Artikel 1 VO (EU) 2022/342

Gegenstand

In dieser Verordnung werden spezifische Auswahlkriterien und Einzelheiten des Verfahrens für die Auswahl grenzüberschreitender Projekte im Bereich der erneuerbaren Energien gemäß Artikel 7 Absatz 2 der Verordnung (EU) 2021/1153 festgelegt.

© Europäische Union 1998-2021

Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.