Artikel 17 VO (EU) 2023/1070
Nutzung des Systems für einheitliches Nutzermanagement und digitale Signatur
Das System für einheitliches Nutzermanagement und digitale Signatur wird genutzt, um die Authentifizierung und Zugangsprüfung sicherzustellen von
- a)
- Wirtschaftsbeteiligten und anderen Personen für die Zwecke des Zugangs zum EUCTP, den gemeinsamen Komponenten des Zollentscheidungssystems, des EvZTA-Systems, des AEO-Systems, des INF-Systems für besondere Zollverfahren, des REX-Systems, des PoUS-Systems und des ICS2;
- b)
- Kommissionsbediensteten für die Zwecke des Zugangs zum EUCTP, zu den gemeinsamen Komponenten des Zollentscheidungssystems, des EvZTA-Systems, des EORI-Systems, des AEO-Systems, des ICS2, des AES, des NCTS, des CRMS, der CCI, des REX-Systems, des PoUS-Systems und des INF-Systems für besondere Zollverfahren für die Zwecke der Wartung und Verwaltung des Systems für einheitliches Nutzermanagement und digitale Signatur.
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