Artikel 1 VO (EU) 2022/2379
Gegenstand
Mit dieser Verordnung wird ein integrierter Rahmen für aggregierte Statistiken der Union geschaffen, die sich auf die Betriebsmittel und Erzeugnisse aus landwirtschaftlicher Tätigkeit sowie die Verwendung dieser Erzeugnisse als Zwischenprodukte in der Landwirtschaft sowie auf ihre Erhebung und Verarbeitung beziehen.
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