Artikel 74 VO (EU) 2023/1070
Nutzung der zentralen Zollabwicklung bei der Einfuhr
Das CCI-System wird für die folgenden Zwecke genutzt:
- a)
- die Gewährleistung der im Zollkodex festgelegten Formalitäten der zentralen Zollabwicklung bei der Einfuhr in Fällen, in denen mehr als ein Mitgliedstaat beteiligt ist,
- b)
- die Einreichung und Verarbeitung von Standard-Zollanmeldungen im Rahmen der zentralen Zollabwicklung bei der Einfuhr,
- c)
- die Einreichung und Verarbeitung von vereinfachten Zollanmeldungen und der jeweiligen ergänzenden Anmeldungen im Rahmen der zentralen Zollabwicklung bei der Einfuhr,
- d)
- die Einreichung und Verarbeitung der jeweiligen, in der Bewilligung der Anschreibung in der Buchführung des Anmelders im Rahmen der zentralen Zollabwicklung bei der Einfuhr bereitgestellten Zollanmeldungen und Gestellungsmitteilungen.
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