Artikel 18 VO (EU) 2022/2399
Kosten
(1) Die mit der Entwicklung, der Integration und dem Betrieb des EU CSW-CERTEX und seinen Schnittstellen mit Nichtzollsystemen der Union zusammenhängenden Kosten werden aus dem Gesamthaushaltsplan der Union getragen.
(2) Jeder Mitgliedstaat trägt die Kosten im Zusammenhang mit der Entwicklung, der Integration und dem Betrieb seiner nationalen Single-Window-Umgebung für den Zoll und der Verknüpfung seiner nationalen Single-Window-Umgebung für den Zoll mit dem EU CSW-CERTEX.
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