Artikel 1 VO (EU) 2022/2343

Gegenstand

Mit dieser Verordnung werden die von der Thunfischkommission für den Indischen Ozean (IOTC) festgelegten Bewirtschaftungs-, Erhaltungs- und Kontrollmaßnahmen, die für die Union verbindlich sind, in Unionsrecht umgesetzt.

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