ANHANG II VO (EU) 2022/996

MINDESTINHALT DER AUDITBERICHTE, ZUSAMMENFASSENDEN AUDITBERICHTE ODER ZERTIFIKATE

A.
Mindestinhalt des Auditberichts

1.
In Bezug auf den Wirtschaftsteilnehmer:

a)
Kontaktdaten der hauptsächlichen zertifizierten Rechtspersönlichkeit (Name und Anschrift des Unternehmens, Angaben zum benannten Ansprechpartner);
b)
Umfang der Zertifizierung;
c)
Längen- und Breitenkoordinaten (für landwirtschaftliche Betriebe und Plantagen, die als eine einzige Rechtspersönlichkeit zertifiziert sind);
d)
Zertifizierungsbereich (für Ersterfassungspunkte oder einzeln zertifizierte landwirtschaftliche Betriebe und Plantagen);
e)
geschätzte Menge an nachhaltigem Material, das jährlich geerntet werden könnte (für land- und forstwirtschaftliche Lieferketten);
f)
geschätzte Menge an nachhaltigem Material, das jährlich gesammelt werden könnte (für Abfall- und Reststoffsammelstellen);
g)
Liste der Standorte, für die die Zertifizierung gilt (Name und Anschrift);
h)
Eingangs- und Ausgangsmaterialien, die an den zertifizierten Standorten (physisch) gehandhabt werden — Einstufungen müssen den Anforderungen des Anhangs IX der Richtlinie (EU) 2018/2001 entsprechen;
i)
geschätzte Menge an nachhaltigen Eingangsmaterialien, die jährlich verwendet werden (nur Hersteller des Endprodukts);
j)
geschätzte Menge des nachhaltigen Endprodukts, das jährlich hergestellt werden könnte (nur Hersteller des Endprodukts).

2.
In Bezug auf die Zertifizierungsstelle:

a)
Kontaktdaten (Name und Anschrift) und Logo;
b)
Zusammensetzung des Auditteams;
c)
Akkreditierungsstelle sowie Umfang und Datum der Akkreditierung.

3.
In Bezug auf das Auditverfahren:

a)
Datum des Audits;
b)
Auditweg und -dauer (aufgeschlüsselt nach der Dauer vor Ort und aus der Ferne, falls zutreffend);
c)
geprüfte/zertifizierte Systemstandards (einschließlich Versionsnummer);
d)
geprüfte Standorte;
e)
Auditmethode (Risikobewertung und Stichprobenbasis, Konsultation der Interessenträger);
f)
Zertifizierung anderer freiwilliger Systeme oder Standards;
g)
Art der Daten über Treibhausgasemissionen (Standardwerte, NUTS-2-Werte oder tatsächliche Werte — einschließlich Informationen über die Anwendung von Faktoren für die Einsparung von Treibhausgasemissionen).

4.
In Bezug auf die Auditergebnisse:

a)
Ort und Datum der Ausstellung;
b)
Liste der festgestellten Verstöße.

B.
Mindestinhalt des zusammenfassenden Auditberichts oder des Zertifikats

1.
In Bezug auf den Wirtschaftsteilnehmer:

a)
Kontaktdaten der hauptsächlichen zertifizierten Rechtspersönlichkeit (Name und Anschrift des Unternehmens, Angaben zum benannten Ansprechpartner);
b)
Umfang der Zertifizierung;
c)
Längen- und Breitenkoordinaten (für landwirtschaftliche Betriebe und Plantagen, die als eine einzige Rechtspersönlichkeit zertifiziert sind);
d)
optional für Ersterfassungspunkte, Ursprungsorte, Händler mit Lagerung: Liste der Standorte, für die die Zertifizierung gilt (Name und Anschrift);
e)
Eingangs- und Ausgangsmaterialien, die an den zertifizierten Standorten (physisch) gehandhabt werden — Einstufungen müssen den Anforderungen des Anhangs IX der Richtlinie (EU) 2018/2001 entsprechen (für Händler mit/ohne Lagerung: Art des gehandelten Materials).

2.
In Bezug auf die Zertifizierungsstelle: Kontaktdaten (Name und Anschrift) und Logo.
3.
In Bezug auf das Auditverfahren:

a)
Datum des Audits,
b)
geprüfte/zertifizierte Systemstandards (einschließlich Versionsnummer),
c)
geprüfte Standorte,
d)
Art der Daten über Treibhausgasemissionen (Standardwerte, NUTS-2-Werte oder tatsächliche Werte — einschließlich Informationen über die Anwendung von Faktoren für die Einsparung von Treibhausgasemissionen).

4.
In Bezug auf die Auditergebnisse:

a)
die/der (individuelle) Zertifikatnummer/Zertifikatcode,
b)
Ort und Datum der Ausstellung,
c)
Liste der festgestellten Verstöße,
d)
Zertifikat gültig ab/bis (und ggf. Datum der Zertifizierung),
e)
Stempel und/oder Unterschrift der ausstellenden Partei.

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