Artikel 67 VO (EU) 2023/1070
Spezifisches Unternehmerportal der EU für das INF-System
(1) Das EUCTP ermöglicht gemäß Artikel 6 dieser Verordnung den Zugang zum spezifischen Unternehmerportal der EU für das INF-System, wobei das spezifische Unternehmerportal der EU Wirtschaftsbeteiligten und anderen Personen Zugang zum INF-System für besondere Zollverfahren bietet.
(2) Das spezifische Unternehmerportal der EU für das INF-System muss mit dem zentralen INF-System für besondere Zollverfahren interoperabel sein.
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