Artikel 7 VO (EU) 2022/996
Wechsel des Systems durch die Wirtschaftsteilnehmer
(1) Freiwillige Systeme verpflichten die Wirtschaftsteilnehmer, in ihren Zertifizierungsanträgen folgende Informationen offenzulegen:
- a)
- die Angabe, ob sie oder ihr Rechtsvorgänger derzeit an einem anderen freiwilligen System teilnehmen oder in den letzten fünf Jahren an einem anderen freiwilligen System teilgenommen haben;
- b)
- alle einschlägigen Informationen, einschließlich der Massenbilanzdaten und der Auditberichte sowie gegebenenfalls Entscheidungen über die Aussetzung oder den Entzug ihrer Zertifikate in den letzten fünf Jahren;
- c)
- die Angabe, ob sie ihre Teilnahme an einem System vor dem ersten Überwachungsaudit beendet haben.
(2) Freiwillige Systeme schließen Wirtschaftsteilnehmer aus dem System in folgenden Fällen aus:
- a)
- Sie legen die in Absatz 1 Buchstaben a und b genannten Informationen nicht offen;
- b)
- sie oder ihr Rechtsvorgänger erfüllten die Kriterien des ersten Audits im Rahmen eines anderen Systems nicht, es sei denn, dieser erste Audit fand mehr als drei Jahre vor der Antragstellung statt oder das andere System hat in der Zwischenzeit seine Zertifizierungstätigkeit eingestellt, sodass der Wirtschaftsteilnehmer keinen erneuten Antrag stellen kann. Akzeptiert ein freiwilliges System die Begründung der Wirtschaftsteilnehmer und beschließt, ihren Antrag zu prüfen, wird der Umfang des ersten Audits so angepasst, dass alle relevanten Fragen abgedeckt werden und der Schwerpunkt speziell auf den im Rahmen des ersten Audits festgestellten Mängeln liegt, die zur Ablehnung des Antrags bei dem anderen System geführt hatten;
- c)
- sie oder ihr Rechtsvorgänger haben ihre Teilnahme an einem System vor dem ersten Überwachungsaudit beendet, es sei denn, der Wirtschaftsteilnehmer kann nachweisen, dass er hierfür einen triftigen Grund hatte. Akzeptiert ein freiwilliges System die vom Wirtschaftsteilnehmer vorgelegte Begründung, so wird der Umfang des ersten Audits angepasst, um alle relevanten Aspekte des Überwachungsaudits abzudecken.
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