Artikel 1 VO (EU) 2022/342
Gegenstand
In dieser Verordnung werden spezifische Auswahlkriterien und Einzelheiten des Verfahrens für die Auswahl grenzüberschreitender Projekte im Bereich der erneuerbaren Energien gemäß Artikel 7 Absatz 2 der Verordnung (EU) 2021/1153 festgelegt.
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