Artikel 74 VO (EU) 2023/1070

Nutzung der zentralen Zollabwicklung bei der Einfuhr

Das CCI-System wird für die folgenden Zwecke genutzt:

a)
die Gewährleistung der im Zollkodex festgelegten Formalitäten der zentralen Zollabwicklung bei der Einfuhr in Fällen, in denen mehr als ein Mitgliedstaat beteiligt ist,
b)
die Einreichung und Verarbeitung von Standard-Zollanmeldungen im Rahmen der zentralen Zollabwicklung bei der Einfuhr,
c)
die Einreichung und Verarbeitung von vereinfachten Zollanmeldungen und der jeweiligen ergänzenden Anmeldungen im Rahmen der zentralen Zollabwicklung bei der Einfuhr,
d)
die Einreichung und Verarbeitung der jeweiligen, in der Bewilligung der Anschreibung in der Buchführung des Anmelders im Rahmen der zentralen Zollabwicklung bei der Einfuhr bereitgestellten Zollanmeldungen und Gestellungsmitteilungen.

© Europäische Union 1998-2021

Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.