Artikel 1 VO (EU) 2022/37
Die Durchführungsverordnung (EU) 2021/403 wird wie folgt geändert:
- 1.
-
Artikel 17 wird wie folgt geändert:
- a)
-
Buchstabe l erhält folgende Fassung:
- l)
- CAPTIVE-BIRDS, other than racing pigeons, erstellt nach dem Muster in Anhang II Kapitel 34, für in Gefangenschaft gehaltene Vögel, ausgenommen Brieftauben, die unverzüglich nach dem Eingang in die Union freigelassen werden;;
- b)
-
Buchstabe m wird durch die nachstehenden Buchstaben m und n ersetzt:
- m)
- RACING PIGEONS-IMMEDIATE RELEASE, erstellt nach dem Muster in Anhang II Kapitel 34a, für Brieftauben, die unverzüglich nach dem Eingang in die Union freigelassen werden;
- n)
- HE-CAPTIVE-BIRDS, erstellt nach dem Muster in Anhang II Kapitel 35, für Bruteier in Gefangenschaft gehaltener Vögel..
- 2.
- Die Anhänge I und II werden gemäß dem Anhang der vorliegenden Verordnung geändert.
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