Artikel 34 VO (EU) 2022/2560

Verhältnis zwischen Verfahren

(1) Eine finanzielle Zuwendung, die im Zusammenhang mit einem Zusammenschluss nach Artikel 21 oder einem öffentlichen Vergabeverfahren nach Artikel 29 angemeldet bzw. gemeldet wird, kann auch in Bezug auf eine andere wirtschaftliche Tätigkeit relevant sein und im Rahmen dieser Verordnung darauf geprüft werden.

(2) Eine finanzielle Zuwendung, die im Zusammenhang mit einem Verfahren von Amts wegen nach Artikel 10 oder Artikel 11 in Bezug auf eine bestimmte wirtschaftliche Tätigkeit geprüft wird, kann auch in Bezug auf eine andere wirtschaftliche Tätigkeit relevant sein und im Rahmen dieser Verordnung darauf geprüft werden.

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