Artikel 1 VO (EU) 2022/37

Die Durchführungsverordnung (EU) 2021/403 wird wie folgt geändert:

1.
Artikel 17 wird wie folgt geändert:

a)
Buchstabe l erhält folgende Fassung:

l)
CAPTIVE-BIRDS, other than racing pigeons, erstellt nach dem Muster in Anhang II Kapitel 34, für in Gefangenschaft gehaltene Vögel, ausgenommen Brieftauben, die unverzüglich nach dem Eingang in die Union freigelassen werden;;

b)
Buchstabe m wird durch die nachstehenden Buchstaben m und n ersetzt:

m)
RACING PIGEONS-IMMEDIATE RELEASE, erstellt nach dem Muster in Anhang II Kapitel 34a, für Brieftauben, die unverzüglich nach dem Eingang in die Union freigelassen werden;
n)
HE-CAPTIVE-BIRDS, erstellt nach dem Muster in Anhang II Kapitel 35, für Bruteier in Gefangenschaft gehaltener Vögel..

2.
Die Anhänge I und II werden gemäß dem Anhang der vorliegenden Verordnung geändert.

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