Artikel 3 VO (EU) 2022/342

Förderfähige Technologien, Komponenten und Investitionen

Folgende Technologien, Komponenten und Investitionen sind als Teil grenzüberschreitender Projekte im Bereich der erneuerbaren Energien förderfähig:

a)
Erzeugungstechnologien auf der Grundlage einer der in der Richtlinie (EU) 2018/2001 aufgeführten erneuerbaren Energiequellen;
b)
Speicheranlagen sowohl am Standort als auch außerhalb des Standorts, sofern sie integrale Bestandteile des Projekts sind, die Integration einer Anlage zur Erzeugung von erneuerbarer Energie wirksam ermöglichen und diese Anlage ergänzen;
c)
alle Systeme und Komponenten zur Integration von Informations- und Kommunikationstechnologien, u. a. zur Verbesserung der Vorhersehbarkeit der Erzeugung von erneuerbarer Energie, sowie alle Ausrüstungen oder Anlagen, einschließlich Überwachungs- und Kontrollsystemen, die für den ordnungsgemäßen Betrieb der Investition von wesentlicher Bedeutung sind, sofern sie integrale Bestandteile des Projekts sind, die Integration einer Anlage zur Erzeugung von erneuerbarer Energie wirksam ermöglichen und diese Anlage ergänzen;
d)
Anschluss der Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energie und gegebenenfalls der Speicheranlagen entweder an das Verteiler- oder an das Übertragungs- bzw. Fernleitungsnetz, sofern es sich um einen integralen Bestandteil des Projekts handelt, die Integration einer Anlage zur Erzeugung von erneuerbarer Energie wirksam ermöglicht und diese Anlage ergänzt;
e)
Umwandlung von erneuerbarem Strom in flüssige oder gasförmige erneuerbare Brennstoffe nicht biogenen Ursprungs, einschließlich Umspannwerken und Verdichteranlagen, sofern es sich um einen integralen Bestandteil des Projekts handelt, die Integration einer Anlage zur Erzeugung von erneuerbarer Energie wirksam ermöglicht und diese Anlage ergänzt;
f)
alle anderen Technologien, Komponenten oder Investitionen, die in den einschlägigen Arbeitsprogrammen und Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen im Rahmen der Fazilität „Connecting Europe” festgelegt wurden und integrale Bestandteil des Projekts sind, die Integration einer Anlage zur Erzeugung von erneuerbarer Energie wirksam ermöglichen sowie diese Anlage ergänzen.

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