Artikel 17 VO (EU) 2022/2399

Nationale Koordinatoren

Jeder Mitgliedstaat benennt einen nationalen Koordinator für die Single-Window-Umgebung der EU für den Zoll. Um die Umsetzung dieser Verordnung voranzubringen, nimmt der nationale Koordinator folgende Aufgaben wahr:

a)
Er fungiert als nationale Kontaktstelle für die Kommission für alle Fragen im Zusammenhang mit der Durchführung dieser Verordnung;
b)
er fördert und unterstützt die Zusammenarbeit zwischen den Zollbehörden und den nationalen zuständigen Partnerbehörden auf nationaler Ebene;
c)
er koordiniert die Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Verknüpfung der nationalen Single-Window-Umgebungen für den Zoll mit dem EU CSW-CERTEX und der Bereitstellung von Informationen gemäß Artikel 20 Absatz 4.

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