinrichtungen Verordnung (EU) 2019/2144 A A A A A außerhalb des Geltungsbereichs außerhalb des Geltungsbereichs außerhalb des Geltungsbereichs außerhalb des Geltungsbereichs
F9 Radabdeckungen Verordnung (EU) 2019/2144 außerhalb des Geltungsbereichs außerhalb des Geltungsbereichs außerhalb des Geltungsbereichs außerhalb des Geltungsbereichs außerhalb des Geltungsbereichs außerhalb des Geltungsbereichs außerhalb des Geltungsbereichs außerhalb des Geltungsbereichs außerhalb des Geltungsbereichs
F10 Spritzschutzsysteme Verordnung (EU) 2019/2144 außerhalb des Geltungsbereichs außerhalb des Geltungsbereichs X X X X X X X
F11 Massen und Abmessungen Verordnung (EU) 2019/2144 X X X X X X X X X
F12 Mechanische Verbindungseinrichtungen Verordnung (EU) 2019/2144 IF X IF X IF X IF X IF X X X X X
F13 Fahrzeuge zur Beförderung gefährlicher Güter (IF) Verordnung (EU) 2019/2144 außerhalb des Geltungsbereichs außerhalb des Geltungsbereichs X X X X X X X
F14 Allgemeine Konstruktion von Bussen Verordnung (EU) 2019/2144 X X außerhalb des Geltungsbereichs außerhalb des Geltungsbereichs außerhalb des Geltungsbereichs außerhalb des Geltungsbereichs außerhalb des Geltungsbereichs außerhalb des Geltungsbereichs außerhalb des Geltungsbereichs
F15 Stärke der Aufbaustruktur des Busses Verordnung (EU) 2019/2144 X X außerhalb des Geltungsbereichs außerhalb des Geltungsbereichs außerhalb des Geltungsbereichs außerhalb des Geltungsbereichs außerhalb des Geltungsbereichs außerhalb des Geltungsbereichs außerhalb des Geltungsbereichs
F16 Schutz gegen Brandgefahr in Bussen Verordnung (EU) 2019/2144 außerhalb des Geltungsbereichs X außerhalb des Geltungsbereichs außerhalb des Geltungsbereichs außerhalb des Geltungsbereichs außerhalb des Geltungsbereichs außerhalb des Geltungsbereichs außerhalb des Geltungsbereichs außerhalb des Geltungsbereichs
G UMWELTVERTRÄGLICHKEIT UND EMISSIONEN
G1 Geräuschpegel Verordnung (EU) Nr. 540/2014

G

Die Verlängerung der Auspuffanlage nach dem letzten Schalldämpfer um bis zu 2,0 m ist ohne zusätzliche Prüfungen zulässig.

G

Die Verlängerung der Auspuffanlage nach dem letzten Schalldämpfer um bis zu 2,0 m ist ohne zusätzliche Prüfungen zulässig.

G

Die Verlängerung der Auspuffanlage nach dem letzten Schalldämpfer um bis zu 2,0 m ist ohne zusätzliche Prüfungen zulässig.

G

Die Verlängerung der Auspuffanlage nach dem letzten Schalldämpfer um bis zu 2,0 m ist ohne zusätzliche Prüfungen zulässig.

G

Die Verlängerung der Auspuffanlage nach dem letzten Schalldämpfer um bis zu 2,0 m ist ohne zusätzliche Prüfungen zulässig.

außerhalb des Geltungsbereichs außerhalb des Geltungsbereichs außerhalb des Geltungsbereichs außerhalb des Geltungsbereichs
G2 Auspuffemissionen des Fahrzeugs im Labor Verordnung (EG) Nr. 715/2007

X

Die Verlängerung der Auspuffanlage nach dem letzten Schalldämpfer um bis zu 2,0 m ist ohne zusätzliche Prüfungen zulässig.

außerhalb des Geltungsbereichs

X

Die Verlängerung der Auspuffanlage nach dem letzten Schalldämpfer um bis zu 2,0 m ist ohne zusätzliche Prüfungen zulässig.

Wahlweise kann auch die Verordnung (EU) 2016/1628 für Fahrzeuge mit hydrostatischem Antrieb angewandt werden.

X

Die Verlängerung der Auspuffanlage nach dem letzten Schalldämpfer um bis zu 2,0 m ist ohne zusätzliche Prüfungen zulässig.

Wahlweise kann auch die Verordnung (EU) 2016/1628 für Fahrzeuge mit hydrostatischem Antrieb angewandt werden.

außerhalb des Geltungsbereichs außerhalb des Geltungsbereichs außerhalb des Geltungsbereichs außerhalb des Geltungsbereichs außerhalb des Geltungsbereichs
G2a Bestimmung spezifischer CO2-Emissionen und des Kraftstoffverbrauchs des Fahrzeugs und Fahrzeug-On-Board-Überwachungssystem zur Messung des Kraftstoff- und/oder Stromverbrauchs Verordnung (EG) Nr. 715/2007 Außerhalb des Geltungsbereichs Außerhalb des Geltungsbereichs Außerhalb des Geltungsbereichs Außerhalb des Geltungsbereichs Außerhalb des Geltungsbereichs Außerhalb des Geltungsbereichs Außerhalb des Geltungsbereichs Außerhalb des Geltungsbereichs Außerhalb des Geltungsbereichs
G3 Auspuffemissionen des Motors im Labor Verordnung (EG) Nr. 595/2009

X

Die Verlängerung der Auspuffanlage nach dem letzten Schalldämpfer um bis zu 2,0 m ist ohne zusätzliche Prüfungen zulässig.

X

Die Verlängerung der Auspuffanlage nach dem letzten Schalldämpfer um bis zu 2,0 m ist ohne zusätzliche Prüfungen zulässig.

X

Die Verlängerung der Auspuffanlage nach dem letzten Schalldämpfer um bis zu 2,0 m ist ohne zusätzliche Prüfungen zulässig.

Wahlweise kann auch die Verordnung (EU) 2016/1628 für Fahrzeuge mit hydrostatischem Antrieb angewandt werden.

X

Die Verlängerung der Auspuffanlage nach dem letzten Schalldämpfer um bis zu 2,0 m ist ohne zusätzliche Prüfungen zulässig.

Wahlweise kann auch die Verordnung (EU) 2016/1628 für Fahrzeuge mit hydrostatischem Antrieb angewandt werden.

X

Die Verlängerung der Auspuffanlage nach dem letzten Schalldämpfer um bis zu 2,0 m ist ohne zusätzliche Prüfungen zulässig.

Wahlweise kann auch die Verordnung (EU) 2016/1628 für Fahrzeuge mit hydrostatischem Antrieb angewandt werden.

außerhalb des Geltungsbereichs außerhalb des Geltungsbereichs außerhalb des Geltungsbereichs außerhalb des Geltungsbereichs
G3a Bestimmung spezifischer CO2-Emissionen und des Kraftstoffverbrauchs des Fahrzeugs Verordnung (EG) Nr. 595/2009 Außerhalb des Geltungsbereichs Außerhalb des Geltungsbereichs Außerhalb des Geltungsbereichs Außerhalb des Geltungsbereichs Außerhalb des Geltungsbereichs Außerhalb des Geltungsbereichs Außerhalb des Geltungsbereichs Außerhalb des Geltungsbereichs Außerhalb des Geltungsbereichs
G3b Bestimmung spezifischer Energieeffizienzmerkmale von Anhängern Verordnung (EG) Nr. 595/2009 Außerhalb des Geltungsbereichs Außerhalb des Geltungsbereichs Außerhalb des Geltungsbereichs Außerhalb des Geltungsbereichs Außerhalb des Geltungsbereichs Außerhalb des Geltungsbereichs Außerhalb des Geltungsbereichs Außerhalb des Geltungsbereichs Außerhalb des Geltungsbereichs
G4 Auspuffemissionen auf der Straße

Verordnung (EG) Nr. 715/2007

Verordnung (EG) Nr. 595/2009

X

Die Verlängerung der Auspuffanlage nach dem letzten Schalldämpfer um bis zu 2,0 m ist ohne zusätzliche Prüfungen zulässig.

X

Die Verlängerung der Auspuffanlage nach dem letzten Schalldämpfer um bis zu 2,0 m ist ohne zusätzliche Prüfungen zulässig.

X

Die Verlängerung der Auspuffanlage nach dem letzten Schalldämpfer um bis zu 2,0 m ist ohne zusätzliche Prüfungen zulässig.

Wahlweise kann auch die Verordnung (EU) 2016/1628 für Fahrzeuge mit hydrostatischem Antrieb angewandt werden.

X

Die Verlängerung der Auspuffanlage nach dem letzten Schalldämpfer um bis zu 2,0 m ist ohne zusätzliche Prüfungen zulässig.

Wahlweise kann auch die Verordnung (EU) 2016/1628 für Fahrzeuge mit hydrostatischem Antrieb angewandt werden.

X

Die Verlängerung der Auspuffanlage nach dem letzten Schalldämpfer um bis zu 2,0 m ist ohne zusätzliche Prüfungen zulässig.

Wahlweise kann auch die Verordnung (EU) 2016/1628 für Fahrzeuge mit hydrostatischem Antrieb angewandt werden.

außerhalb des Geltungsbereichs außerhalb des Geltungsbereichs außerhalb des Geltungsbereichs außerhalb des Geltungsbereichs
G5 Dauerhaftigkeit der Auspuffemissionen

Verordnung (EG) Nr. 715/2007

Verordnung (EG) Nr. 595/2009

X

Die Verlängerung der Auspuffanlage nach dem letzten Schalldämpfer um bis zu 2,0 m ist ohne zusätzliche Prüfungen zulässig.

X

Die Verlängerung der Auspuffanlage nach dem letzten Schalldämpfer um bis zu 2,0 m ist ohne zusätzliche Prüfungen zulässig.

X

Die Verlängerung der Auspuffanlage nach dem letzten Schalldämpfer um bis zu 2,0 m ist ohne zusätzliche Prüfungen zulässig.

X

Die Verlängerung der Auspuffanlage nach dem letzten Schalldämpfer um bis zu 2,0 m ist ohne zusätzliche Prüfungen zulässig.

X

Die Verlängerung der Auspuffanlage nach dem letzten Schalldämpfer um bis zu 2,0 m ist ohne zusätzliche Prüfungen zulässig.

außerhalb des Geltungsbereichs außerhalb des Geltungsbereichs außerhalb des Geltungsbereichs außerhalb des Geltungsbereichs
G6 Kurbelgehäuseemissionen

Verordnung (EG) Nr. 715/2007

Verordnung (EG) Nr. 595/2009

X X X X X außerhalb des Geltungsbereichs außerhalb des Geltungsbereichs außerhalb des Geltungsbereichs außerhalb des Geltungsbereichs
G7 Verdunstungsemissionen Verordnung (EG) Nr. 715/2007 X außerhalb des Geltungsbereichs X X außerhalb des Geltungsbereichs außerhalb des Geltungsbereichs außerhalb des Geltungsbereichs außerhalb des Geltungsbereichs außerhalb des Geltungsbereichs
G8 Niedertemperatur-Auspuffemissionen im Labor Verordnung (EG) Nr. 715/2007 X außerhalb des Geltungsbereichs X X außerhalb des Geltungsbereichs außerhalb des Geltungsbereichs außerhalb des Geltungsbereichs außerhalb des Geltungsbereichs außerhalb des Geltungsbereichs
G9 On-Board-Diagnosesysteme

Verordnung (EG) Nr. 715/2007

Verordnung (EG) Nr. 595/2009

X X X X X außerhalb des Geltungsbereichs außerhalb des Geltungsbereichs außerhalb des Geltungsbereichs außerhalb des Geltungsbereichs
G10 Fehlen einer Abschalteinrichtung

Verordnung (EG) Nr. 715/2007

Verordnung (EG) Nr. 595/2009

X X X X X außerhalb des Geltungsbereichs außerhalb des Geltungsbereichs außerhalb des Geltungsbereichs außerhalb des Geltungsbereichs
G11 Zusätzliche Emissionsstrategien

Verordnung (EG) Nr. 715/2007

Verordnung (EG) Nr. 595/2009

X X X X X außerhalb des Geltungsbereichs außerhalb des Geltungsbereichs außerhalb des Geltungsbereichs außerhalb des Geltungsbereichs
G12 Vorrichtung gegen Manipulation

Verordnung (EG) Nr. 715/2007

Verordnung (EG) Nr. 595/2009

X X X X X außerhalb des Geltungsbereichs außerhalb des Geltungsbereichs außerhalb des Geltungsbereichs außerhalb des Geltungsbereichs
G13 Recyclingfähigkeit Richtlinie 2005/64/EG außerhalb des Geltungsbereichs außerhalb des Geltungsbereichs

k. A.

Es gilt jedoch Anhang V über das Verbot der Wiederverwendung der angegebenen Bauteile.

außerhalb des Geltungsbereichs außerhalb des Geltungsbereichs außerhalb des Geltungsbereichs außerhalb des Geltungsbereichs außerhalb des Geltungsbereichs außerhalb des Geltungsbereichs
G14 Klimaanlagen Richtlinie 2006/40/EG außerhalb des Geltungsbereichs außerhalb des Geltungsbereichs X außerhalb des Geltungsbereichs außerhalb des Geltungsbereichs außerhalb des Geltungsbereichs außerhalb des Geltungsbereichs außerhalb des Geltungsbereichs außerhalb des Geltungsbereichs
H ZUGANG ZU FAHRZEUGINFORMATIONEN UND SOFTWARE-AKTUALISIERUNGEN
H1 Zugang zu Fahrzeug-OBD-Informationen sowie Fahrzeugreparatur- und -wartungsinformationen Verordnung (EU) 2018/858, Artikel 61 bis 66 und Anhang X X X X X X X X X X
H2 Softwareaktualisierung

Verordnung (EU) 2018/858, Anhang IV

UN-Regelung Nr. 156

X X X X X X X

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