ANHANG V VO (EU) 2022/869
ENERGIESYSTEMWEITE KOSTEN-NUTZEN-ANALYSE
Die von ENTSO-E und ENTSOG entwickelten Methoden der Kosten-Nutzen-Analyse müssen miteinander übereinstimmen und sektorbezogenen Besonderheiten Rechnung tragen. Die Methoden für eine harmonisierte und transparente energiesystemweite Kosten-Nutzen-Analyse für Vorhaben auf der Unionsliste und für Vorhaben von gegenseitigem Interesse sind für alle Infrastrukturkategorien einheitlich, es sei denn, spezifische Abweichungen sind gerechtfertigt. Sie behandeln die Kosten im weiteren Sinne, einschließlich externer Effekte, im Hinblick auf die energie- und klimapolitischen Vorgaben der Union für 2030 und ihr Ziel der Klimaneutralität bis 2050 und genügen den folgenden Grundsätzen:
- 1.
- Das Gebiet für die Analyse eines einzelnen Vorhabens erstreckt sich auf alle Mitgliedstaaten und Drittländer, in deren Hoheitsgebiet das Vorhaben durchgeführt wird, auf alle direkt angrenzenden Mitgliedstaaten und auf alle anderen Mitgliedstaaten, in denen das Vorhaben erhebliche Auswirkungen hat. Zu diesem Zweck arbeiten ENTSO-E und ENTSOG mit allen relevanten Netzbetreibern in den betreffenden Drittstaaten zusammen. Bei Vorhaben, die unter die in Anhang II Nummer 3 genannte Energieinfrastrukturkategorie fallen, arbeiten ENTSO-E und ENTSOG mit dem Vorhabenträger auch dann zusammen, wenn dieser kein Netzbetreiber ist.
- 2.
- Jede Kosten-Nutzen-Analyse enthält Sensitivitätsanalysen für den Input-Datensatz, einschließlich der Erzeugungs- und Treibhausgaskosten sowie der erwarteten Entwicklung der Nachfrage und des Angebots, auch in Bezug auf erneuerbare Energiequellen, sowie deren Flexibilität, die Verfügbarkeit von Speichermöglichkeiten, das Datum der Inbetriebnahme verschiedener Vorhaben in demselben Analysegebiet, die klimatischen Auswirkungen und andere relevante Parameter.
- 3.
- Sie legen die durchzuführende Analyse fest, indem — ausgehend von dem relevanten multisektoralen Input-Datensatz — bestimmt wird, wie die Auswirkungen mit den und ohne die einzelnen Vorhaben beschaffen sind, und beziehen die relevanten gegenseitigen Abhängigkeiten in Bezug auf andere Vorhaben ein.
- 4.
- Sie bieten eine Orientierungshilfe für die Entwicklung und Nutzung der für die Kosten-Nutzen-Analyse erforderlichen Energienetz- und Marktmodellierung. Die Modellierung ermöglicht eine vollständige Bewertung des wirtschaftlichen Nutzens, einschließlich der Marktintegration, der Versorgungssicherheit und des Wettbewerbs, sowie der Aufhebung der energiewirtschaftlichen Isolation und der sozialen, ökologischen und klimatischen Auswirkungen, einschließlich der sektorübergreifenden Auswirkungen. Die Methoden sind vollkommen transparent und enthalten Einzelheiten dazu, welche Kosten und Nutzen eingerechnet werden und warum und wie die Berechnung erfolgt.
- 5.
- Sie umfassen eine Erläuterung der Umsetzung des Grundsatzes „Energieeffizienz an erster Stelle” in allen Schritten der unionsweiten Zehnjahresnetzentwicklungspläne.
- 6.
- Sie umfassen eine Erläuterung, dass die Entwicklung und der Einsatz von Energie aus erneuerbaren Quellen durch das Vorhaben nicht behindert werden.
- 7.
- Mit ihnen wird gewährleistet, dass die Mitgliedstaaten, auf die das Vorhaben positive Nettoauswirkungen hat, Begünstigte, die Mitgliedstaaten, auf die das Vorhaben negative Nettoauswirkungen hat, und Kostenträger, bei denen es sich um andere Mitgliedstaaten als jene handeln kann, auf deren Gebiet die Infrastruktur errichtet wurde, ermittelt werden.
- 8.
- Dabei werden mindestens die Investitionsausgaben und Betriebs- und Instandhaltungsausgaben sowie die in Bezug auf das betreffende System während der technischen Lebensdauer des Vorhabens insgesamt entstehenden Kosten wie Stilllegungs- und Abfallentsorgungskosten, einschließlich der externen Kosten, berücksichtigt. Die Methoden bieten eine Orientierungshilfe in Bezug auf die für die Kosten-Nutzen-Berechnungen zu verwendenden Diskontierungssätze, die technische Lebensdauer und den Restwert. Darüber hinaus enthalten sie eine obligatorische Methode zur Berechnung des Nutzen-Kosten-Verhältnisses und des Nettobarwerts sowie eine Differenzierung der Nutzeffekte nach dem Zuverlässigkeitsgrad ihrer Schätzmethoden. Die Methoden zur Berechnung der Klima- und Umweltauswirkungen der Vorhaben und des Beitrags zu den Energievorgaben der Union, wie die Erhöhung des Anteils von Energie aus erneuerbaren Quellen und die Energieeffizienz- und Verbundziele, sind ebenfalls zu berücksichtigen.
- 9.
- Sie stellen sicher, dass die für jedes Vorhaben ergriffenen Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel bewertet werden und die Kosten der Treibhausgasemissionen widerspiegeln und dass die für die Bewertung verwendete Methode solide ist und mit anderen Politikbereichen der Union im Einklang steht, um einen Vergleich mit anderen Lösungen zu ermöglichen, die keine neuen Infrastrukturen erfordern.
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