Artikel 69 VO (EU) 2023/1070
Ziel und Struktur des CRMS
(1) Das Risikomanagementsystem für den Zoll (CRMS) ermöglicht die Mitteilung, die Speicherung und den Austausch von risikobezogenen Informationen zwischen den Mitgliedstaaten untereinander sowie zwischen den Mitgliedstaaten und der Kommission, um die Umsetzung des gemeinsamen Rahmens für das Risikomanagement zu unterstützen.
(2) Sofern ein Web-Dienst für nationale Systeme eingerichtet wurde, kann dieser für den Datenaustausch mit nationalen Systemen über eine Web-Schnittstelle genutzt werden. Das CRMS muss mit den gemeinsamen ICS2-Komponenten interoperabel sein.
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