Artikel 80 VO (EU) 2023/1070
Nutzung des REX-Systems für Mitgliedstaaten
Das REX-System für Mitgliedstaaten wird von Ausführern und den Zollbehörden der Mitgliedstaaten im Einklang mit den geltenden Vorschriften für die Präferenzregelungen der Union genutzt.
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