Artikel 11 VO (EU) 2022/2399
Optimierung der Erfüllung der Zollformalitäten und der Nichtzollformalitäten der Union
(1) Für Nichtzollformalitäten und -systeme der Union, die in Teil A des Anhangs aufgeführt sind, stellen die nationalen Single-Window-Umgebungen für den Zoll folgende Funktionen bereit:
- a)
- Sie ermöglichen es Wirtschaftsbeteiligten, die für die Erfüllung der anwendbaren Zollformalitäten und Nichtzollformalitäten der Union notwendigen Informationen einzureichen, und
- b)
- sie übermitteln die elektronische Rückmeldung hinsichtlich der Erfüllung der Zollformalitäten und der Nichtzollformalitäten der Union von den Zollbehörden und den zuständigen Partnerbehörden an die Wirtschaftsbeteiligten.
(2) Für Nichtzollformalitäten und -systeme der Union, die in Teil B des Anhangs aufgeführt sind, können die nationalen Single-Window-Umgebungen dem Zoll die in Absatz 1 aufgeführten Funktionen bereitstellen. In diesem Fall werden dieselben Funktionen bereitgestellt, die in Absatz 1 aufgeführt sind.
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