Artikel 80 VO (EU) 2023/1070

Nutzung des REX-Systems für Mitgliedstaaten

Das REX-System für Mitgliedstaaten wird von Ausführern und den Zollbehörden der Mitgliedstaaten im Einklang mit den geltenden Vorschriften für die Präferenzregelungen der Union genutzt.

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