Artikel 54 VO (EU) 2023/1070
Nationales Unternehmerportal
(1) Das nationale Unternehmerportal ermöglicht den Austausch von Informationen zwischen Wirtschaftsbeteiligten oder anderen Personen und dem nationalen AES der Zollbehörden der Mitgliedstaaten.
(2) Das nationale Unternehmerportal muss mit dem nationalen AES interoperabel sein.
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