Artikel 26 VO (EU) 2023/1070

Konsultationen zwischen den Zollbehörden der Mitgliedstaaten über das zentrale EvZTA-System

Die Zollbehörde eines Mitgliedstaats nutzt das zentrale EvZTA-System zur Konsultation der Zollbehörde eines anderen Mitgliedstaats, um die Einhaltung des Artikels 16 Absatz 1 der Durchführungsverordnung (EU) 2015/2447 zu gewährleisten.

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