Artikel 11 VO (EU) 2022/2399

Optimierung der Erfüllung der Zollformalitäten und der Nichtzollformalitäten der Union

(1) Für Nichtzollformalitäten und -systeme der Union, die in Teil A des Anhangs aufgeführt sind, stellen die nationalen Single-Window-Umgebungen für den Zoll folgende Funktionen bereit:

a)
Sie ermöglichen es Wirtschaftsbeteiligten, die für die Erfüllung der anwendbaren Zollformalitäten und Nichtzollformalitäten der Union notwendigen Informationen einzureichen, und
b)
sie übermitteln die elektronische Rückmeldung hinsichtlich der Erfüllung der Zollformalitäten und der Nichtzollformalitäten der Union von den Zollbehörden und den zuständigen Partnerbehörden an die Wirtschaftsbeteiligten.

(2) Für Nichtzollformalitäten und -systeme der Union, die in Teil B des Anhangs aufgeführt sind, können die nationalen Single-Window-Umgebungen dem Zoll die in Absatz 1 aufgeführten Funktionen bereitstellen. In diesem Fall werden dieselben Funktionen bereitgestellt, die in Absatz 1 aufgeführt sind.

© Europäische Union 1998-2021

Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.