Artikel 17 VO (EU) 2023/1070

Nutzung des Systems für einheitliches Nutzermanagement und digitale Signatur

Das System für einheitliches Nutzermanagement und digitale Signatur wird genutzt, um die Authentifizierung und Zugangsprüfung sicherzustellen von

a)
Wirtschaftsbeteiligten und anderen Personen für die Zwecke des Zugangs zum EUCTP, den gemeinsamen Komponenten des Zollentscheidungssystems, des EvZTA-Systems, des AEO-Systems, des INF-Systems für besondere Zollverfahren, des REX-Systems, des PoUS-Systems und des ICS2;
b)
Kommissionsbediensteten für die Zwecke des Zugangs zum EUCTP, zu den gemeinsamen Komponenten des Zollentscheidungssystems, des EvZTA-Systems, des EORI-Systems, des AEO-Systems, des ICS2, des AES, des NCTS, des CRMS, der CCI, des REX-Systems, des PoUS-Systems und des INF-Systems für besondere Zollverfahren für die Zwecke der Wartung und Verwaltung des Systems für einheitliches Nutzermanagement und digitale Signatur.

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